Euro-Rettung: Scharfe Kritik an Karlsruhe

Europa blickt am Dienstag zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Dort kommt es zum Schlagabtausch in der Frage, ob der Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen verfassungswidrig sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird voraussichtlich nicht eingeschaltet. Die Kläger-Gruppe "Europolis" bleibt außen vor - und will um ihre Rechte kämpfen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte die Euro-Rettungsmaßnahmen stoppen. Bei der Kläger-Gruppe Europolis lösten die Richter bereits Entsetzen aus. Foto: dpa.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte die Euro-Rettungsmaßnahmen stoppen. Bei der Kläger-Gruppe Europolis lösten die Richter bereits Entsetzen aus. Foto: dpa.

Europa blickt am Dienstag zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Dort kommt es zum Schlagabtausch in der Frage, ob der Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen verfassungswidrig sind. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird voraussichtlich nicht eingeschaltet. Die Kläger-Gruppe „Europolis“ bleibt außen vor – und will um ihre Rechte kämpfen.

Ist die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und der Griechenlandhilfe verfassungswidrig? Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in diesen Fragen ist erst in einigen Monaten zu rechnen. Spannend wird es allerdings schon am Dienstag – bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, wenn die Streitparteien ihre Argumente vorbringen.

Gegen die Rettungsmaßnahmen streiten werden der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Gruppe von Professoren um den Nürnberger Staatsrechtslehrer Karl-Albrecht Schachtschneider. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will die Hilfen persönlich vor Gericht verteidigen.

Europolis fühlt sich übergangen

Nicht zur Verhandlung geladen ist die Kläger-Gruppe Europolis mit insgesamt 55 Beschwerdeführern, darunter der Ökonom Markus Kerber und der ehemalige Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI), Hans-Olaf Henkel.

In einem Brief an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, kritisiert Henkel die Nicht-Einladung scharf: "Mit ungläubigem Entsetzen habe ich (…) die Mitteilung erhalten, dass Ihr Senat es nicht für opportun gehalten hat, die von mir mitgetragene Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand eines Pilotverfahrens zu machen und mich dementsprechend zur mündlichen Verhandlung zu laden.[…] Ich wüsste nicht, wer nun unsere Argumente vortragen könnte. Mit anderen Worten, es wird verhindert, dass diese Eingang in ein Urteil finden."

Europolis wehrt sich dagegen, dass die eigene Klage unberücksichtigt bleibt und hat vergangene Woche Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung ihrer Ansprüche auf rechtliches Gehör durch das Bundesverfassungsgericht erhoben. Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der Europolis-Gruppe, kündigt an, in dieser Frage notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu ziehen: "Falls das Bundesverfassungsgericht, das als Richter in eigener Sache entscheidet, nicht kurzfristig abhilft, wird der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unvermeidbar sein."

Kein Fall für den EuGH?

Neben der Nicht-Einladung zur mündlichen Verhandlung kritisiert Europolis die Weigerung des Zweiten Senats in Karlsruhe, den Euro-Rettungsschirm dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, damit dieser die Vereinbarkeit mit europäischem Recht prüft. Dass Karlsruhe dies nicht beabsichtigt, entnehmen die Beschwerdeführer der Gliederung der mündlichen Verhandlung. Eine Abgabe der europarechtlichen Fragen an die Luxemburger Richter hätte verfahrenstechnisch längst stattfinden müssen, argumentiert Europolis. Stattdessen wolle Karlsruhe eigenmächtig entgegen seiner Vorlagepflicht (Art. 267 III AEUV) entscheiden.

