Zahlungsverzug: Kritik an Richtlinie

Die Zahlungsmoral verschlechtert sich in der Wirtschaftskrise, Liquiditätsengpässe bei Unternehmen sind die Folge. Besonders stark steht die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand in der Kritik. Die EU-Kommission will den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpfen, doch ihr Richtlinienentwurf stößt in Deutschland auf Ablehnung.

Ein Handwerker haut auf den Putz. Auf sein Geld muss er oft viel zu lang warten (Foto: dpa)
Ein Handwerker haut auf den Putz. Auf sein Geld muss er oft viel zu lang warten (Foto: dpa)

Die Zahlungsmoral verschlechtert sich in der Wirtschaftskrise, Liquiditätsengpässe bei Unternehmen sind die Folge. Besonders stark steht die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand in der Kritik. Die EU-Kommission will den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bekämpfen, doch ihr Richtlinienentwurf stößt in Deutschland auf Ablehnung.

In Kürze befassen sich der Binnenmarkt- und der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments mit dem Richtlinienentwurf. In Deutschland überwiegt schon jetzt die Skepsis. Bundesregierung, Wirtschaft und Wissenschaftler halten den Entwurf aus mehreren Gründen für nicht machbar.

Experten der Bundesregierung, der Wirtschaftverbände und der Think Tanks bezweifeln, dass der Richtlinienentwurf in der jetzigen Form zustande kommen kann, dass er den Klein- und Mittelbetrieben (KMU) effizient helfen wird, und dass er dem deutschen Rechtssystem entspricht.

Kein Straf-Schadenersatz


Thimo-Marcell Jeck
, Politikanalytiker der Think Tanks “Centrum für Europäische Politik” (CEP) in Freiburg, verweist im Gespräch mit EURACTIV.de auf zwei offene Fragen: Im deutschen Rechtssystem existiert kein "Straf-Schadenersatz". Die Höhe des Schadenersatzes hängt stets vom tatsächlich erlittenen Schaden ab. Der zweite wesentliche Punkt: Es handelt sich um eine Verletzung der Vertragsfreiheit.

Besonders die fünf Prozent Zusatzgebühr, die der öffentlichen Hand als säumigem Auftraggeber angelastet werden sollen, stößt auf Ablehnung. Diese Gebühr wäre eine pauschale Strafmaßnahme, die im deutschen Schadenersatzrecht nicht vorgesehen ist.

Furcht vor Sammelklagen

Experten verweisen zudem auf die Befürchtung, dass ein solcher Straf-Schadenersatz der Anfang einer Änderung des deutschen Rechtssystems sein könnte. Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild, die in Deutschland nicht möglich sind, könnten damit Tür und Tor geöffnet werden.

Thiemo Jeck betont, dass die neuen Regeln, die der Richtlinienentwurf vorsieht, für die KMU nicht automatisch nur eine Verbesserung der jetzigen Situation bedeuten. Denn im Geschäftsverkehr sei jedes Unternehmen gleichzeitig Gläubiger, aber auch Schuldner.

Belastung fürs Budget

Auch in Stellungnahmen der Bundesregierung werden die Sondergebühren für die öffentliche Hand sehr kritisch gesehen. Die fünfprozentige Pauschalgebühr, die als Abschreckung dienen soll, widerspreche dem deutschen Rechtssystem. Die Regierung bezweifelt, dass die Richtlinie die durch Zahlungsverzug entstandenen Probleme lösen werde, da verspätete Zahlung äußerst vielfältige Ursachen haben könne. Die Regierung fürchtet zudem, dass die Sondergebühr für die öffentliche Hand eine zusätzliche Belastung für den öffentlichen Haushalt darstellen werde.

BDI: Eingriff in Vertragsautonomie

Auch der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Werner Schnappauf, sagte auf Anfrage von EURACTIV.de zur Richtlinie über den Zahlungsverzug:

"Wir begrüßen strengere Verzugsvorschriften für öffentliche Auftraggeber, denn für sie besteht oft kein Anreiz, Rechnungen pünktlich zu begleichen, da sie geringeren Finanzzwängen unterliegen und nicht von stabilen Geschäftsbeziehungen abhängig sind. Eine Erstreckung der Sanktionen auf den privaten Sektor lehnen wir jedoch ab. Zahlungsverzug in der Privatwirtschaft geht in der Regel auf Liqui­ditätsschwierigkeiten zurück und weniger auf Zah­lungsunwilligkeit.“

Die Festlegung eines starren Zahlungsziels auf höchstens 30 oder 60 Tage in der Privatwirtschaft stelle einen ordnungspolitisch und systematisch nicht vertretbaren Eingriff in die Vertragsautonomie dar, sagte Schnappauf.

Scharfe Kritik der kommunalen Spitzenverbände

Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte die geplante Richtlinie von Anfang an scharf kritisiert. Bei Gewährleistungsfragen im Rahmen der Vertragsabwicklung bei öffentlichen Aufträgen schaffe sie "eine Risikoverlagerung zu Lasten der öffentlichen Hand und damit des Steuerzahlers".

Hintergrund:

Der Entwurf der EU-Kommission zu einer neuen Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (KOM(2009) 126) sieht vor, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet werden, Forderungen innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Andernfalls drohen nicht nur Verzugszinsen und Ersatz der Beitreibungskosten, sondern zur Abschreckung auch eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 Prozent des geschuldeten Betrages ab dem ersten Tag des Verzugs. Für private Auftraggeber soll diese Regelung nicht gelten.

Angesichts der massiven Kritik im Europäischen Parlament und im Rat zeigt sich die Kommission offen für Diskussionen, wenn auch nicht zu allen Punkten. Sie besteht weiterhin auf ihrer Position, die Vertragsfreiheit mit der Einführung von Fristen und Entschädigungspflichten einzuschränken, wenn es um Geschäfte zwischen Privatunternehmen und der öffentlichen Hand geht.

Die Änderung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist eines der Schlüsselelemente des Small Business Act (SBA), mit dem die EU-Kommission kleine und mittlere Unternehmen unterstützen will. Das Argument: Gerade kleine Firmen wie Handwerksbetriebe geraten schnell in Konkursgefahr, sollten ihre Rechnungen nicht zeitnah beglichen werden.

Eine öffentliche Konsultation der Kommission zeigte, dass die staatliche Zahlungsmoral in Europa zu wünschen übrig lässt. Gleich 38,2 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, sehr oft Probleme zu haben, ihr Geld von öffentlichen Auftraggebern pünktlich zu erhalten. "Sehr oft" bedeutet: In mehr als 75 Prozent der Fälle kam die Zahlung zu spät.

Die Kreditmanagementfirma Intrum Justitia schätzt, dass europäische Unternehmen pro Jahr 25 Milliarden Euro wegen verspäteter Zahlungen im privaten und öffentlichen Sektor verlieren.

Ewald König

Weitere Artikel mit einer Übersicht über die Reaktion aus anderen EU-Staaten folgen in Kürze.

Links:


EU-Kommission:
Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (8. April 2009)

Bundesregierung: Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken (19. Januar 2010)

Die Linke: Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion (17. Dezember 2009)

Centrums für Europäische Politik (CEP): Analyse zur EU-Änderungsrichtlinie Zahlungsverzug (2. Juni 2009)