Neue EU-Regeln zum Zahlungsverzug
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europaparlament einigte sich gestern auf eine neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug. Künftig müssen Unternehmen und die öffentliche Hand Rechnungen pünktlicher bezahlen. Der deutsche Handwerksverband ist zufrieden.
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europaparlament einigte sich gestern auf eine neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug. Künftig müssen Unternehmen und die öffentliche Hand Rechnungen pünktlicher bezahlen. Der deutsche Handwerksverband ist zufrieden.
Die Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist eines der Schlüsselelemente des Small Business Act (SBA), mit dem die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen will. Argumentiert wird, dass insbesondere kleine Firmen wie Handwerksbetriebe schnell in Konkursgefahr geraten, sollten ihre Rechnungen nicht zeitnah beglichen werden.
Vor allem um einen Kompromiss, der KMU mit Liquiditätsschwierigkeiten wirksam entlasten soll, wurde hart zwischen den Fraktionen verhandelt. EVP-Fraktion und Liberale hatten lange darauf gedrungen, strikte Zahlungsfristen auch zwischen privaten Unternehmen festzulegen. Dies ist nun vom Tisch. "Ich freue mich, dass wir uns darauf einigen konnten, dass die Vertragsfreiheit zwischen Geschäftspartnern nicht unnötig aufgeweicht wird", erklärte SPD-Europaabgeordnete Barbara Weiler, die für das Regelwerk zuständige Berichterstatterin.
Das Votum des Ausschusses muss jetzt vom Plenum der EU-Abgeordneten angenommen werden. Dann wird es voraussichtlich noch mal ein Verhandlungsrunde mit den 27 EU-Regierungen geben. Sollte es im Europäischen Ministerrat Einvernehmen geben, könnte das Vorhaben möglicherweise noch vor der Sommerpause in erster Lesung angenommen werden, sagte Weiler.
Kommission scheitert mit Pauschalgebühr
Der im Ausschuss erarbeitete Kompromiss sieht den Wegfall der fünfprozentigen Pauschalgebühr bei Zahlungsverzug öffentlicher Auftraggeber vor, die ursprünglich von der EU-Kommission gefordert worden war. "Das passt nicht ins europäische Privatrecht. Die Verzugszinsen sind das geeignete Mittel, denn genau diese muss auch der Gläubiger bei seiner Bank bezahlen, etwa wenn er den Kontokorrentrahmen erhöhen muss", sagte der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab.
Auf die siebenprozentigen Verzugszinsen bei öffentlichen Einrichtungen und privaten Unternehmen sollen künftig zwei Prozent aufgeschlagen werden. Außerdem ist ein pauschaler Betrag von 40 Euro als Erstattung für Beitreibungskosten vorgesehen. Bei öffentlichen Auftraggebern sieht der Bericht eine Zahlungsfrist von 30 Tagen vor. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung auf 60 Tage möglich.
Für Unternehmen gilt grundsätzlich ebenfalls eine Frist von 30 Tagen, die vertraglich auf bis zu 60 Tage ausgeweitet werden kann. Wird dadurch keine Vertragspartei grob benachteiligt, kann ein längerer Zeitraum vereinbart werden. Der Bericht spricht sich weiter für die Einführung einer Prüffrist von maximal 30 Tagen aus.
Allgemeine Zufriedenheit
"Viele mittelständische Betriebe schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten. Mit der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für das Bewußtsein, dass die Zahlungsmoral in der EU verbessert werden muss und dass dies gerade in Zeiten der Finanzkrise zur Stärkung der mittelständischen Wirtschaft erforderlich ist", sagte Schwab.
Auch Jürgen Creutzmann, Schattenberichterstatter der ALDE-Fraktion, zeigte sich insgesamt zufrieden: „Ich hätte strengere Vorschriften bei Zahlungsverzug durch öffentliche Stellen bevorzugt, mir war aber wichtig, dass es für Unternehmen keine Strafzahlung bei nicht fristgerechter Bezahlung gibt." Dennoch sei das Ergebnis der Abstimmung zu begrüßen: "Ich bin mir sicher, dass die Bundesregierung den so geänderten Richtlinienvorschlag unterstützen wird."
Otto Kentzler, Präsident des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte: "Wichtig ist für uns, dass Geschäftsbeziehungen zur öffentlichen Hand und zwischen Unternehmen künftig europaweit einheitlich geregelt werden sollen. Genauso wichtig ist uns, dass Eingriffe in die Privatautonomie weitgehend verhindert werden." Die Abgeordneten hätten mit ihrem Votum den zentralen Anliegen des deutschen Handwerks Rechnung getragen.
Eine öffentliche Konsultation der Kommission zeigte, dass die staatliche Zahlungsmoral in Europa zu wünschen übrig lässt. Gleich 38,2 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, sehr oft Probleme zu haben, ihr Geld von öffentlichen Auftraggebern pünktlich zu erhalten. "Sehr oft" bedeutet: In mehr als 75 Prozent der Fälle kam die Zahlung zu spät.
Daniel Tost
Links / Dokumente
Europäische Kommission: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (8. April 2010)
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: Entwurf eines Berichts (4. Februar 2010)
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: Änderungsanträge 16-210 (10. März 2010)