Euro-Rettungsschirm: Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Ohne Begründung hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm zurückgewiesen. Bei den verschiedenen Klägern wächst der Unmut über Karlsruhe. Lassen die Richter den Rettungsschirm noch platzen? 2011 wird zum Jahr der Entscheidung.
Ohne Begründung hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm zurückgewiesen. Bei den verschiedenen Klägern wächst der Unmut über Karlsruhe. Lassen die Richter den Rettungsschirm noch platzen? 2011 wird zum Jahr der Entscheidung.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Rettungsschirm (EFSF) nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus einem Brief des Gerichts von Ende März 2011 hervorgeht. Die Beschwerde eingereicht hatten Michael Wilde und Siegfried Hildebrandt, Gründer der privaten Intiative "Zeitbombe Staatsverschuldung". Die Entscheidung der Karlsruher Richter werde "mit keinem Wort begründet", heißt es von Seiten der Initiatoren. Diese Vorgehensweise sei sehr befremdlich. "Die Bürger sollten einen Anspruch darauf haben, wenigstens einen Hinweis auf den Ablehnungsgrund zu erhalten."
Über weitere Beschwerden gegen den Euro-Rettungsschirm und die Griechenlandhilfen hat das Gericht noch nicht entschieden. Die sogenannten Euro-Kläger um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider kritisierten jüngst das Zögern der Karlsruher Richter: "Das Gericht hätte längst die Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden terminieren müssen, um uns Bürger gegen die gigantischen finanziellen Belastungen und die weitere Entdemokratisierung durch die vertragsbrüchige und verfassungswidrige Euro-Rettungspolitik zu schützen", so einer der Euro-Kläger, der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Nölling (EURACTIV.de vom 23. Februar 2011). "Es gibt ein Aussitzen, ein eisernes Schweigen zu dem, was uns bedrückt und worüber wir Sorgen äußern." Die Richter würden warten, bis Tatsachen geschaffen seien.
Europolis versucht, Portugal-Hilfe zu stoppen
Auch die "Europolis-Gruppe" wartet auf einen Verhandlungstermin in Karlsruhe. Markus Kerber, Verfahrensbevollmächtigter der über 50 Beschwerdeführer, erläuterte im Interview mit EURACTIV.de den Stand des Verfahrens. Er könne die Bearbeitungszeit nur bedauern.
Allerdings wird dieses Jahr wohl Klarheit darüber bringen, ob die deutsche Beteiligung an den Euro-Rettungsmaßnahmen verfassungskonform ist. Auf dem Terminplan 2011 des Zweiten Senats des Gerichts finden sich (Pkt. 18): "Verfassungsbeschwerden betreffend die Untersagung endgültiger deutscher Garantieerklärungen im Zusammenhang mit dem ‚Euro-Rettungsschirm’".
Inzwischen hat die Europolis-Gruppe, der sich auch Ex-BDI-Chef Hans- Olaf Henkel angeschlossen hat, eine einstweilige Anordnung gegen die beabsichtigte "Portugal-Hilfe" Deutschlands beantragt. Ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung würde Deutschland seiner finanziellen Souveränität beraubt, erklärte Kerber. Wolle das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung in der Hauptsache offen halten, führe am Erlass einer einstweiligen Anordnung kein Weg vorbei.
Der Antrag wird auch von den Ex-Bundestagsabgeordneten Gunter Weißgerber (SPD) und Rainer Fornahl (SPD) unterstützt.
Alexander Wragge
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