EuGH-Generalanwältin: Abschalteinrichtungen in Dieselautos grundsätzlich unzulässig
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Eleanor Sharpston, hat Abschalteinrichtungen in Dieselautos grundsätzlich als illegal eingestuft. Sollte der EuGH ihrem Urteil folgen, dürfte ein baldiges Ende des Abgasskandals erstmal nicht in Sicht sein.
Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Eleanor Sharpston, hat Abschalteinrichtungen in Dieselautos grundsätzlich als illegal eingestuft. Sollte der EuGH ihrem Urteil folgen, dürfte ein baldiges Ende des Abgasskandals erstmal nicht in Sicht sein.
Nachdem ein französisches Gericht den EuGH um die Klärung einiger Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung gebeten hatte, präsentierte die Generalanwaltschaft am heutigen Vormittag ein entsprechendes Schlussgutachten.
Darin kommt Generalanwältin Eleanor Sharpston zu dem Schluss, “dass die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern […], unzulässig ist”. Zuvor war eine Veröffentlichung der Anträge mehrmals verschoben worden.
Generalanwältin empfiehlt “enge Auslegung” der Ausnahmen
Ausnahmen dürften nur genehmigt werden, wenn die Einrichtung notwendig sei, “um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten”, heißt es in dem Gutachten. Die Generalanwältin empfiehlt hierbei eine enge Auslegung. So sei es nicht ausreichend, eine solche Vorrichtung einzusetzen, um “den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern”. Die Feststellung, ob die jeweilige fragliche Vorrichtung als Ausnahme zu betrachten sei, obliege den nationalen Gerichten, so die Generalanwältin weiter.
Ferner hätten die Automobilhersteller dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge die vorgeschriebenen Emissionsgrenzen während ihres gesamten normalen Betriebs einhalten, heißt es in dem Gutachten.
Automobilindustrie drohen Rückrufs- und Klagewellen
In Deutschland schaute man heute Vormittag mit Spannung nach Luxemburg, denn die Veröffentlichung des Gutachtens erfolgt nur wenige Tage bevor der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals einen Fall im Dieselabgasskandal um VW behandeln wird.
“Die Rechtseinschätzung der EuGH-Generalanwaltschaft bestätigt die Meinung sämtlicher Experten, die ein verbraucherfreundliches Urteil durch den BGH erwarten”, sagte Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, die rund 21.000 Halter im Abgasskandal vertritt, nach der Verkündigung des Gutachtens. Die Verbraucherschutzzentrale Bundesverband hat sich bisher noch nicht zu den Schlussanträgen geäußert.
VW hingegen sieht das BGH-Verfahren durch das Gutachten nicht beeinflusst. Die Auffassung der Generalanwältin zur “rechtlichen Bewertung der Umschaltlogik” habe “für die juristische Aufarbeitung der Dieselthematik keinerlei Konsequenzen”, verkündete ein Sprecher des Automobilkonzerns. Daher spiele die Frage in den laufenden Verfahren keine Rolle mehr.
Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für den EuGH nicht bindend, sie dienen den Richtern jedoch als Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache. Ein rechtskräftiges Urteil wird in den nächsten Monaten erwartet. Sollte der EuGH den Ausführungen der Generalanwältin folgen, drohen der Automobilindustrie möglicherweise große Rückrufs- und Klagewellen.