Kippt die Fünf-Prozent-Hürde? Von Arnim bleibt optimistisch
Wer wählt schon eine Partei, die keine Aussicht hat, über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen? Auch diese Frage beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht. Gegenüber EURACTIV.de zeigt sich der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim optimistisch, dass die Karlsruher Richter die Hürde bei Europawahlen kippen.
Wer wählt schon eine Partei, die keine Aussicht hat, über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen? Auch diese Frage beschäftigt derzeit das Bundesverfassungsgericht. Gegenüber EURACTIV.de zeigt sich der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim optimistisch, dass die Karlsruher Richter die Hürde bei Europawahlen kippen.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim rechnet weiterhin mit einem Erfolg seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Europawahl 2009. "Nach meinem Eindruck zieht der Senat sehr ernsthaft in Erwägung, die Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig zu erklären", sagte von Arnim am Donnerstag gegenüber EURACTIV.de. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich am Dienstag mit der Frage beschäftigt, ob die Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen verfassungskonform ist. Mit einer Entscheidung wird innerhalb der kommenden drei Monate gerechnet. "Mein Optimismus wird auch dadurch genährt, dass der Senat eine mündliche Verhandlung anberaumt hat, und dies relativ rasch", so von Arnim. Nach seinem Eindrück hätten die in der Verhandlung von den Beschwerdeführern vorgetragenen Gründe nicht wirklich widerlegt werden können.
Der Parteien-Kritiker hält die Hürde im Fall der Europawahl für ungerecht. "Die Fünf-Prozent-Hürde soll bei Bundestags- und Landtagswahlen die Zersplitterung des Parlaments verhindern und damit die Regierungsbildung erleichtern", so von Arnim im Interview mit EURACTIV.de. Diese Argumentation sei bei Europawahlen hinfällig, weil das Europäische Parlament keine Regierung wählt. "Das heißt, für die Ungleichbehandlung kleinerer Parteien gibt es keinen ‚triftigen‘ Grund."
Aufgrund der Hürde seien bei der Europawahl 2009 rund 2,8 Millionen Stimmen für kleinere Parteien unter den Tisch gefallen, rechnet von Arnim vor. "Und nicht nur das – weil die Zahl der deutschen Sitze unverändert bleibt, kommen diese verlorenen Stimmen letztendlich anderen Parteien zugute." Das sei ein schwerer Eingriff in die Gleichheit der Wahl.
Der Staatsrechtler verweist darauf, dass Länder wie Spanien, Frankreich und Großbritannien keine Fünf-Prozent-Hürde anwenden und derzeit 162 Parteien im EU-Parlament vertreten sind. Jedes EU-Land entscheidet selbst über die genauen Modalitäten seines Europawahlrechts.
Ohne die Hürde hätten die etablierten Parteien 2009 acht Sitze weniger errungen. Dafür wären kleinere Parteien eingezogen. Die Freien Wähler hätten zwei Mandate erhalten. Jeweils ein Sitz wäre an die ÖDP, die Republikaner, die Familien-Partei, die Piraten-Partei, die Rentner-Partei und die Tierschutzpartei gegangen.
Unklar bleibt zudem der psychologische Effekt der Hürde. Denkbar wäre etwa, dass Bürger die Grünen statt der Tierschutz-Partei wählen, weil sie fürchten, ihre Stimme würde sonst verloren gehen.
Kleine Parteien: geringe Verankerung in der Wahlbevölkerung?
Als Prozessbevollmächtigter des Bundestages verteidigte Bernd Grzeszick (Universität Cambridge) das bestehende Europawahlrecht. Zudem kamen Abgeordnete des Bundestages und des EU-Parlaments zu Wort.
Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages, Thomas Strobl (CDU), erklärte vor der Verhandlung: "Der Wahlprüfungsausschuss ist einvernehmlich, mit Ausnahme der Fraktion ‚Die Linke‘, der Auffassung, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die wie für die Bundestagswahlen auch für die Europawahlen gilt, auch weiterhin notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments zu sichern." Sowohl im Hinblick auf die steigende Zahl der Mitgliedsstaaten in der EU als auch auf die zunehmenden gesetzgeberischen Kompetenzen des Europäischen Parlaments sei es unerlässlich, einer Zersplitterung des Parlaments durch Vertreter kleiner und kleinster politischer Gruppierungen, die eine nur sehr geringe Verankerung in der deutschen Wahlbevölkerung hätten, entgegenzuwirken.
Grüne signalisieren Verständnis
Die Grünen im EU-Parlament zeigten sich zumindest offen für die Argumentation der Kläger. "Die Fünf-Prozent-Klausel kann die Handlungsfähigkeit eines Parlaments stärken und seiner Zersplitterung vorbeugen", heißt es in einer Erklärung der Abgeordneten Gerald Häfner und Reinhard Bütikofer. "Gleichzeitig schränkt sie aber den Wettbewerb bei den Wahlen für die Bürger ein und lässt, wegen der absehbaren Wertlosigkeit entsprechender Stimmen, die Wahl kleiner oder neuer Parteien von vorneherein als chancenlos erscheinen." So blieben viele Stimmen wirkungslos. Auf die Abwägung des Bundesverfassungsgerichts sei man gespannt, so die Grünen.
Klar ist: Mindestens fünf von acht Richter müssten von Arnims Argumentation folgen, soll die Hürde kippen. "Die Nachfragen der Richter in der mündlichen Verhandlung ließen keine klare Tendenz erkennen", berichtet die "Süddeutsche Zeitung". "Es könnte zu einem nicht-einstimmigen Urteil des Senats kommen", räumt auch von Arnim gegenüber EURACTIV.de ein. "Das schienen die Fragen verschiedener Mitglieder zu signalisieren."
Freie Wähler: Nachrücken unwahrscheinlich
Offen bleibt, ob die Richter nur mit Blick auf künftige Europawahlen entscheiden. Sollten sie die Hürde kippen und eine Umrechnung der Ergebnisse von 2009 anordnen, wodurch Abgeordnete im bestehenden Parlament ‚ausgetauscht‘ würden, wäre das ein in der Nachkriegsgeschichte einmaliger Vorgang.
Die Freien Wähler rechnen indes nicht mit einem verspäteten Einzug ins EU-Parlament. "Ich gehe kaum davon aus, dass die Fünf-Prozent-Hürde gekippt wird", sagte der Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger am Mittwoch gegenüber EURACTIV.de.
Starre Listen – Von Arnim pessimistisch
Wenig Erfolgschancen sieht Beschwerdeführer von Arnim im Fall der "starren Listen", die er ebenfalls für verfassungswidrig hält. Nach seinem Eindruck hätten die Richter kaum in Erwägung gezogen, sich seiner Sichtweise anzuschließen. Am Ende hätten nur noch wenige Minuten für diese Frage zur Verfügung gestanden.
Die Wahllisten der Parteien werden als "starr" bezeichnet, wenn der Wähler keinen Einfluss darauf hat, in welcher Reihenfolge die aufgeführten Kandidaten bei der Sitzverteilung zum Zuge kommen. Große Parteien können ihren Spitzenkandidaten einen Sitz im Parlament im Grunde vor der Wahl garantieren, wenn sie diese auf einen der vorderen Listenplätze setzen.
Links
Presse
Süddeutsche Zeitung: Keine Klarheit über Fünf-Prozent-Klausel (3. Mai 2011)
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EU-Parlament: Freie Wähler halten Nachrücken für unwahrscheinlich (4. Mai 2011)
Deutsche EU-Abgeordnete müssen um Sitze bangen (5. April 2010)
Von Arnim: "Europawahl war verfassungswidrig" (11. Oktober 2011)
Verfassungsbeschwerde gegen Europawahl 2009 (12. September 2010)
EURACTIV-LinkDossier: Europawahl – Ausgang und Folgen
EURACTIV.de: Europawahl: Ergebnisse für 27 EU-Länder (7. Juli 2009)