Österreich verstößt gegen EU-Arbeitsmarktgesetze

Die Europäische Kommission hat der österreichischen Bundesregierung mitgeteilt, dass sie es versäumt hat, die Umsetzung der neuen EU-Arbeitsmarktrichtlinien zu melden. Damit hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.

Euractiv.de
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Wien versäumte dies für das 2019 in Kraft tretende Gesetz über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, das die Rechte der Arbeitnehmer auf Informationen über ihren Arbeitsplatz stärken soll. Davon würden vor allem Arbeitnehmer in prekären, informellen Beschäftigungsverhältnissen profitieren. [Shutterstock/sasimoto]

Die Europäische Kommission hat der österreichischen Bundesregierung mitgeteilt, dass sie es versäumt hat, die Umsetzung der neuen EU-Arbeitsmarktrichtlinien zu melden. Damit hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.

Am Mittwoch (21. September) wurde bei mehreren EU-Ländern Verstöße gegen EU-Recht festgestellt. Im Falle Österreichs wurden zwei neue Gesetze zur Regulierung des Arbeitsmarktes nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt, was bei EU-Richtlinien vorgeschrieben ist.

Wien versäumte dies für das 2019 in Kraft tretende Gesetz über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, das die Rechte der Arbeitnehmer:innen auf Informationen über ihren Arbeitsplatz stärken soll. Davon würden vor allem Arbeitnehmer:innen in prekären, informellen Beschäftigungsverhältnissen profitieren.

Die Regierung habe es ebenfalls versäumt, ein Gesetz für 2019 durchzusetzen, das die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern und Betreuer:innen fördern sollte. Die Richtlinie führte einen Vaterschaftsurlaub und ein Minimum von zehn freien Tagen für Väter ein.

Österreich ist bei weitem nicht der einzige Staat, der die EU-Vorgaben nicht einhält. Insgesamt haben es 24 EU-Länder versäumt, die vollständige Umsetzung der letzten der zehn neuen EU-Gesetze zu melden, darunter auch Deutschland. Italien, Litauen und Estland waren die einzigen Länder, die am Donnerstag keinen Brief erhalten haben.

Wien hat zwei Monate Zeit, um zu antworten oder sich mit dem Problem zu befassen, bevor die Kommission den nächsten Schritt unternimmt, eine „mit Gründen versehene Stellungnahme.“