Britischer E-Zigarettenhersteller will gegen EU-Tabakrichtlinie klagen
Der führende britische Hersteller elektrischer Zigaretten, Totally Wicked, wird gerichtlich gegen die EU-Tabakrichtlinie vorgehen. Nach Auffassung des Konzerns verstößt Artikel 20 der Tabakrichtlinie gegen EU-Recht. EURACTIV Brüssel berichtet.
Der führende britische Hersteller elektrischer Zigaretten, Totally Wicked, wird gerichtlich gegen die EU-Tabakrichtlinie vorgehen. Nach Auffassung des Konzerns verstößt Artikel 20 der Tabakrichtlinie gegen EU-Recht. EURACTIV Brüssel berichtet.
Der Artikel 20 der Tabakrichtlinie definiert die Bestimmungen für E-Zigaretten. Die Richtlinie wird 2016 in Kraft treten.
Wenn die Tabakrichtlinie wie derzeit vorgesehen umgesetzt wird, wird sich der Markt für E-Zigaretten stark verändern. Viele E-Zigaretten-Geräte würden vom Markt verschwinden. Totally Wicked spricht in einer Mitteilung von einer unverhältnismäßigen Behinderung des freien Güterverkehrs und der freien Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der EU. Die E-Zigaretten hätten dadurch einen ungerechtfertigten Wettbewerbsnachteil gegenüber Tabakprodukten.
Der britische Gesundheitsminister Jeremy Hunt verwies Totally Wicked nach Betrachtung der Klage und der entsprechenden Nachweise an den Europäischen Gerichtshof. Die Angelegenheit sei angemessen, um ein Urteil am höchsten europäischen Gericht zu erwirken. Am 6. Oktober wird in London eine Anhörung stattfinden. Dann wird ein Richter des Verwaltungsgerichts entscheiden, ob ein entsprechender Verweis nach Luxemburg erfolgen soll. Wenn der Bescheid positiv ausfällt, werden auch die Inhalte der zu überweisenden Fragen festgelegt. Bei einem Verweis der Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof könnte 2015 eine Anhörung stattfinden. Dann soll abschließend festgestellt werden, ob Artikel 20 der Richtlinie gegen EU-Recht verstößt.
Ende Juli klagte Polen ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof. Dabei ging es um ein EU-Verbot für aromatisierte Tabakprodukte. Polen argumentierte, dass es als einer der größten Verbraucher und Produzenten von Mentholzigaretten in der EU unverhältnismäßig von einem Verbot betroffen wäre.