EU-Bankenunion: Experten warnen vor Schlupflöchern für Geldhäuser

Die von der großen Koalition eilig vorangetriebenen EU-Regeln zur europäischen Bankenunion greifen nach Einschätzung der Monopolkommission zu kurz. Sie kritisiert, der Schutz der Steuerzahler vor Milliardenrisiken bei Bankenpleiten sei nicht gewährleistet.

Euractiv.de
Foto: Lupo / pixelio.de
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Die von der großen Koalition eilig vorangetriebenen EU-Regeln zur europäischen Bankenunion greifen nach Einschätzung der Monopolkommission zu kurz. Sie kritisiert, der Schutz der Steuerzahler vor Milliardenrisiken bei Bankenpleiten sei nicht gewährleistet.

Das Timing hätte kaum besser sein können: Am Mittwoch legte die Bundesregierung ihre Gesetzentwürfe zur Umsetzung der geplanten europäischen Bankenunion vor, über die der Bundestag im November abstimmen soll.

Während jedoch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Paket nach der Sitzung des Bundeskabinetts als „wichtigen Schritt“ lobte, „um das Vertrauen in die Stabilität unserer gemeinsamen europäischen Währung weiter zu stärken“, wurde zeitgleich ein Gutachten der Monopolkommission öffentlich, das zahlreiche Mängel in der neuen EU-Richtlinie zu Abwicklung von Banken ausmacht.

Die europäische Bankenunion soll verhindern, dass Staaten von Banken in den Ruin getrieben werden. Den entsprechenden Richtlinien zufolge sollen Banken nicht mehr um jeden Preis gerettet werden. Mithilfe eines „Abwicklungsmechanismus“ sollen die Geldhäuser dazu gezwungen werden können, Teile ihres Geschäftsbereichs zu verkaufen. Zudem sollen bei Bankenrettungen zunächst Aktionäre und Gläubiger auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten. Für den Fall, dass danach noch weiteres Geld nötig ist, wird ein Fonds geschaffen, in den die europäischen Banken 55 Milliarden Euro einzahlen.

Lücken schützen Aktionäre und Gläubiger

Genau das aber ist der Monopolkommission zufolge nicht gewährleistet. Es gebe zahlreiche Schlupflöcher in der neuen EU-Abwicklungsrichtlinie für Banken, warnt das unabhängige Beratergremium aus Juristen und Ökonomen in seinem Hauptgutachten zum Thema „Wettbewerbsordnung für die Finanzmärkte“. Diese Schlupflöcher könnten im Einzelfall verhindern, dass künftig zuerst die Aktionäre und Gläubiger einer Krisenbank finanziell bluten müssten, bevor der Staat hilft. Die Bundesregierung will dieses Grundprinzip der EU-weiten Bankenunion in Deutschland 2015 verankern und damit ein Jahr früher als vorgeschrieben. Die deutschen Privatbanken befürchten deshalb in der EU Wettbewerbsnachteile.

Der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, nannte das Konzept der Bankenunion zwar „in der Theorie stimmig“. Zugleich forderte er von der Politik ein klares Signal, dass die Schlupflöcher bei der Haftung von Bankeigentümern und Gläubigern klein gehalten werden. „Für die Zukunft muss deutlich werden, dass die Gläubigerhaftung konsequent durchgesetzt wird.“

Mit der Bankenunion zieht die EU die Konsequenz aus der Finanzkrise. Vor fünf Jahren wurden in ganz Europa Kriseninstitute mit Steuermilliarden stabilisiert, um einen Zusammenbruch des Zahlungsverkehrs zu verhindern. Neben einer zentralen Bankenaufsicht bei der EZB ist ein speziell auf Banken zugeschnittenes Insolvenzrecht die zweite Säule der Bankenunion. Angestrebt wird außerdem eine EU-weite Verbesserung der Einlagensicherung.

Steuerzahler sollen als letzte belastet werden

In Deutschland gibt es bereits zahlreiche nationale Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Banken. Diese werden nun in einem Gesetz zusammengefasst und um die neuen EU-Regeln ergänzt. Zentral ist dabei eine klar geregelte Reihenfolge, nach der zuerst die Eigentümer, die Gläubiger sowie die großen Einleger und dann ein neuer EU-Bankenrettungsfonds haften. Erst danach folgen die Steuerzahler des Mutterlandes der Bank und ganz am Ende und unter strengen Auflagen der eigentlich für Staaten vorgesehene Euro-Rettungsfonds ESM.

Der Bankenverband BDB begrüßte die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (BRRD). Dadurch werde einer Sozialisierung von Risiken aus Bankgeschäften entgegengewirkt, sagte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sollte jedoch mit Nachdruck darauf hingewirkt werden, dass die neuen Haftungsregeln EU-weit gleichzeitig in Kraft treten.