Neuen EU-Bürgern könnte Zugang zu deutschem Arbeitsmarkt bis 2011 verwehrt bleiben [DE]
Die schwarz-rote Regierung in Berlin wird am heutigen Tag, 21. März 2006, über die Beibehaltung der Übergangsfristen für Arbeitskräfte aus acht neuen EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Festzustehen scheint, Deutschland wird seinen Arbeitsmarkt nicht vor 2009, oder sogar 2011, öffnen.
Die schwarz-rote Regierung in Berlin wird am heutigen Tag, 21. März 2006, über die Beibehaltung der Übergangsfristen für Arbeitskräfte aus acht neuen EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Festzustehen scheint, Deutschland wird seinen Arbeitsmarkt nicht vor 2009, oder sogar 2011, öffnen.
Die Minister der Merkel-Regierung werden am 21. März über einen Vorschlag von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten abstimmen. In dem Dokument heißt es: „Fielen die bestehenden Beschränrkungen schon jetzt weg, müsste mit einem weitaus größeren Andrang von Wanderarbeitnehmern gerade im Niedriglohnsektor gerechnet werden. Dies könnte zu nicht hinnehmbaren Spannungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt führen“.
Die Arbeitsmärkte von sechs alten EU-Ländern (Finnland, Irland, Portugal, Spanien, Schweden und Großbritannien) werden für die neuen EU-Bürger ab dem 1. Mai 2006 vollständig geöffnet sein. Drei von ihnen, Großbritannien, Irland und Schweden, hatten von Anfang an keine Übergangsregelungen eingeführt. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission bis Ende April 2006 mitteilen, ob ihre Beschränkungen bestehen bleiben oder nicht.
Die geplante Verlängerung der Übergangsregelungen durch die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) läuft einer Empfehlung der Kommission zuwider, welche die Auswirkungen des freien Arbeitsmarktzugangs für osteuropäische Bürger in Großbritannien und Irland untersucht hat und zu dem Schluss kam, dass beide Länder infolge der liberalen Regelung wirtschaftliche Gewinne hätten verzeichnen können.
Doch bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatte die Merkel-Regierung festgestellt: „Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint vor dem Hintergrund der arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftspolitischen Entwicklung in Deutschland die Beibehaltung der Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen zehn Beitrittsländer notwendig“. Die Beschränkungen gelten ausschließlich für die Bürger der acht ex-kommunistischen osteuropäischen Länder, die der EU im Mai 2004 beitraten. Weiter heißt es: „Die Übergangsfristen haben den deutschen Arbeitsmarkt vor einer verstärkten Migration geschützt“.
Als der Koalitionsvertrag abgeschlossen wurde, hatten einige Minister bereits angedeutet, dass die Maßnahmen sogar bis April 2011 verlängert werden könnten. Mai 2011 ist der spätest mögliche Zeitpunkt für die Aufhebung der Übergangsregelungen.