Dass die Europolis-Kläger nicht geladen sind, begründet Karlsruhe mit dem Grundsatz der Verfahrensökonomie. Dem Gericht steht es frei, nicht alle Kläger in ein und demselben Fall zu laden, um den Prozess zu entlasten. Markus Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der Europolis-Gruppe, kann die Argumentation nicht nachvollziehen. Das Gericht nehme für sich in Anspruch, willkürlich jene Kläger-Gruppe auszuwählen, mit der es ein Pilotverfahren durchführt. Die Europolis-Klage gehe aber über die anderen Beschwerden hinaus, speziell mit Blick auf die ökonomischen Aspekte der Euro-Rettungsmaßnahmen. "Die Karlsruher Richter suchen sich die Klagen raus, die für sie einfach zu klären sind", so Kerber am Montag gegenüber EURACTIV.de. "Das darf doch nicht wahr sein."

Ist die No-Bailout-Klausel kein Verbot?

Strittig ist, wie mit einem möglichen Bruch des EU-Rechts im Zuge der Euro-Rettungsmaßnahmen umzugehen ist. 

Die Kläger werfen den Akteuren vor, mit den Griechenland-Hilfen und dem Euro-Rettungsschirm gegen die sogenannte Nichtbeistands-Klausel ("No-Bailout-Klausel" / Art. 125 AEUV) im EU-Vertrag verstoßen zu haben. Darin heißt es: "Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten (…) eines anderen Mitgliedstaats". Für einen Bruch dieser Klausel hätte die demokratische Legitimation gefehlt. Die nationalen Parlamente müssen Änderungen des EU-Vertrages zustimmen.

Manche Juristen sehen in der Klausel allerdings nicht das Verbot, dass EU-Staaten für die Schulden anderer EU-Länder einstehen, sondern nur den Grundsatz, dass sie hierzu nicht verpflichtet sind. Freiwillige Hilfen sind dieser Argumentation zufolge möglich. Diese Auffassung vertritt zum Beispiel der Europarechtler Jürgen Bast (Universität Bielefeld). Die Verträge würden eine freiwillige Hilfe der Staaten nicht ausdrücklich verbieten, so Bast am Montag im Interview mit der "Badischen Zeitung".

Der Rechtswissenschaftler Ulrich Häde (Viadrina), der die Bundesregierung am Dienstag in Karlsruhe vertreten wird, erläuterte bereits im Mai 2010 auf EURACTIV.de, warum die "No Bailout"-Klausel des EU-Vertrages den Hilfs-Krediten für Griechenland nicht zwangsläufig entgegensteht. "Artikel 125 dient insbesondere dem Schutz der gemeinsamen Währung", so Häde. "In einer Situation, in der die Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedsstaats die Stabilität der Währung erheblich gefährden würde, sollte daher ein Abweichen von dieser Grundregel zulässig sein, wenn eine anderweitige Abwehr der Gefahr nicht möglich ist." Es sei notwendig, die zu weit gefasste Regelung des Artikel 125 einschränkend auszulegen, um den Regelungszweck nicht zu verfehlen.

Die Argumentation mit dem übergeordneten Zweck einer Regelung wird auch "teleologische Reduktion" genannt. Der Wortlaut sei nicht der einzige Anhaltspunkt für die Auslegung einer Norm, so Häde. "Vielmehr ist nicht zuletzt auf Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen." Diese teleologische Auslegung sei auch im Unionsrecht eine gängige Interpretationsmethode.

Ganz anders sehen dies Experten vom Centrum für Europäische Politik (CEP). "Das (…) Hilfssystem verstößt eklatant gegen geltendes EU-Recht. Dies gilt sowohl für die Finanzierung durch EU-Anleihen als auch für die Abgabe von bilateralen Garantien durch Mitgliedstaaten", heißt es in einer Analyse (EURACTIV.de vom 21. Mai 2010).

