Wie Deutschland jetzt „zukunftsfest“ spart
80 Milliarden will die Regierung bis 2014 einsparen. Es ist das größte Sparpaket, das je in Deutschland geschnürt wurde. „2010 ist noch ein Krisenjahr - zu früh für eine Exit-Strategie“, sagte Merkel am Montag vor Journalisten. „Erst 2011 wird das erste Jahr der Exit-Strategie sein.“
80 Milliarden will die Regierung bis 2014 einsparen. Es ist das größte Sparpaket, das je in Deutschland geschnürt wurde. „2010 ist noch ein Krisenjahr – zu früh für eine Exit-Strategie“, sagte Merkel am Montag vor Journalisten. „Erst 2011 wird das erste Jahr der Exit-Strategie sein.“
2010 sei noch ein Krisenjahr, „das ist noch zu früh für eine Exit-Strategie“, sagte Merkel. Eigentlich sollte Deutschland jetzt schon Geld ausgeben. „Aber erst 2011 wird das erste Jahr der Exit-Strategie sein.“
„Wir werden nicht reüssieren in Europa, wenn wir nicht in der Lage sind, unseren Haushalt zu konsolidieren und gleichzeitig Strukturreformen durchzuführen.“ Das werde sie auch im nächsten Rat vorbringen.
Durch die erfreuliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt sei die Tiefe der Krise sei nicht in jedem Fall bewusst, warnt Merkel. „Minus fünf Prozent, das ist ernster, als wir uns vorstellen können.“
Machete oder Nagelschere
Merkel stellte die Einzelheiten des Sparpakets zusammen mit Vizekanzler und FDP-Chef Guido Westerwelle vor. Der verwahrte sich gegen den Ausdruck „Machete“ in einer Journalistenfrage, sagte aber: „80 Milliarden sparen Sie auch nicht mit der Nagelschere!“
Der FDP-Chef verkaufte als die guten Nachrichten für die Bürger, dass die Mehrwertsteuer, die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag nicht erhöht werden und dass bei Bildung, Forschung und Entwicklung nicht gespart werde.
„Zukunftsfest“ war ein häufig verwendetes Wort in der Pressekonferenz. Dementsprechend übertitelt die Regierung ihr Sparprogramm auch mit den Worten:
"Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken"
Vor diesem Hintergrund beschloss die Bundesregierung folgende Eckpunkte für die weitere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014 (Auszug aus einer Information der Bundesregierung):
1. Vorrang für Bildung und Forschung
Bildung und Forschung sind die zentralen Säulen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Wir halten an unserem Ziel fest, 12 Mrd. Euro zusätzlich für Forschung, Bildung und Entwicklung bis 2013 bereit zu stellen. Die Bundesregierung appelliert an die Bundesländer, das Ziel, 10 % für Forschung und Bildung auszugeben, weiter zu verfolgen.
2. Subventionsabbau und ökologische Neujustierung
Finanzhilfen und Steuervergünstigungen stehen auf dem Prüfstand. In erster Linie werden Ausnahmeregelungen der so genannten Ökosteuer, die zu Mitnahmeeffekten geführt haben, reduziert.
In dieser Legislaturperiode wird es weder neue Subventionen geben noch werden bestehende erhöht. Gleichzeitig setzen wir auf Bürokratieabbau durch Steuervereinfachung.
Wir wollen das Zeitalter der regenerativen Energien schnellstmöglich erreichen. Dennoch wird es im Rahmen eines Gesamtenergie-Konzepts notwendig sein, die Laufzeiten von Kernkraftwerken zu verlängern. Die Kernenergiewirtschaft ist im Vergleich zu anderen Energieproduzenten vom Emissionshandel nicht betroffen. Gleichzeitig sind durch die Einpreisung der CO2-Zertifikate in den Strompreis die Preise gestiegen, die Stromproduktionskosten hingegen nicht. Hierdurch entstehen bei den Betreibern beträchtliche Zusatzgewinne. Das rechtfertigt eine Besteuerung der Kernenergie.
Durch die Einführung einer steuerlichen Beteiligung der Kernenergiewirtschaft an den Sanierungskosten sowie Reduktion der Zusatzgewinne können jährlich 2,3 Mrd. Euro an zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt generiert werden.
Wir benötigen auch im internationalen Flugverkehr verstärkte Anreize für umweltgerechtes Verhalten. Die Einführung einer internationalen Besteuerung auf Flugbenzin scheint gleichwohl kurzfristig unrealistisch. Bis zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den bereits vereinbarten CO2-Emissionshandel wird eine nationale ökologische Luftverkehrsabgabe für alle Passagiere erhoben, die von einem inländischen Flughafen abfliegen. Sie wird differenziert ausgestaltet (Preis, Lärm, Verbrauch).
3. Beschäftigungsanreize und Sozialleistungen
Im laufenden Jahr machen die Sozialausgaben mehr als die Hälfte der veranschlagten Bundesausgaben aus.
