Merkel will Bürokratiekosten für Unternehmen abbauen [DE]
Zu den wichtigsten Punkten des Arbeitsprogramms der deutschen Ratspräsidentschaft gehören die Vereinfachung und Verbesserung des Regulierungsumfelds von Unternehmen. Ziel ist es, den Unternehmen dadurch Kosten in Milliardenhöhe zu ersparen.
Zu den wichtigsten Punkten des Arbeitsprogramms der deutschen Ratspräsidentschaft gehören die Vereinfachung und Verbesserung des Regulierungsumfelds von Unternehmen. Ziel ist es, den Unternehmen dadurch Kosten in Milliardenhöhe zu ersparen.
Bürokratische Anforderungen der Behörden (Anträge, Formulare, Statistiken) machen insgesamt fast 3,5% des EU-BIP aus. Eine Kostensenkung um 25% könnte laut Schätzungen der Kommission dementsprechend der Wirtschaft einen Aufschwung von 150 Mrd. Euro sichern.
Dieses Thema ist vor allem für Deutschland interessant, da Deutschland laut der Einschätzung der OECD und der Weltbank zu den bürokratischsten Staaten der Welt zählt. Bürokratieanforderungen verursachen jährlich 46 bis 80 Mrd. Euro an Kosten für die deutsche Wirtschaft, laut Schätzungen des Think Tanks der Deutschen Bank Gruppe.
Um dieses Problem anzugehen, wird die deutsche Präsidentschaft die Einführung eines neuen einheitlichen „Kostenmodells“ unterstützen, um die Kosten für bestehende und neue Verordnungen einzuschätzen. Diese neue Methode basiert auf einem ehrgeizigen Modell aus den Niederlanden, wo die Bürokratiekosten bereits um 25% gesenkt werden konnten.
Die Kanzlerin wird sich auch bemühen, die Zustimmung aller Mitgliedstaaten für dieses Projekt zu gewinnen. Eine Reihe von Mitgliedstaaten steht dieser Zielvorgabe von 25% jedoch kritisch gegenüber und bemängelt, dass die Methode zur Kosteneinschätzung an sich zu teuer ist.
Die Bundeskanzlerin wird ebenfalls die Möglichkeit prüfen, das Konzept der „Diskontinuität“ in den Gesetzgebungsprozess einzuführen. Ziel dieses Konzepts ist es, ein Verfallsdatum für Gesetzesinitiativen einzuführen, das mit dem Ende der fünfjährigen Legislaturperioden des Parlaments und der Kommission abläuft. Gesetzesvorschläge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht behandelt wurden, müssen neu eingeleitet werden.