EU-Parlament will Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ verbieten
Mit der Parlamentsentscheidung ist der Weg frei für Verhandlungen mit Kommission und Rat, die ihr Mandat bereits im Mai beschlossen hatten.
Das EU-Parlament will Schluss machen mit „Veggie-Burgern“ und „Soja-Steaks“ – Bezeichnungen, die aus Sicht vieler Abgeordneter Verbraucher in die Irre führen.
Mit 355 Stimmen dafür, 247 dagegen und 30 Enthaltungen beschlossen die Europaabgeordneten, die EU-Kommission und den Rat zu einem entsprechenden Vorgehen bei der Kennzeichnung vegetarischer Produkte aufzufordern.
„Ein Steak, ein Schnitzel oder eine Wurst stammen aus unserer Tierhaltung – Punkt. Keine Laborsubstitute, keine pflanzlichen Produkte“, sagte die französische EVP-Abgeordnete Céline Imart, die den Bericht im Agrarausschuss (AGRI) verantwortete, am Tag vor der Abstimmung.
Der Vorstoß war Teil der Abstimmung über eine Überarbeitung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO/CMO), die die Verhandlungsposition von Landwirtinnen und Landwirten stärken soll.
Imarts Änderungsantrag sieht vor, sieben „fleischige“ Begriffe zu schützen: „Steak“, „Schnitzel“, „Wurst“, „Burger“, „Hamburger“, „Eigelb“ und „Eiweiß“.
Ein alternativer Vorschlag des liberalen Abgeordneten Barry Cowen (Renew, Irland), der nur Bezeichnungen mit direktem Tierbezug – etwa „Rind“, „Huhn“ oder „Hamburger“ – verbieten wollte, fand keine Mehrheit.
„Das würde sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen Klarheit schaffen und unbeabsichtigte Folgen vermeiden – etwa ein versehentliches Verbot des Begriffs ‚Thunfischsteak‘“, erklärte Cowen zu seinem Änderungsantrag und sprach sich gegen ein Verbot sogenannter „formbasierter“ Bezeichnungen aus.
Nur der Anfang
Mit der Parlamentsentscheidung ist der Weg frei für Verhandlungen mit Kommission und Rat, die ihr Mandat bereits im Mai beschlossen hatten.
Während die EU-Staaten das Thema Kennzeichnung bislang nicht aufgegriffen haben, drängen Agrarministerinnen und -minister schon länger auf ein Vorgehen der Kommission gegen „Veggie-Fleisch“.
Die EU-Kommission reagierte auf diese Forderungen in einem separaten, zukunftsgerichteten Entwurf zur Überarbeitung der Marktordnung.
Allerdings geht die Kommission nicht so weit wie das Parlament: Sie schlägt kein Verbot von Begriffen wie „Steak“, „Burger“ oder „Wurst“ vor, sondern nur für „Bacon“ sowie Tiernamen und deren Teile.
Verpflichtende Lieferverträge
In der Abstimmung am Mittwoch unterstützten die Abgeordneten die Kernpunkte des Kommissionsvorschlags, der verpflichtende schriftliche Verträge für die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse vorsieht.
Zugleich wollen sie den Agrarsektoren ermöglichen, nationale Ausnahmen zu beantragen – mit Ausnahme des Milchsektors, in dem laut Imart die Preisvolatilität besonders hoch sei.
Kennzeichnung, Pestizide und Hanf
Das Parlament nutzte die CMO-Überarbeitung, um auch in anderen Bereichen Änderungen voranzutreiben.
Die Sozialdemokraten setzten einen Änderungsantrag durch, der die Kommission ermächtigt, Herkunftskennzeichnungen für eine breite Produktpalette verpflichtend vorzuschreiben – darunter Reis, Zucker, Eier, Bananen, Milch und sogar Schnittblumen.
Zudem forderten die Abgeordneten EU-weite Regeln für den industriellen Hanfanbau, da nationale Beschränkungen Landwirte behinderten. Wie beim Streit um „fleischähnliche“ Bezeichnungen behandelt die Kommission auch dieses Thema in einer separaten Marktordnungsüberarbeitung.
Auch der Umgang mit Pestiziden und Handelsfragen spielte in der Abstimmung eine Rolle: Das Parlament beschloss, dass Lebensmittel und Futtermittel nur dann importiert werden dürfen, wenn sie die in der EU geltenden Höchstwerte für Pestizidrückstände (MRLs) einhalten.
(adm, jl)