Lieferdienste: Spanische (Schein-)Selbstständige sollen Angestellte werden
Die spanische Regierung bereitet ein neues Gesetz vor, das die Arbeitnehmerrechte von Essenslieferanten verbessern und ihnen den Status von Festangestellten - statt selbstständig Tätigen - zusprechen soll.
Die spanische Regierung bereitet ein neues Gesetz vor, das die Arbeitnehmerrechte von Essenslieferanten verbessern und ihnen den Status von Festangestellten – statt selbstständig Tätigen – zusprechen soll. Dies würde insbesondere weltweit agierende Plattformen wie Deliveroo oder Uber Eats betreffen, berichtet EURACTIVs Medienpartner EFE.
Das spanische Arbeitsministerium, Gewerkschaften und auch Arbeitgeberverbände haben sich diese Woche grundsätzlich darauf geeinigt, das bisherige Verhältnis dieser Arbeitskräfte gegenüber ihren faktischen „Arbeitgebern“ umzugestalten.
Die neue Gesetzgebung solle die allgemeine Arbeitssituation für diese im Lockdown essenziell wichtig gewordenen Arbeiterinnen und Arbeiter verbessern.
Derzeit ist deren Lage extrem prekär, mit niedrigen Löhnen, sehr langen Arbeitszeiten und nahezu keinerlei Arbeitsrechten oder Versicherungsschutz.
Der von allen Beteiligten befürwortete Text zum künftigen Gesetz für den Zustellsektor muss nun allerdings erst das spanische Parlament passieren.
Auslöser für die Gesetzesinitiative war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs Spaniens, der am 29. September 2020 entschied, dass ein ausschließlich beim Lieferdienst Glovo beschäftigter Zusteller als Angestellter und nicht als Selbstständiger zu betrachten sei.
Die zwei größten Gewerkschaften Spaniens, die Comisiones Obreras (CC.OO) und die Unión General de Trabajadores (UGT), lobten das Urteil und begrüßten nun auch den scheinbaren „Sinneswandel“ seitens der Arbeitgeberverbände.
Offenbar hätten diese eingesehen, dass es notwendig sei, einen neuen und vor allem besseren Arbeitsstatus für die meist prekär beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter zu schaffen.
Der Generalsekretär der CC.OO, Unai Sordo, regte jedoch an, nicht nur die Regelungen für die Arbeiterschaft im Bereich der Essenszustellung zu ändern, sondern die Initiative auf alle Personen auszuweiten, die über digitale Plattformen beschäftigt werden.
Quellen aus dem Umfeld der Verhandlungen erklärten allerdings, es gelte als „sehr wahrscheinlich“, dass die Änderungen der aktuellen Gesetzgebung vorerst nur auf Zusteller im Lebensmittelsektor beschränkt sein werden, berichtete Cinco Días am Donnerstag.
Allerdings scheinen nicht alle Zustell-Bedienstete mit dem Vorschlag einverstanden zu sein. Einige erklärten bereits, sie wollten lieber selbständig bleiben und somit freier entscheiden können, für wen und wann sie arbeiten.
Sie riefen Spaniens Arbeitsministerin Yolanda Díaz entsprechend auf, sich mit ihnen zusammenzusetzen und nach weiteren Alternativen zu suchen.
„Es ist ein Gesetz, das zwar unseren Namen trägt, das aber – so unglaublich es auch erscheinen mag – von der Regierung verhandelt wird, ohne uns dabei zu berücksichtigen und ohne uns zuzuhören,“ kritisierten AAR und APRA, die zwei großen Zusteller-Verbände Spaniens.