Europäischer Menschenrechtshof verurteilt Griechenland für systematische Pushbacks

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag entschieden, dass Griechenland Migranten „systematischen Pushbacks“ aussetzt. Diese Praxis stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar.

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Greek Island Of Lesbos Continues To Recieve Migrants Fleeing Their Countries
Dies ist das erste Mal, dass der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte über die Pushbacks Griechenlands urteilte und sie als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention einstufte. [Spencer Platt/Getty Images]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag entschieden, dass Griechenland Migranten „systematischen Pushbacks“ aussetzt. Diese Praxis stellt eine Verletzung der Menschenrechte dar.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte fest, dass es „starke Anzeichen“ für eine systematische Praxis der „Pushbacks“ durch griechische Behörden gebe, bei der Menschen aus Drittstaaten gewaltsam aus der griechischen Region Evros in die Türkei zurückgebracht würden.

Seit Anfang der 2010er Jahre wurde Griechenland wiederholt beschuldigt, illegale Zurückweisungen durchzuführen. Dabei handelt es sich um verdeckte, undokumentierte Operationen, bei denen Migranten und Asylsuchende ohne ordnungsgemäße Verfahren festgehalten und ausgewiesen werden. Diese Praxis nahm während der sogenannten Migrationskrise 2015-2016 zu, als Griechenland zu einem der EU-Hauptankunftsländer für Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan und weiteren Staaten wurde.

Zum ersten Mal hat der Europäische Menschenrechtshof über die Pushbacks Griechenlands geurteilt und sie als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft.

„Die Mitgliedstaaten sind gesetzlich verpflichtet, die Außengrenzen der EU zu schützen“, sagte Vít Novotný, Migrationsexperte am Wilfried Martens Centre for European Studies. Der europapolitische Think-Tank steht der konservativen Europäischen Volkspartei nahe.

„Gemäß dem Schengener Grenzkodex wird ‚einem Drittstaatsangehörigen, der nicht alle Einreisevoraussetzungen erfüllt [..], die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verweigert’“, erklärte Novotný gegenüber Euractiv.

Gleichzeitig müssen die EU-Staaten die Menschenrechte derer respektieren, die die Außengrenzen überqueren und den Grundsatz der Nichtzurückweisung befolgen. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass niemand in ein Land zurückgeschickt wird, in dem Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.

Obwohl die griechische Regierung die illegalen Pushbacks konsequent bestreitet, haben internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen, Amnesty International und andere Menschenrechts-NGOs in den vergangenen zehn Jahren wiederholt Fälle von Zurückweisungen dokumentiert und gemeldet.

Zwei Klagen gegen Griechenland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mit zwei Klagen von Geflüchteten gegen Griechenland befasst. Bei den Fällen ging es um angebliche gewaltsame Abschiebungen durch griechische Beamte in die Türkei in den Jahren 2019 und 2020.

Das Gericht hatte einen der beiden Fälle aufgrund fehlender Beweise abgewiesen, aber den zweiten Fall einer Türkin verhandelt. Die Frau war aus der Türkei geflohen, wurde aber von den griechischen Behörden ins Land zurückgedrängt.

Der EGMR entschied, dass der Fall auf eine „konsequente Vorgehensweise“ Griechenlands an seinen Land- und Seegrenzen hindeutet, insbesondere in der Region Evros und auf den griechischen Inseln.

„Das Gericht hat ein Muster erkannt und beschlossen, diese Verstöße zu ahnden […], es hat entschieden, dass dies nicht akzeptabel sei“, so Lefteris Papagiannakis, NGO-Direktor des griechischen Flüchtlingsrats, gegenüber Euractiv.

Das Gericht verurteilte Griechenland zu einer Entschädigungszahlung von 20.000 Euro an die Klägerin.

Bei dem abgewiesenen Fall ging es um einen unbegleiteten Minderjährigen aus Afghanistan, der angeblich von der griechischen Küstenwache in ein Rettungsboot gesetzt und in die Türkei zurückgeschoben worden sei.

Papagiannakis erklärte, der EGMR habe diesen Fall zwar abgewiesen, in seinem Urteil zum anderen Fall jedoch anerkannt, dass in diesem Zeitraum systematisch ähnliche Zurückweisungen stattgefunden hätten.

[Bearbeitet von Owen Morgan/Victoria Becker]