Ein gefährlicher Präzedenzfall für abgekartete Enteignung
Die schleichende Enteignung von Rosneft durch die Bundesregierung könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und die Einheit des Binnenmarktes unterwandern, schreibt Alessandro Bertoldi.
Die schleichende Enteignung von Rosneft durch die Bundesregierung könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen und die Einheit des Binnenmarktes unterwandern, schreibt Alessandro Bertoldi.
Alessandro Bertoldi ist Geschäftsführender Direktor des Milton Friedman Instituts
Am Donnerstag, 20. April 2023, hat der Bundestag in einer Novellierung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) die Befugnisse des Staates erweitert, auf Unternehmen Einfluss zu nehmen, die unter staatlicher Treuhandverwaltung stehen. Diese Neuregelung ermöglicht es dem Verwalter Verantwortlichen, anstelle des Unternehmens zu entscheiden – und zwar bis hin zur Veräußerung seiner Vermögenswerte.
In der Debatte am 20. April bemühten sich die Politiker der Mehrheitskoalition, die Gesetzesänderung als vorausschauende Grundsatzentscheidung für künftige Notfälle darzustellen. Der Grünen-Politiker Bernhard Herrmann sprach gar von einem staatlichen Eingreifen im Sinne des „Gemeinwohls“. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Maßnahme zur Klärung der offenen Frage des russischen Ölkonzerns Rosneft und seiner deutschen Tochtergesellschaft. Rosneft Deutschland ist nämlich bislang Mehrheitseigner der Raffinierie PCK im brandenburgischen Schwedt und hält dort 54,17 Prozent der Unternehmensanteile. Und seit letztem Herbst wird Rosneft Deutschland von der Bundesnetzagentur verwaltet und steht nun kurz davor, endgültig vom deutschen Markt verdrängt zu werden.
Am Vorfeld der Abstimmung erklärten die SPD- und FDP-Abgeordneten, dass sie ihr Abstimmungsverhalten an dem von der Regierung geäußerten Willen ausrichten würden, ohne das Vorrecht der Gewissensfreiheit jedes Abgeordneten in Anspruch zu nehmen. Alle Oppositionsparteien haben sich gegen diese Änderung ausgesprochen. 381 Abgeordnete stimmten für, 272 gegen den Gesetzesentwurf. Von den sechs fraktionslosen Mitgliedern stimmten drei gegen, einer dafür. 83 Stimmen wurden wegen Abwesenheit nicht abgegeben.
Nach bislang geltendem Recht wäre ein Verkauf des Rosneft-Anteils an der Raffinerie nur zulässig, wenn dies zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich wäre. Mit dem nun novellierten Gesetz soll ein Verkauf auch „zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit“ auf der Grundlage der Regierungsbewertung erlaubt sein.
Als Tochterunternehmen des russischen Mutterkonzerns war Rosneft tatsächlich ein Garant dafür, dass russisches Öl immer zuverlässig nach Schwedt gelangte, bis die europäischen Sanktionen in Kraft traten. Bis dahin lieferte die russisch-deutsche Raffinerie 90 Prozent ihres Kraftstoffs nach Berlin und 10 Prozent des gesamten Kraftstoffs nach Deutschland.
Die Politiker der Regierungsmehrheit Regierung machen kein Hehl daraus, dass ihnen die jetzt verabschiedete Neufassung des Energiesicherungsgesetzes die Möglichkeit gibt, direkt auf unter Treuhandverwaltung stehende Unternehmen Einfluss zu nehmen, ohne dass diese erst enteignet werden müssen. Auch die letztere Möglichkeit hatte die Bundesregierung im Vorfeld durchspielen lassen, hatte sich aber davon überzeugt, dass sie sich damit auf juristisch unsicheres Terrain begeben würde. Eine direkte Enteignung wäre vor nationalen und internationalen Gerichten für unrechtmäßig erklärt worden. Die derzeit geltenden internationalen Regelungen sind genau darauf ausgerichtet, dieses Risiko zu vermeiden.
Dank der verabschiedeten Novelle könnte die Regierung theoretisch Rosneft-Anteile an der Schwedter Raffinerie verkaufen, ohne formale Enteignung den Mehrheitseigner vor die Tür setzen.
Allerdings: es ist keineswegs ausgemacht, dass diese Rechnung der Bundesregierung aufgeht. Rosneft hatte bereits im letzten Jahr gegen die Zwangsverwaltung durch die Bundesnetzagentur geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage im März ab, aber letzte Woche wurde eine neue Klage eingereicht. Dass es sich dabei um eine abgekartete Enteignung handelt, ist selbst der Regierungsmehrheit klar, die jedoch zwei schwer miteinander zu vereinbarende politische Bedürfnisse befriedigen muss: die Raffinerie aus dem russischen Besitz zu werfen und dabei notdürftig eine quasi-rechtsstaatliche Form zu wahren.
Die Anwendung dieser Regelung gegen ein russisches Unternehmen kann heute politisch angebracht sein. Das Rechtsinstrument und der Präzedenzfall bleiben jedoch bestehen und bergen die Gefahr, die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten und die Einheit des Binnenmarktes zu beeinträchtigen.
Ein weiterer Akteur in diesem Spiel ist Polen, das seit Monaten einen Ausschluss von Rosneft aus der Raffinerie in Schwedt verlangt und zugleich auf eine Beteiligung des polnischen Versorgers „Orlen“ dringt. Kurz gesagt: „Russen raus, Polen rein!“ Nicht zuletzt, weil die kapazitätsmäßig bereits von 95 Prozent auf 70 Prozent Auslastung heruntergefahrene Schwedter Raffinerie nur über die alte, kapazitätsreduzierte Pipeline vom Rostocker Hafen nach Schwedt oder über den polnischen Hafen Danzig versorgt werden kann.
Ein weiterer schmerzhafter Schlag für die deutsche Wirtschaft könnte die Reaktion Russlands auf die Beschlagnahmung russischen Eigentums in anderen Ländern sein. Am 25. April unterzeichnete der russische Präsident Wladimir Putin ein Dekret, mit dem ausländische Vermögenswerte in Russland unter vorläufige Zwangsverwaltung gestellt werden, um einen Entschädigungsfonds zu schaffen, falls russische Vermögenswerte im Ausland beschlagnahmt werden. Insbesondere wird Rosimuschtschestwo, Russische Bundesagentur für Verwaltung des Staatsvermögens, zum Treuhandverwalter der russischen Tochtergesellschaften von den großen Energieunternehmen Fortum, Finnland, und Uniper, Deutschland.
Reichen die in Brüssel im Einvernehmen mit Washington verabschiedeten Sanktionsgesetze nicht aus, um russisches Öl zu boykottieren? Ist es notwendig, einen ernstzunehmenden Präzedenzfall für eine – abgekartete – Enteignung zu schaffen?