Nord Stream: Behörden prüfen Einwände
Beim Thema Ostseepipeline bleibt Polen weiter skeptisch. Gespräche zwischen deutschen und polnischen Behörden sollen kommende Woche Klarheit bringen.
Beim Thema Ostseepipeline bleibt Polen weiter skeptisch. Gespräche zwischen deutschen und polnischen Behörden sollen kommende Woche Klarheit bringen.
Nord Stream hat eine weitere Etappe bis zur Verlegung der umstrittenen Ostseepipeline abgeschlossen. Es dürfen nun keine Einwände mehr gegen das Projekt bezüglich grenzüberschreitender Umweltauswirkungen bei den Behörden eingereicht werden. Die öffentliche Beteiligung in den Ostsee-Anrainerstaaten für das Nord Stream-Pipelineprojekt ist beendet.
Der Bau der Erdgasleitung von Russland nach Greifswald bleibt aber weiter ungewiss. (EURACTIV.de vom 29. Mai 2009)
"Die öffentliche Beteiligung bei diesem Teil des Verfahrens wurde abgeschlossen. Die Behörden, die in den fünf Ländern über das Genehmigungsverfahren entscheiden, haben sich diese Woche über die Eingaben zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen gegenseitig informiert", sagte Jens Müller, Sprecher bei Nord Stream, auf Anfrage von EURACTIV.de.
Am 15./16. Juni diskutiert die internationale Nord Stream-Arbeitsgruppe aller neun Ostseeländer in Stralsund, was die öffentliche Beteiligung gebracht hat. Mit Polen gibt es am 17. Juni bilaterale Gespräche. "Polnische Behörden haben kritisch nachgefragt, u.a. beim Thema Hafenzufahrt Stettin und bei einem Naturschutzgebiet im deutsch-polnischen Grenzgebiet", sagte Christian Dahlke, verantwortlich für die Genehmigungsverfahren der Nord Stream Pipeline beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), im Gespräch mit EURACTIV.de.
Danach sind die Behörden in den fünf unmittelbar vom Pipelinebau betroffenen Länder am Zug. Sie müssen alle gesetzlich relevanten Stellungnahmen bearbeiten.
Die Behörden in Deutschland, Dänemark, Finnland, Russland und Schweden entscheiden in den nächsten Monaten, ob die Bauabschnitte genehmigt werden, ob von Nord Stream weitere Informationen eingeholt werden müssen, ob Nord Stream bestimmte Auflagen für den Bau der Erdgasleitung erteilt werden oder ob das Projekt nicht genehmigt wird. Bevor mit dem Bau der Pipeline begonnen werden kann, müssen alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.
In Deutschland entscheiden das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie das Bergamt Stralsund, ob die Genehmigung für die Bauabschnitte auf deutschem Territorium genehmigt wird.
"Für den 22. bis zum 25. Juni sind die Erörterungstermine mit den Trägern öffentlicher Belange angesetzt", so Dahlke. Es gebe in etwa 30 Stellungsnahmen, darunter von Umweltverbänden, Wasser- und Schifffahrtsbehörden und von der Bundeswehr. Sie habe darauf verwiesen, dass sich ein geplanter Bauabschnitt innerhalb eines militärischen Übungsareals befindet. Von Bürgern seien dagegen keine Einwände eingereicht worden.
Ist der angestrebte Zeitplan von Nord Stream, die Genehmigungen bis Ende des Jahres zu erhalten realistisch? "Im Prinzip schon. Das hängt aber von den Entscheidungen ab, die erst nach den Erörterungen getroffen werden können. Eventuell müssen weitere Gutachten von Nord Stream eingefordert werden", so Dahlke.
Dahlke betonte aber zugleich, dass die Anforderungen an die Betreiber der künftigen Pipeline sehr anspruchsvoll waren. "Lässt man politische Kriterien weg, geht es letztlich um ein Stahlrohr, durch das Gas fließt. Das Projekt ist technisch daher nicht so kompliziert wie andere. Wenn wir die Anforderungen von diesem Genehmigungsverfahren als Maßstab für künftige Genehmigungen nehmen, dann werden es viele schwer haben", so Dahlke.
mka
Weitere Informationen
BSH: Informationen zum Genehmigungsverfahren der Nord Stream Gas Pipeline
WWF: Ostsee-Pipeline: NordStream verharmlost Umweltfolgen (6. Mai 2009)
WWF: Statement on the Nord Stream Gas Pipeline ESPOO EIA Report (7. Mai 2009, in Englisch)