Nitratbelastung: EU schließt Verfahren gegen Deutschland nach 10 Jahren
Die EU-Kommission hat ein seit zehn Jahren laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung im Grundwasser beendet. Drohende drastische Strafzahlungen sind damit abgewendet.
Die EU-Kommission hat ein seit zehn Jahren laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung im Grundwasser beendet. Drohende drastische Strafzahlungen sind damit abgewendet.
Bereits 2013 hatte Brüssel das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit der Begründung eingeleitet, die Bundesrepublik gehe nicht aktiv genug gegen die steigende Nitratbelastung des Grundwassers vor und verstoße damit gegen die EU-Nitratrichtlinie.
Nach langem Hin und Her zwischen Brüssel und Berlin über ein Jahrzehnt hinweg traf die EU-Kommission am Donnerstag (1. Juni) die Entscheidung, das Verfahren einzustellen.
Der Entschluss folgt auf eine Reihe teils umstrittener Änderungen am Düngerecht durch Bund und Länder, wie eine Sprecherin der EU-Kommission gegenüber EURACTIV mitteilte. Düngemittel auf Nitratbasis gelten als eine der Hauptursachen für die hohe Nitratbelastung im Grundwasser.
EU-Kommission zufriedengestellt
“Insgesamt ist die Kommission nun der Ansicht, dass die von Deutschland erlassenen Vorschriften mit der Nitratrichtlinie in Einklang stehen und geeignet sind, die anhaltende Notwendigkeit zu bewältigen, die hohen Nitratwerte in den deutschen Gewässern zu senken”, teilte die Sprecherin mit.
Vor diesem Hintergrund habe man das Verfahren beendet.
Umweltministerin Steffi Lemke und Agrarminister Cem Özdemir begrüßten die Entscheidung der EU-Kommission.
“Es war ein sehr langer Weg, mit schwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Bund, den Bundesländern, den Landwirtinnen und Landwirten, der Wasserwirtschaft und den Umweltverbänden”, erklärte Lemke in einer Mitteilung.
Auch aufseiten der Landwirtschaft, die Ertragseinbußen befürchtete, hatte es heftigen Widerstand gegen strengere Düngeregeln gegeben.
So hatten im Juli letzten Jahres Bund und Länder Änderungen an der Düngeverordnung verabschiedet, mit denen die Definition besonders belasteter Gebiete ausgeweitet und damit in deutlich mehr Regionen Deutschlands die Düngung stark eingeschränkt wurde.
Bauernvertreter wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mahnten damals an, Betriebe, die in diesen sogenannten “roten Gebieten” liegen, selbst aber wasserschonend wirtschaften, dürften nicht unverschuldet belastet werden.
Genau das will das Bundeskabinett nun mit einem neuen Düngegesetz erreichen, das es am Mittwoch auf den Weg brachte. Dieses soll es künftig ermöglichen, Daten zur Düngung auf den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben zu sammeln.
Durch die engmaschige Überwachung erhofft man sich, jene Höfe, die besonders stark zur Nitratbelastung beitragen, stärker in die Pflicht zu nehmen, während jene Betriebe, die bereits jetzt sparsam arbeiten, entlastet werden sollen.
Die Änderungen seien deshalb “die Basis, um das Verursacherprinzip bestmöglich zu etablieren”, betonte Özdemir, der die Entscheidung aus Brüssel als “Anerkennung” für die getane Arbeit wertete.
Hohe Strafen abgewendet
Gegenüber EURACTIV verwies die EU-Kommission neben der Ausweitung der roten Gebiete auch auf weitere Einschränkungen der Düngung, die für die Einstellung des Verfahrens ausschlaggebend gewesen seien, darunter das Verbot der Düngung auf gefrorenen Böden sowie strengere Regeln für die Ausbringung von Dünger auf schrägen Ackerflächen.
Im Oktober 2018 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Deutschland nicht ausreichend auf die Mahnungen der Kommission in Sachen Nitratbelastung reagiert und damit europäisches Recht gebrochen habe.
Ohne die Maßnahmen, die nun zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens führten, hätten Deutschland ein erneutes Verfahren vor dem EuGH und letztlich mögliche Strafzahlungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro täglich gedroht.