EU-Abgeordnete drängen auf CO2-Märkte für die Landwirtschaft
Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat vorgeschlagen, die Vergütung und den Handel mit negativen Emissionszertifikaten in der Landwirtschaft zu ermöglichen, statt lediglich die Zertifizierung von Klimasenken EU-weit zu regeln.
Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat vorgeschlagen, die Vergütung und den Handel mit negativen Emissionszertifikaten in der Landwirtschaft zu ermöglichen, statt lediglich die Zertifizierung von Klimasenken EU-weit zu regeln.
In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am Mittwoch (30. August) verabschiedete der Ausschuss seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für einen EU-weiten Rahmen für CO2-Senken. Dabei geht es um die Bindung von CO2 aus der Atmosphäre durch technische Lösungen, aber auch durch naturbasierte Lösungen wie die Speicherung in Bäumen oder Böden.
Der federführende Abgeordnete im Landwirtschaftsausschuss für den Vorschlag, der tschechische Liberale Martin Hlaváček, begrüßte die „breite Mehrheit“ für seinen Entwurf.
„Die Abstimmung hat bestätigt, dass ein maßgeschneiderter Ansatz für die Land- und Forstwirtschaft erforderlich ist, um sicherzustellen, dass eine bedeutende Anzahl von Landwirten in der Zukunft freiwillig CO2-bindende Anbaumethoden einführt und ihr Potenzial zum Abbau von Kohlenstoff maximiert“, erklärte er gegenüber EURACTIV.
Der Vorschlag der Kommission, der im November letzten Jahres vorgelegt wurde, sieht EU-weite Standards für die Zertifizierung von CO2-Senken, unter anderem in der Landwirtschaft, vor. Er macht jedoch keine Aussagen darüber, ob diese Zertifikate auf den Kohlenstoffmärkten gehandelt oder anderweitig vergütet werden sollten.
Den Agrarpolitikern scheint dies nicht zu genügen: Sie schlagen mehrere Änderungen des Textes vor, die die Monetarisierung und den Handel mit CO2-Zertifikaten in der Landwirtschaft betonen.
Während der ursprüngliche Text der Kommission allein auf den „Anreizeffekt der Zertifizierung“ von CO2-Senken setzt, fügt die Version des Ausschusses hinzu, dass Anreize auch durch die „Monetarisierung“ solcher Zertifikate entstehen sollten.
Neben Qualitätskriterien für den Kohlenstoffabbau und Regeln für deren Überprüfung und Anerkennung sollte der Geltungsbereich der Gesetzgebung auch „Übergangsregeln für die Endnutzung der zertifizierten Einheiten“ umfassen, so der Ausschuss.
Finanzierung durch CO2-Märkte?
Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass „bis zum Inkrafttreten der EU-weiten Regeln für Umweltbehauptungen“ landwirtschaftliche Betriebe die Zertifikate „für freiwillige Klimaangaben“ verwenden können, solange dies nicht mit der Erreichung der Treibhausgasemissionsziele kollidiert.
Die von der Europäischen Kommission im März dieses Jahres vorgeschlagene Green-Claims-Richtlinie sieht Regeln vor, die sicherstellen sollen, dass die Behauptungen der Unternehmen zur Umwelt- und Klimafreundlichkeit ihrer Produkte fundiert sind, und wird derzeit vom Parlament und den europäischen Staaten diskutiert.
Ob und wie negative Emissionszertifikate aus der Kohlenstoffwirtschaft auf öffentlichen oder freiwilligen Kohlenstoffmärkten gehandelt werden sollen, gehört zu den am heftigsten diskutierten Fragen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission.
Während Vertreter der Landwirte sowie einige Abgeordnete betonen, wie wichtig es sei, Carbon Farming zu einer zusätzlichen Einkommensquelle für die Landwirte zu machen, sollten Anreize aus Sicht von Klimaschützern aus öffentlichen Mitteln statt von CO2-Märkten kommen.
Sie argumentieren, dass CO2-Märkte die Möglichkeit für andere Unternehmen bieten würden, ihre Klimabilanz zu schönen.
Was gilt als Carbon Farming?
Der Landwirtschaftsausschuss schlägt in seiner Stellungnahme vor, die Definition des Begriffs „Carbon Farming“ zu erweitern, sodass er nicht nur „Aktivitäten zum Abbau von CO2″ umfasst, sondern auch die Reduktion landwirtschaftlicher Emissionen.
Auch die Definition der „dauerhaften CO2-Speicherung“ will der Ausschuss lockern. Während der ursprüngliche Vorschlag verlangt, dass eine Kohlenstoffsenke „mehrere Jahrhunderte“ bestehen bleiben muss, um als dauerhaft zu gelten, spricht der Ausschuss in seiner Stellungnahme stattdessen von einem „erheblichen Zeitraum.“
Die Idee, dass die Definition der CO2-Landwirtschaft auch die Reduzierung von Emissionen einschließen könnte, sehen Umweltschützern als „irreführend.“ Sie pochen auch darauf, dass für die Zertifizierung von Kohlenstoffsenken CO2 dauerhaft gespeichert bleiben muss.
Die Stellungnahme des Landwirtschaftsausschusses ist die erste Bewertung des Vorschlags der Kommission durch das Europäische Parlament. Der federführende Ausschuss in dieser Angelegenheit ist jedoch der Umweltausschuss, der seinen Vorschlag noch nicht angenommen hat.
Hlaváček betonte unterdessen, er werde sich nun „auf den Dialog mit den Kollegen des ENVI-[Umwelt-]Ausschusses konzentrieren, um auch in ihrem kommenden Bericht das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Alice Taylor/Kjeld Neubert]