EU-Gericht bestätigt Millionenstrafe gegen Polen wegen Justizreformen
Am Mittwoch bestätigte der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der gegen Polen verhängten Geldstrafen im Zusammenhang mit den von der ehemaligen PiS-Regierung eingeführten Justizreformen. Polen wollte, dass das Gericht Entscheidungen für einen bestimmten Zeitraum zurücknimmt - und ist nun gescheitert.
Am Mittwoch bestätigte der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit der gegen Polen verhängten Geldstrafen im Zusammenhang mit den von der ehemaligen PiS-Regierung eingeführten Justizreformen. Polen wollte, dass das Gericht Entscheidungen für einen bestimmten Zeitraum zurücknimmt – und ist nun gescheitert.
Warschau – Im Rahmen einer umfassenden Justizreform hat die rechtskonservative regierende PiS-Partei die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs im Jahr 2018 eingerichtet. Brüssel warnte damals, dass sie als durch fehlende Transparenz als Instrument zur politischen Verfolgung von Richtern missbraucht werden könnte.
Im Oktober 2021 verhängte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Geldstrafe von einer Million Euro pro Tag gegen Polen, weil es die Anordnung die Kammer auszusetzen missachtet hatte. Die Tagessätze wurden im April 2023 halbiert. Die EU-Justizreformen wurden in Polen zwar teilweise umgesetzt, reichten jedoch nicht aus um die Unabhängigkeit der Justiz wiederherzustellen.
Im Juni 2023 wurde die Strafe aufgehoben. Der EU-Gerichtshof entschied, dass die Disziplinarkammer ihre Autorität verloren hatte. Warschau argumentierte jedoch, dass die Strafe bereits im Juli 2022 hätte halbiert werden müssen, als die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Kammer in Kraft trat.
Polen beantragte beim EuGH die Aufhebung von sechs Entscheidungen, die im Zeitraum zwischen der formellen Abschaffung der Kammer und der endgültigen Gerichts-Entscheidung getroffen wurden. Am Mittwoch lehnte das EU-Gericht den Antrag ab.
„Das Gericht bestätigt, dass Polen einen Gesamtbetrag von etwa 320.200.000 Euro als Strafzahlung leisten muss, die der Gerichtshof im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens verhängt hat,“ hieß es in einer EuGH-Pressemitteilung.
„Bei der Einziehung der fälligen Beträge hat die Kommission nicht gegen EU-Recht verstoßen,“ fügte das Gericht hinzu. Es erinnerte außerdem daran, dass die Reduzierung der täglichen Strafzahlung, die am 21. April 2023 gewährt wurde, nur für die Zukunft galt. „Dementsprechend betraf sie nur die ab diesem Datum fälligen Beträge,“ hieß es weiter.
„Da der im Beschluss vom 27. Oktober 2021 festgesetzte Tagessatz bis zum 21. April 2023 unverändert blieb und Polen seinen Verpflichtungen nicht vollständig nachgekommen war, war die Kommission verpflichtet, den Betrag in voller Höhe einzuziehen“.
Die Beziehungen zwischen der ehemaligen PiS-Regierung und der EU waren angespannt. Beispielsweise wegen der Justizreform, die laut Brüssel die Unabhängigkeit der polnischen Richter untergrub. Diese Verstöße führten zur Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7 gegen Polen.
Bei Artikel 7 handelt es sich um die sogenannte Suspensionsklausel. Dabei können bestimmte Rechte der Mitgliedschaft der EU, wie etwa das Stimmrecht im Rat, ausgesetzt werden, insofern ein Mitglied die Grundsätze anhaltend verletzt.
Nachdem dem Wahlerfolg im Jahr 2023 versprach die pro-europäische Koalition unter der Führung des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, den polnischen Rechtsstaat wiederherzustellen.
Nach Vorlegung einen Aktionsplan zur Wiederherstellung der richterlichen Unabhängigkeit wurde das Artikel-7-Verfahren eingestellt.
Das Urteil vom Mittwoch ist „eine weitere Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof, dass die Justizreformen der PiS gegen den [EU-]Vertrag verstießen,“ sagte ein Sprecher der polnischen EU-Vertretung..
Die Rechtsprechung ist jedoch nicht endgültig. Polen hat ab dem Datum der Zustellung zwei Monate und zehn Tage Zeit, um Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.