Neue Vergaberegeln bei Rüstungsaufträgen

In der Europäischen Union gelten neue Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungs- und Sicherheitsgütern. Sie bilden seit 21. August die Grundlage für den europäischen Verteidigungsmarkt. Ab jetzt können die EU-Mitgliedstaaten innerhalb des Gemeinschaftsrahmens ihre sensiblen Transaktionen vornehmen und ihre Sicherheitsinteressen wahren.

Vergabevorschriften auch für den neuen Schützenpanzer Puma aus deutscher Produktion (Foto: dpa)
Vergabevorschriften auch für den neuen Schützenpanzer Puma aus deutscher Produktion (Foto: dpa)

In der Europäischen Union gelten neue Vorschriften für die Beschaffung von Verteidigungs- und Sicherheitsgütern. Sie bilden seit 21. August die Grundlage für den europäischen Verteidigungsmarkt. Ab jetzt können die EU-Mitgliedstaaten innerhalb des Gemeinschaftsrahmens ihre sensiblen Transaktionen vornehmen und ihre Sicherheitsinteressen wahren.

Die neuen Vorschriften bilden die Basis für einen wirklich europäischen Verteidigungsmarkt. Sie fördern die Entwicklung einer europäischen Zulieferbasis im Verteidigungssektor. Bislang war der größte Teil der Auftragsvergabe für Rüstungsgüter von den Binnenmarktvorschriften ausgenommen.

Einer der Gründe hierfür lag nach Informationen der Europäischen Kommission darin, dass das bestehende EU-Vergaberecht für die Beschaffung der meisten Verteidigungs- und Sicherheitsgüter als ungeeignet galt. Mit der neuen Richtlinie wird diese Situation deutlich verbessert, indem speziell für die Vergabe von dieser Art von Aufträgen maßgeschneiderte Regeln festgelegt wurden. Die Mitgliedstaaten verfügen jetzt für diese komplexen und sensiblen Transaktionen über Gemeinschaftsvorschriften, die es ihnen ermöglichen, ihre legitimen Sicherheitsinteressen zu wahren.
 
Kommissar McCreevy: "Fair und transparent“

Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy erklärte dazu: „Mit dieser Richtlinie wurden auf europäischer Ebene faire und transparente Vergabevorschriften für Verteidigung und Sicherheit geschaffen. Endlich gelten die Binnenmarktschriften auch für Sektoren, die bislang vom Gemeinschaftsrecht ausgenommen waren.“ Damit würden die Verteidigungs- und Sicherheitsmärkte offener und transparenter, was allen zugute komme, sagte McCreevy: „Das Geld der Steuerzahler wird effizienter ausgegeben, die Streitkräfte erzielen ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis, und die Industrie kann sich leichter neue Märkte erschließen."

Flickwerk als Hindernis

Bislang wurden Aufträge für Verteidigungs- und sensible Sicherheitsgüter meist auf der Grundlage unkoordinierter nationaler Vorschriften vergeben, deren Kriterien etwa für Veröffentlichung, Vergabeverfahren, Auswahl und Zuschlag erheblich voneinander abwichen. Dieses Flickwerk ist ein großes Hindernis für den Aufbau eines gemeinsamen europäischen Markts für Verteidigungsgüter und öffnet der Nichteinhaltung der Binnenmarktvorschriften Tür und Tor.

Die neuen Regeln gelten für die Beschaffung von Waffen, Munition und Kriegsmaterial, aber auch für sensible nichtmilitärische Aufträge. Dazu gehört beispielsweise die Terrorismusabwehr, die in ihren Merkmalen den Verteidigungsaufträgen ähneln.

Richtlinie 2009/81/EG mit Neuerungen

Die neue Richtlinie 2009/81/EG enthält eine Reihe von Neuerungen, die an die besonderen Bedürfnisse der Auftragsvergabe auf den Verteidigungs- und Sicherheitsmärkten angepasst sind. So können die Vergabebehörden das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung als Standardverfahren verwenden. Dies gibt ihnen genug Spielraum, alle Vertragsdetails genau abzustimmen. Sie können von den Bietern die Vorlage bestimmter Garantieren zur Gewährleistung der Informationssicherheit (Schutz vertraulicher Informationen) und der Versorgungssicherheit (rechtzeitige und zuverlässige Auftragsausführung, insbesondere in Krisensituationen) verlangen.

Mit besonderen Vorschriften für Forschungs- und Entwicklungsaufträge soll zudem das Gleichgewicht zwischen Innovationsförderung und offenen Märkten gewahrt werden. Die Vergabestellen können die Auftragnehmer verpflichten, Unteraufträge wettbewerblich zu vergeben, Lieferketten zu öffnen und Geschäftsmöglichkeiten für mittelständische Unternehmen (KMU) im Verteidigungs- und Sicherheitssektor zu schaffen. Und schließlich sieht eine Reihe nationaler Nachprüfungsverfahren einen wirksamen Rechtsschutz für die Unternehmen vor, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen.

Die Richtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in einzelstaatliches Recht umgesetzt werden.

Maßgeschneidert für sensible Aufträge

Die Richtlinie enthält eine Reihe von Neuerungen, die an die besonderen Bedürfnisse der Auftragsvergabe auf den Verteidigungs- und Sicherheitsmärkten angepasst sind:

·       Die Vergabebehörden können das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung als Standardverfahren verwenden, was ihnen genug Spielraum lässt, alle Vertragsdetails genau abzustimmen.

·        Von Bietern kann die Vorlage bestimmter Garantieren zur Gewährleistung der Informationssicherheit (Schutz vertraulicher Informationen) und der Versorgungssicherheit (rechtzeitige und zuverlässige Auftragsausführung, insbesondere in Krisensituationen) verlangt werden.

·         Mit besonderen Vorschriften für Forschungs- und Entwicklungsaufträge soll das Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit, Innovationen zu fördern und Produktionsmärkte offen zu halten, gewahrt werden.

·         Die Vergabestellen können die Auftragnehmer verpflichten, Unteraufträge wettbewerblich zu vergeben , Lieferketten zu öffnen und Geschäftsmöglichkeiten für KMU im Verteidigungs- und Sicherheitssektor zu schaffen.

·         Eine Reihe nationaler Nachprüfungsverfahren sieht einen wirksamen Rechtsschutz für die Unternehmen vor, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen.

Ausnahmen, wenn es besonders sensibel zugeht

Ausnahmen von den Binnenmarktvorschriften sind nur noch stark einschränkt möglich. Die Mitgliedstaaten können nach wie vor auf Artikel 296 EG-Vertrag zurückgreifen und Ausnahmen für Verteidigungs- und Sicherheitsaufträge geltend machen, sofern diese so sensibel sind, dass selbst die neuen Vorschriften ihren Sicherheitsanforderungen nicht gerecht werden. In den meisten Fällen dürften die Mitgliedstaaten jedoch ohne jede Gefahr für ihre Sicherheit von der neuen Richtlinie Gebrauch machen können.

Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/dpp_de.htm