EU-Rechnungshof prangert Probleme bei Beschaffung von Corona-Impfstoffen an

In den meisten von der EU-Kommission unterzeichneten Corona-Impfstoffverträgen fehlten spezifische Bestimmungen für den Fall von Lieferunterbrechungen, so der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem neuen, am Montag (12. September) veröffentlichten Bericht.

EURACTIV.com
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Dosen des Corona-Impfstoffs von Pfizer-BioNTech werden vor einer Impfkampagne in Mons, Belgien, am 28. Dezember 2020 in einem Pflegeheim verabreicht. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/doses-pfizerbiontech-covid19-vaccine-delivered-care-1883595706" target="_blank" rel="noopener">[SHUTTERSTOCK/Alexandros Michailidis]</a>]

In den meisten von der EU-Kommission unterzeichneten Corona-Impfstoffverträgen fehlten spezifische Bestimmungen für den Fall von Lieferunterbrechungen, so der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem neuen, am Montag (12. September) veröffentlichten Bericht.

Außerdem hätten laut dem Bericht Beschaffungsprozesse genauer geprüft werden sollen.

Im November 2021 hatte die Kommission im Auftrag der Mitgliedstaaten 4,6 Milliarden Corona-Impfstoffdosen über Verträge im Wert von 71 Milliarden Euro beschafft.

Bei den Verträgen handelte es sich hauptsächlich um Vorkaufsvereinbarungen, bei denen die Kommission das Entwicklungsrisiko eines Impfstoffs mit den Impfstoffherstellern teilte und die Vorbereitung von Produktionskapazitäten in großem Umfang durch Vorauszahlungen aus dem EU-Haushalt unterstützte.

In vieler Hinsicht war dieser Beschaffungsprozess aus Sicht des Berichts ein Erfolg. Bis Ende 2021 waren 80 Prozent der erwachsenen EU-Bevölkerung durch die Lieferung von rund 952 Millionen Dosen vollständig geimpft. Die Rechnungsprüfer:innen stellten jedoch fest, dass aus dem Beschaffungsprozess „noch Lehren zu ziehen sind.“

„Als die EU jedoch in der ersten Hälfte des Jahres 2021 mit schwerwiegenden Versorgungsengpässen konfrontiert wurde, stellte sich heraus, dass die meisten Verträge keine spezifischen Vorkehrungen für den Fall von Versorgungsunterbrechungen enthielten“, sagte Joëlle Elvinger, die für den Bericht zuständige Prüferin, bei einer Pressekonferenz am Montag.

Fehlende Bestimmungen und Bewertung 

Im Februar 2021 hatte die Kommission eine Taskforce zur Unterstützung der Impfstoffherstellung und der Lieferketten eingerichtet. Diese „trug zwar zur Behebung von Engpässen bei, aber es ist unklar, inwieweit sie sich auf das Hochfahren der Impfstoffproduktion auswirkte“, so Elvinger.

Die Prüfer stellten zudem fest, dass die Kommission die Herausforderungen in Bezug auf die Produktion und die Lieferkette erst nach der Unterzeichnung der meisten Verträge vollständig analysiert habe.

Außerdem wurde festgestellt, dass die Beschaffungsziele in den späteren Verträgen mit den Impfstoffherstellern besser gesichert waren.

„Verträge, die 2021 unterzeichnet wurden, enthalten strengere Bestimmungen zu wichtigen Fragen wie Lieferfristen und Produktionsstandorten als Verträge, die 2020 unterzeichnet wurden“, so Elvinger.

Der Bericht hebt auch hervor, dass die Beschaffung später begann als in Großbritannien und den USA.

Keine Lehren gezogen 

„Die Kommission hat bisher weder ihren Beschaffungsprozess untersucht oder einem Benchmarking unterzogen, um Lehren für künftige Verbesserungen zu ziehen, noch plant sie derzeit, ihr Pandemie-Beschaffungssystem durch Stresstests oder Simulationen zu testen“, betonte Elvinger.

Sie fügte hinzu, dass „wir als externe Prüfer der EU bestrebt sind, Schwachstellen zu erkennen und Verbesserungen in den Bereichen vorzuschlagen, die wir prüfen.“

Eine der Empfehlungen der Prüfer:innen ist die Erstellung von Beschaffungsrichtlinien für Pandemien.

Die Leitlinien sollten die Umsetzung eines Vorschlags für das Krisenmanagement in der Haushaltsordnung und eines Vorschlags für eine Verordnung des Rates über einen Rahmen für medizinische Gegenmaßnahmen auf EU-Ebene im Falle eines Notfalls im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterstützen.

Eine weitere Empfehlung an die Kommission lautet, das Konzept der EU für die Beschaffung medizinischer Gegenmaßnahmen einem Stresstest zu unterziehen.

„Sie sollte insbesondere eine Risikobewertung des EU-Beschaffungskonzepts durchführen und alle Teile ihrer aktualisierten Pandemie-Beschaffungsstrategie testen, um etwaige Schwachstellen und verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln“, so Elvinger abschließend.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]