Kosovo macht Fortschritte bei der Visaliberalisierung bis 2024
Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat haben am Mittwoch eine Einigung über die Visaliberalisierung für den Kosovo erzielt, die spätestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
Das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat haben am Mittwoch eine Einigung über die Visaliberalisierung für den Kosovo erzielt, die spätestens am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
Die neuen Regeln würden es Inhaber:innen eines kosovarischen Reisepasses ermöglichen, für einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne Visum in die EU zu reisen. Der Kosovo erfüllte 2018 die Kriterien für die Liberalisierung, sah sich jedoch mit einer Reihe von Verzögerungen und Hindernissen seitens anderer Mitgliedstaaten konfrontiert.
„Am Mittwoch erzielten die Verhandlungsteams des Parlaments und des Rates die lang erwartete Einigung über die Liberalisierung der Visabestimmungen für den Kosovo“, heißt es in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.
Die Visaliberalisierung wird von der Anwendung des europäischen Reisesystems ETIAS abhängen, das von ausländischen Bürger:innen, die ohne Visum in die EU reisen, eine vorherige Registrierung ihrer Daten verlangt.
Die Verhandlungen mit dem Rat wurden im Namen des Europäischen Parlamets von Berichterstatter Thijs Reuten geführt.
„Die EU hat den Kosovo viel zu lange warten lassen. Es war das letzte Land auf dem westlichen Balkan, das noch keine Visumfreiheit mit der EU hatte. Vier Jahre nachdem sie alle Bedingungen erfüllt haben, lösen wir endlich unser Versprechen ein. Ab 2024 können die Bürgerinnen und Bürger des Kosovo endlich in die EU reisen, um Urlaub zu machen, ihre Familie zu besuchen oder auf Geschäftsreise zu gehen, ohne ein Visum beantragen zu müssen.“, sagte er.
Der Kosovo, der 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien erklärte, hatte in Europa mit vielen Hindernissen zu kämpfen. Fünf EU-Länder – Spanien, Zypern, Griechenland, Rumänien und die Slowakei – erkennen das Land nicht an, vor allem wegen ihrer eigenen territorialen Probleme.
Nun muss das Abkommen im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments und anschließend im Plenum abgestimmt werden. Danach wird es vom Rat der EU bestätigt.