Europäischer Rechnungshof will Juncker-Plan kontrollieren

Der Europäische Rechnungshof (ECA) fordert ein klares Mandat zur Kontrolle der Ausgaben des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) – des 315-Milliarden-Euro-Investitionsplans von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. EURACTIV Brüssel berichtet.

EURACTIV.com
Der Europäische Rechnungshof verlangt ein Mandat zur Kontrolle des Juncker-Investitionsplans. Foto: EC
Der Europäische Rechnungshof verlangt ein Mandat zur Kontrolle des Juncker-Investitionsplans. Foto: EC

Der Europäische Rechnungshof (ECA) fordert ein klares Mandat zur Kontrolle der Ausgaben des Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) – des 315-Milliarden-Euro-Investitionsplans von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. EURACTIV Brüssel berichtet.

Der Europäische Rechnungshof (ECA) wiederholt in einem 19-seitigen Gutachten das Ziel des Investitionsplans von Kommissionschef Jean-Claude Junckers. In diesem Kontext fordert der Rechnungshof ein Mandat zur Kontrolle des Juncker-Plans.

Der Plan müsse die Priorität verfolgen, Ersparnisse und finanzielle Liquidität in einen produktiv zu nutzen, ohne neue Schulden zu machen. So soll das Projekt tatsächlich eine Million bis 1,3 Millionen neue Arbeitsplätze in den nächsten drei Jahren schaffen.

Es müsse klar sein, dass die Gesamtkosten für den EU-Haushalt nicht 16 Milliarden Euro überschreiten, schreibt der ECA. Die möglichen Haftungen anderer Quellen öffentlicher Fonds müssten genau kontrolliert und offengelegt werden.

Die 16 Milliarden Euro werden aus den Haushaltsmargen (zwei Milliarden Euro), der Connecting Europe Fazilität (3,3 Milliarden Euro) und dem Horizon 2020-Programm (2,7 Milliarden Euro) stammen. So kommen acht Milliarden Euro zusammen. Die Europäische Investitionsbank würde fünf Milliarden Euro bereitstellen. Die Mitgliedsstaaten können ebenfalls zu dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen (EFSI) beitragen. Das kann auf zwei Arten erfolgen. Sie können über eine Investitionsplattform zur Risikotragfähigkeit beitragen (die bestehenden Beiträge ergänzen). Gleichzeitig können sie aber auch bestimmte Projekte und Aktivitäten mitfinanzieren.

Im Kommissionsvorschlag wird der rechtliche Status des Fonds nicht spezifiziert. Doch der EFSI habe seine eigene Steuerungsstruktur, schreibt der ECA. Ein Lenkungsausschuss soll die Investitionspolitik, darunter auch das Risikoprofil, bestimmen. Die Mitgliedschaft des Lenkungsausschusses ist proportional zu den Beiträgen. Doch die Mehrheitsbeteiligung des EU-Haushalts wird dem ECA zufolge bei der Steuerungsstruktur nicht berücksichtigt.

Die EU-Steuerzahler werden beim Aufkommen für Verluste bei öffentlichen Projekten, die privat unter dem EFSI-Rahmen finanziert werden, an allererster Stelle stehen. Deshalb müsse man von Anfang an die richtigen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die von der EU garantierten Projekte ihre Kriterien erfüllen und Nutzen für die Öffentlichkeit bringen, so der ECA.

Die EU-Steuerzahler bräuchten die Zusicherung, dass die EFSI-Fonds so gut ausgegeben werden wie die EU-Haushaltsfonds, argumentiert der ECA. Deshalb müssten hier die die gleichen Grundregeln und Prinzipien für eine solide Finanzverwaltung gelten.

Aus Sicht des ECA geht der Kommissionsvorschlag zu wenig darauf ein, wie die Leistung der Projekte unter dem EFSI ausgewählt, überwacht und bewertet werden. Das gelte auch für die Handhabung und Kontrolle der Risiken für öffentliche Finanzen. Unklar sei außerdem, wer diese Belange überprüft und darüber berichtet.