Die Notwendigkeit des befristeten Zuschlages beim Arbeitslosengeld II ist überholt. Bei der Bundesagentur für Arbeit geht es darum, sie durch erweiterte Handlungsspielräume in die Lage zu versetzen, zielgenauer fördern zu können. Wir werden daher so genannte Pflichtleistungen in Ermessensleistungen umwandeln und den Rentenversicherungsbeitragssatz für SGB II Empfänger abschaffen.
Durch die demografischen Entwicklung ergibt sich mittelfristig eine Belebung des Arbeitsmarktes im SGB II Bereich. Dies schlägt sich im Bundeshaushalt mit zusätzlichen Einsparungen ab dem Jahr 2013 nieder.
Das Elterngeld ist erfolgreich. Dennoch werden wir Veränderungen vornehmen. Die Bundesregierung wird die Lohnersatzrate bei Elterngeldbeziehern mit einem anzurechnenden Nettoeinkommen von über 1.240 Euro im Monat von 67 % auf 65 % senken. Gleichzeitig bleibt der Höchstbetrag beim Elterngeld von maximal 1.800 Euro im Monat bestehen.
Die Bundesregierung appelliert an die Kommunen, trotz der angespannten Haushaltslage den Ausbau der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder beschleunigt fortzuführen. Der Bund wird die hierfür bereitstehenden Mittel weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stellen.
Die Bundesregierung prüft daneben Möglichkeiten, die Vielzahl der verschiedenen Programme und Förderinstrumente für junge Menschen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit zu bündeln.
4. Bundeswehr mit neuen Anforderungen
Das Bundesministerium der Verteidigung prüft die Optimierung der Strukturen der Bundeswehr. In diese Überlegungen sind auch die Organisation und Zusammensetzung der Streitkräfte einschließlich des Personalumfangs der verschiedenen Statusgruppen einbezogen.
Bis Anfang September 2010 soll der Verteidigungsminister aufzeigen, welche Folgen eine Reduzierung der Streitkräfte um bis zu 40.000 Berufs- und Zeitsoldaten für die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Deutschlands und für die Bundeswehr generell hat.
Unabhängig davon wird am Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 festgehalten, um den zum 1. Juli 2010 einberufenen Wehr- und Zivildienstleistenden Planungs- und Rechtssicherheit dahingehend zu geben, dass ihr Grundwehr- bzw. Zivildienst 6 Monate dauert.
Da eine Veränderung der allgemeinen Wehrpflicht auch unmittelbare Auswirkungen auf den Zivildienst haben würde, wird die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragt, ebenfalls bis Anfang September darzustellen, welche Auswirkungen mögliche Veränderungen der Wehrpflicht für den Zivildienst und die davon abhängige soziale Infrastruktur hätte.
5. Einsparungen und Effizienzsteigerung in der Verwaltung
Die Ausgaben des Bundeshaushalts werden mittelfristig pauschal um rund 4,4 Mrd. Euro pro Jahr reduziert.
Durch den Verzicht auf die geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte 2011 werden die Bezüge gegenüber dem geltenden Recht um 2,5 %gesenkt.
Da die pauschale Stelleneinsparung des Jahres 2010 den Mehrbedarf nur teilweise ausgleichen kann, wird sie auch ab dem Jahr 2011 fortgesetzt werden. Bis zum Jahr 2014 sollen mehr als 10.000 Stellen dauerhaft abgebaut werden.
Das sogenannte Fiskusvorrecht im Insolvenzverfahren, das bis 1999 Geltung hatte, wird wieder eingeführt. Die öffentliche Hand wird damit anderen Gläubigern wirtschaftlich wieder gleich gestellt. Die bisherige Regelung hatte in erheblichem Umfang zu einer Privilegierung von Banken geführt.
6. Mehr Autonomie der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesregierung wird die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit stärken. Das System der Arbeitslosenversicherung wird so aufgestellt werden, dass es mittel- und langfristig ohne Darlehen oder Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt wirtschaften kann. Unterjährigen Liquiditätsbedarfen soll die Bundesagentur für Arbeit durch die Möglichkeit eigener kurzfristiger Kreditaufnahme begegnen können.
7. Verantwortung für die Kommunen
Die Finanzsituation der Kommunen ist teilweise sehr angespannt. Die Bundesregierung bekennt sich hier zu ihrem Teil der gesamtstaatlichen Verantwortung. Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeindefinanzkommission erarbeitet daher gegenwärtig einen Vorschlag, die Finanzen der Kommunen auf eine stabile Grundlage zu stellen.
8. Haftung der Finanzmarktbranche
Die Finanzmarktbranche ist angemessen an den Kosten der Krise zu beteiligen. Dabei hat sie auch Vorsorge für etwaige zukünftige Krisen zu treffen. Die Bundesregierung will zügig die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bankenabgabe schaffen, die in einen Restrukturierungsfonds einfließen soll.
Daneben werden weitere Maßnahmen zur Kostenbeteiligung auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hält hierbei eine internationale oder europäische Vorgehensweise für sinnvoll. Die Bundesregierung strebt die Umsetzung einer Lösung bis 1. Januar 2012 an.
ekö