Französische Regierung gestand Rechtsbruch ein

Die Kritiker können sich dadurch bestätigt fühlen, dass die beteiligten Akteure selbst von einem Vertragsbruch sprachen. Das im Mai 2010 vereinbarte Hilfssystem sei "in den Verträgen mit der bekannten Klausel gegen Rettungsaktionen ausdrücklich verboten", sagte der frühere französische Europaminister Pierre Lellouche der "Financial Times". "De facto haben wir den Vertrag verändert", so Lellouche Ende Mai 2010. Die scheidende französische Finanzministerin, Christine Lagarde, gestand ebenfalls einen Verstoß gegen den Lissabon-Vertrag ein: "Wir sind über die bestehenden Regeln hinausgegangen."

awr

Links


Presse

Badische Zeitung: Griechenland-Hilfen: "Die Euro-Rettung ist zulässig". Intervie mit dem Europarechtler Jürgen Bast über die Verfassungsklagen gegen Griechenland-Hilfen (4. Juli 2011)

Welt: "Wir haben einen Nerv getroffen". Interview mit Euro-Kläger Joachim Starbatty (4. Juli 2011)

FAZ: Der Euro vor Gericht (4. Juli 2011)

Dokumente

Bundesverfassungsgericht: Mündliche Verhandlung in Sachen
"Griechenland-Hilfe / Euro-Rettungsschirm" (2 BvR 987/10;
2 BvR 1099/10; 2 BvR 1485/10) Pressemitteilung und Verhandlungsgliederung
(9. Juni 2011)

Europolis: Europolis wehrt sich gegen Bundesverfassungsgericht (1. Juli 2011)

Perter Gauweiler: Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Stabilisierungsmechanismus (21. Mai 2010)

CEP: Nach dem Sündenfall: Was jetzt zu tun ist (10. Mai 2010)

EU-Kommission: Übersicht zu den Euro-Rettungsmaßnahmen

Stiftung Familienunternehmen: Berliner Erklärung der Familienunternehmen zur Krise des EURO (27. Juni 2011)

Mehr zum Thema auf EURACTIV.de

Familienunternehmen zur Euro-Krise: Bundestag muss handeln (27. Juni 2011)

Fischer: "Ohne politische Union überlebt der Euro nicht" (21. Juni 2011)

Henkel: "Der Euro war ein Fehler" (14. Juni 2011)

Kerber: "Warum erhalten wir keine Antwort aus Karlsruhe?" (23. Mai 2011)

Klage gegen dauerhaften Eurorettungs-Fonds ESM (23. Februar 2011)

ESM: Kerber befürchtet Selbstaufgabe des deutschen Parlaments (15. Februar 2011)

Euro-Rettungsschirm – "Bruch mit dem Grundgesetz" (5. Juli 2010)

Frankreich: Euro-Rettung bricht EU-Recht (28. Mai 2010)

EWF – Europa zwischen Solidität und Solidarität? (10. Mai 2010)

EURACTIV.de-Interviews zur europäischen Schuldenkrise

Europas Schuldenkrise: "Banken nötigen die Politik" (13. Mai 2011)

Holznagel zur Eurokrise: "Merkel hat Weg zur Haftungsgemeinschaft geebnet" (20. April 2011)

Neumann: "Umschuldung Griechenlands unabdingbar". Interview mit Manfred Neumann (19. April 2011)

"Herr Katainen wird die Euro-Rettung nicht gefährden". Interview mit Risto Tähtinen (18. April 2011)

Europäische Schuldenkrise: "Der Kern des Problems liegt im Bankensektor". Interview mit Kai Konrad (7. April 2011)

"Irland-Hilfe nicht vertretbar".Interview mit Wolfgang Gerke (31. März 2011)

"Der ESM ist nicht alternativlos". Interview mit Andreas Haufler (23. März 2011)

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"Transferunion zugunsten Deutschlands". Interview mit Jorgo Chatzimarkakis (FDP) (5. Februar 2011)

"Kriselnde Euroländer nicht vor die Tür setzen". Interview mit Volker Treier (DIHK) (13. Dezember 2010)

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Eurozone: "Gefahr des chaotischen Zerfalls". Interview mit Dirk Meyer (29. November 2010)