EU-Lockerung der Agrar-Umweltvorschriften endgültig beschlossen
Der Rat der EU hat am Montag (13. Mai) endgültig einer Lockerung der Umweltvorschriften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt. Trotz lautstarker Proteste grüner NGOs wird diese Regelung bis zum Ende der laufenden Periode im Jahr 2027 gelten.
Der Rat der EU hat am Montag (13. Mai) endgültig einer Lockerung der Umweltvorschriften im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zugestimmt. Trotz lautstarker Proteste grüner NGOs wird diese Regelung bis zum Ende der laufenden Periode im Jahr 2027 gelten.
Die Mitgliedstaaten billigten die letzte Verordnung des sogenannten „Vereinfachungspakets.“ Dieses wurde von der EU-Kommission am 15. März nach einer Reihe von Protesten von Landwirten aus der ganzen EU vorgeschlagen.
Das Gesetz wurde von den Delegationen der Mitgliedstaaten weitgehend unterstützt. Nur Deutschland enthielt sich der Stimme.
„Diese gezielte Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist ein konkretes Ergebnis unserer Bemühungen um Bürokratieabbau“, erklärte David Clarinval, belgischer Landwirtschaftsminister und derzeitiger Vorsitzender des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“, am Montag in einer Pressemitteilung.
Das Paket umfasst eine Verordnung und einen delegierten Rechtsakt, wobei letzterer bereits vom Rat und vom EU-Parlament gebilligt wurde. Es beinhaltet Änderungen an sechs der neun Standards für gute landwirtschaftliche und ökologische Zustände (GLÖZ), von denen die Agrarsubventionen abhängen. Zu diesen Änderungen gehören beispielsweise mehr Ausnahmeregelungen für Anforderungen wie die vorgeschriebene Bodenbedeckung, die Fruchtfolge und die Brachflächenregelung.
Die Mitgliedstaaten erhalten mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Politik. Zudem werden kleine landwirtschaftliche Betriebe von der Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften befreit.
Die Änderungen werden bis zum Ende der laufenden Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2027 in Kraft sein. Die Landwirte können einige von ihnen rückwirkend für das Antragsjahr 2024 anwenden.
Es ist nun Sache der nationalen Verwaltungen, festzulegen, wie die Maßnahmen in der Praxis funktionieren werden.
Nicht alle an Bord
Der Pressemitteilung zufolge spiegelt die „extrem kurze Zeitspanne“ zwischen dem Vorschlag der EU-Kommission und seiner formellen Annahme durch den Rat das Engagement der EU wider, die Unzufriedenheit im Agrarsektor zu beseitigen.
Die EU-Landwirtschaftsverbände COPA und COGECA feierten die rasche Verabschiedung der Änderungen. Umweltgruppen hingegen haben den EU-Institutionen wiederholt vorgeworfen, bei der überstürzten Verabschiedung des Pakets demokratische Grundsätze missachtet zu haben.
„Die heutige Abstimmung schließt ein überstürztes und schlecht durchdachtes Kapitel in der Reform der Agrarpolitik ab“, sagte Marilda Dhaskali von BirdLife Europe. Sie fügte hinzu, dass die Lockerung der Umweltvorschriften ein „geeigneter Sündenbock für die wahren Herausforderungen der Landwirte“ sei.
In einem am Montag (13. Mai) veröffentlichten Schreiben verurteilten 140 NGOs den Schritt, den sie als „opportunistisches“ Zurückrudern der grünen EU-Politik bezeichneten, um sich vor den bevorstehenden Europawahlen im Juni politische Unterstützung zu sichern.
„Wir sind entsetzt darüber, dass so viele Politiker in ganz Europa die Lebensgrundlagen auf diesem Planeten bedrohen, um falsche Lösungen für die Nöte der Landwirte zu finden“, heißt es in dem Schreiben. Darin wird auch darauf hingewiesen, dass keine Maßnahmen ergriffen wurden, um Beschwerden über unfaire Handelspraktiken und günstigere Agrarimporte aus Nicht-EU-Staaten anzugehen.
[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Zoran Radosavljevic/Kjeld Neubert]