Lothar de Maizière: EU als Schutzraum für Folterer?

Rechtsanwalt Lothar de Maizière, der letzte DDR-Regierungschef, sieht die aktuelle Gefahr, die EU könne zum Schutzraum für Menschenrechtsverletzer werden. Das betrifft nicht nur Diktatoren aus arabischen Ländern, sondern auch bereits schwebende Fälle wie der des kasachischen Ex-Botschafters Rakhat Alijew. Täter und Opfer könnten nebeneinander in der EU Asyl finden.

Lothar de Maizière: „Die EU darf nicht zum faktischen Ruheraum für Menschenrechtsverletzer werden“ (Foto: dpa)
Lothar de Maizière: "Die EU darf nicht zum faktischen Ruheraum für Menschenrechtsverletzer werden" (Foto: dpa)

Rechtsanwalt Lothar de Maizière, der letzte DDR-Regierungschef, sieht die aktuelle Gefahr, die EU könne zum Schutzraum für Menschenrechtsverletzer werden. Das betrifft nicht nur Diktatoren aus arabischen Ländern, sondern auch bereits schwebende Fälle wie der des kasachischen Ex-Botschafters Rakhat Alijew. Täter und Opfer könnten nebeneinander in der EU Asyl finden.

Europa sei zu Recht stolz auf das Asylrecht für die Opfer von politischer Verfolgung. Doch seien die EU-Staaten zugleich auch zur Zufluchtsstätte für Diktatoren und deren Familienangehörigen und Handlanger geworden. "In manchen Fällen leben direkte Opfer und Täter als politische Flüchtlinge oder anerkannte Asylwerber unter dem Dach der EU zusammen", warnt de Maizière vor einer gefährlichen Entwicklung.

Die derzeitigen poltischen Ereignisse in der arabischen Welt machten deutlich, wie aktuell und notwendig die Debatte für die EU wird. Manche europäische Staaten hätten in den vergangenen Wochen erwogen, autoritären Herrschern in Europa Zuflucht und Aufenthalt zu gewähren. "Können die Opfer dieser Diktatoren, die in der EU politisches Asyl genießen, dann vor Gerichten der EU-Staaten gegenüber ihren früheren Peinigern Gerechtigkeit einklagen?", fragt de Maizière.

Die Anwaltskanzlei des letzten (demokratisch gewählten) Ministerpräsidenten der DDR Lothar de Maiziére begleitet einen krassen Fall von Menschenrechtsverletzungen in Kasachstan, in dem ein Opfer seinen früheren Peiniger in Österreich verklagt.

Der Fall ereignete sich bereits 1999 und sorgte damals für internationales Aufsehen. Human Rights Watch, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und prominenten Politiker aus den USA und aus Europa schalteten sich damals ein.

Klagen zweier Leibwächter

m konkreten Fall geht es um die Klagen zweier Leibwächter des früheren kasachischen Ministerpräsidenten Azekhan Kazhegeldin, Peter Afanasenko und Satzhan Ibrayev. Beide Männer sollten durch Folter zu Aussagen gegen ihre Schutzperson Kazhegeldin gezwungen werden. Kazhegeldin sollte damit eines geplanten Staatsstreichs überführt werden. Die Verhöre, Misshandlungen und Folterungen waren durch Alijew persönlich durchgeführt worden. Alijew, späterer Botschafter Kasachstans in Wien, war damals noch Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten Nursultan Nasarbajew und Chef des kasachischen Geheimdienstes der Region Almaty.

Afanasenko wurde zwischen Dezember 1999 und Juni 2001 in mehreren Gefängnissen so schwer misshandelt, dass er auf Dauer arbeitsunfähig wurde. Auf Grund eines Gnadengesuchs wurde er 2001 von Präsident Nasarbajew freigelassen.

Der 56-jährige Mann lebt seit 2003 als politischer Flüchtling in Belgien von Sozialhilfe. Seine Zivilklagen – er fordert Feststellung der Schuld seines Folterers und Entschädigung sowie Schmerzensgeld – behandelt die Kanzlei de Maizières. Die Strafanklagen erwartet man sich jedoch von der österreichischen Staatsanwaltschaft.

De Maizière will auch eine politische Diskussion darüber anstoßen, wie Politik und Justiz auf EU-Ebene und in den EU-Staaten auf solche Fälle reagieren. "Denn Menschenrechtsverletzer müssen in der EU für ihre früheren Taten zur Rechenschaft gezogen werden, auch wenn sie außerhalb der EU begangen wurden."

Freundschaftliche Dienste?

Im Gespräch mit EURACTIV.de wundert sich de Maizière über Österreich, das Alijew einen Aufenthaltstitel verschafft habe. "Wenn ein Land jemandem ein Aufenthaltsrecht gibt, muss man eine Adresse haben." Im Falle Alijew gebe es aber keine Zustelladresse. Es kursiere die Vermutung, dass Alijew sehr gute Freunde im österreichischen Innenministerium habe. Es lasse sich nur spekulieren, ob bei dieser freundschaftlichen Verbundenheit gewisse Dienste oder Geld eine Rolle gespielt hätten.

Österreich habe ja wie andere Staaten ein Melderecht, also müsse Alijew irgendwo angemeldet sein. Aber die Adresse werde offensichtlich nicht herausgegeben, weil Alijew möglicherweise Nachteile durch den kasachischen Geheimdienst erleiden könnte, so der Anwalt. "Wenn er einen Aufenthaltstitel hat, muss er ja eine Adresse haben. Man kann ja nicht einen Aufenthaltstitel in den luftleeren Raum geben!"

An die Adresse des österreichischen Justizministeriums und des Innenministeriums gerichtet, meint de Maizière: "Es kann doch nicht sein, dass jemand, der einen Aufenthaltstitel in einem Land hat, meldemäßig nicht erfasst ist."

Wenn die österreichische Staatsanwaltschaft nicht von sich aus in einem Offizialdelikt wie den mutmaßlichen Folterungen durch Alijew persönlich tätig werde, seien Wege zu suchen, die Anklagebehörde zu zwingen, eine Anklage zu erheben. Das deutsche Recht sehe dafür das Anklageerzwingungsrecht vor.

Ewald König, Max Malik