Italien: Albanische Zentren sollen erste „Rückführungs-Hubs“ der EU werden

„Die Zentren in Albanien sind nun in einer starken Position, um sämtliche Funktionen wieder aufzunehmen, für die sie vorgesehen wurden“, sagte Italiens Innenminister Matteo Piantedosi.

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Nach monatelangen juristischen Rückschlägen kann Italien seine zwei Asylzentren in Albanien nun doch in Betrieb nehmen. Möglich macht das die am Montag vom Rat gebilligten zentralen Migrationsreformen.

„Die Zentren in Albanien sind nun in einer starken Position, um sämtliche Funktionen wieder aufzunehmen, für die sie vorgesehen wurden“, sagte Italiens Innenminister Matteo Piantedosi am Rande des Treffens der EU-Innenminister in Brüssel.

Sie sollen „als Hafteinrichtungen für die Umsetzung beschleunigter Grenzverfahren dienen und vor allem als erstes Beispiel der in einer der neu angenommenen Verordnungen ausdrücklich erwähnten ,Rückkehr-Hubs‘ fungieren.“

Die ursprünglich im Rahmen des Italien-Albanien-Protokolls von 2023 geschaffenen Zentren in Gjader und Shengjin sollten erwachsene männliche Migranten aus „sicheren Herkunftsstaaten“, die auf See gerettet wurden, aufnehmen, ihre Anträge zügig bearbeiten und Rückführungen organisieren.

Seit ihrem geplanten Start im vergangenen Oktober jedoch haben italienische Gerichte wiederholt Haftanordnungen aufgehoben und die Einstufung bestimmter Nationalitäten als „sicheres Land“ angefochten – bis hin zur Vorlage des Falls beim höchsten EU-Gericht.

Am Montag billigte der EU-Rat eine Überarbeitung des Begriffs des „sicheren Drittstaats“, die es erleichtern soll, Asylanträge abzuweisen und Abschiebungen in Länder zu ermöglichen, durch die die Antragstellenden lediglich durchgereist sind.

Die EU-Innenminister einigten sich zudem auf die Rückkehrverordnung, die es Mitgliedstaaten erlaubt, „Rückkehr-Hubs“ für Migranten außerhalb des EU-Gebiets einzurichten, und finalisierten die erste gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten. Letztere beschleunigt die Bearbeitung von Asylanträgen von Staatsangehörigen Bangladeschs, Kolumbiens, Ägyptens, Indiens, Kosovos, Marokkos und Tunesiens sowie aus bestehenden EU-Beitrittskandidaten.

Italien habe „eine wichtige Rolle bei der Verabschiedung dieser Verordnungen und dabei gespielt, diese Themen ins Zentrum der Debatte zu rücken“, sagte Piantedosi. Das Ergebnis sei für Rom „ein sehr zufriedenstellendes Resultat“.

(jl)