Aufsichtsstelle befürwortet AI-Systeme zur biometrischen Alterskontrolle
Die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz hat sich für die Verwendung dreier Systeme ausgesprochen, welche mittels künstlicher Intelligenz (KI) das Alter von Personen verifizieren sollen. Solche Kontrollsysteme verfolgen das Ziel, dass Minderjährige keine “jugendgefährdenden Inhalte” zu Gesicht bekommen.
Die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz hat sich für die Verwendung dreier Systeme ausgesprochen, die mittels künstlicher Intelligenz (KI) das Alter von Personen verifizieren sollen. Solche Kontrollsysteme verfolgen das Ziel, dass Minderjährige keine “jugendgefährdenden Inhalte” zu Gesicht bekommen.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet.
Die von KJM als positiv eingestuften Systeme werden durch maschinelles Lernen darauf trainiert, das Alter einer Person anhand biometrischer Merkmale einzuschätzen.
“Dass KI nun auch zur Altersüberprüfung und damit zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor problematischen Inhalten eingesetzt werden kann, ist ein wichtiger, neuer Schritt,” so der KJM-Vorsitzende Marc Jan Eumann in einer Pressemitteilung vergangene Woche (24. Mai).
Der Einsatz künstlicher Intelligenz in diesem Bereich sei laut Eumann ein “Meilenstein im technischen Kinder- und Jugendmedienschutz”.
Jedoch werden solche Kontrollsysteme auch oft umgangen. KJM geht hier vor allem gegen Inhalte vor, die auf ein deutschsprachiges Publikum ausgerichtet sind. Die Webseite des Pornoportals xHamster hat die Aufsichtsstelle bereits gesperrt, weil Kinder und Jugendliche nicht ausgeschlossen wurden.
Positive Bewertungen
Die Aufsichtsstelle hat nun drei verschiedene KI-Systeme zur Altersverifikation als positiv bewertet. Dabei handelt es sich um die „facial age estimation“ Software, sowie die „Age Verification“ und die „Yoti“ Software, die als mögliche Systeme für die Altersverifikation in Betracht gezogen werden.
Als Art Sicherheitsmechanismus für Fälle von Jugendlichen, die älter aussehen, als sie eigentlich sind, hat die KJM einen “Puffer” von fünf Jahren festgelegt. “Personen müssen von dem System als mindestens 23 erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen,” so KJM.
Eine weitere Kontrollfunktion sieht vor, dass die Altersüberprüfung nicht einfach mit Standbildern übergangen werden kann.
Die Verfahren für diese Auto-Identifizierung werden in ständiger Absprache mit den Aufsichts- und Sicherheitsbehörden entwickelt, sagte Rebekka Weiß, Leiterin der Abteilung für Vertrauen und Sicherheit beim Digitalverband Bitkom, gegenüber EURACTIV.
“Die digitale Identifizierung wurde durch solche Verfahren nicht nur deutlich effizienter, sondern ist auch weniger fehleranfällig als die menschliche Identifizierung,” so Weiß.
Hintergrund
Laut dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter sicherstellen kann, dass nur Erwachsene, also eine “geschlossene Benutzergruppe”, darauf Zugriff haben.
Bei solchen Inhalten handelt es sich hauptsächlich um Pornographie und Gewalt.
Die KJM bietet Unternehmen deswegen an, deren Konzepte zum Jugendmedienschutz zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nun wurden auch Systeme, die auf künstlicher Intelligenz basierend das Alter verifizieren, befürwortet.
Datenschutz
Was laut Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bei diesem Thema nicht vergessen werden darf: Bei der Altersüberprüfung und der Verarbeitung von Daten geht es auch immer um den Datenschutz.
Der verantwortungsvolle Umgang mit biometrischen Daten gelte erst recht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes. “Die Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtsgrundlage und einer Einwilligung, die durch die Sorgeberechtigten erklärt wird,” sagte Funke-Kaiser gegenüber EURACTIV.
Daten, die im Rahmen einer Altersverifikation erhoben werden, dürfen laut Funke-Kaiser keineswegs zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.
EU-Richtlinie
Auf europäischer Ebene gibt es dazu auch die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Nach dieser Richtlinie müssen EU-Länder Maßnahmen ergreifen, um den Kinderschutz zu gewährleisten. Dazu gehören auch Instrumente der Altersüberprüfung, die vor allem im Bereich Pornographie und Gewalt sehr streng sein sollen.
Laut KJM ist Deutschland hier schon sehr weit mit der Umsetzung fortgeschritten, andere Länder wie Frankreich schließen auf.
[Bearbeitet von Oliver Noyan]