Österreichische Regierung will Sicherungshaft für potenzielle IS-Gefährder
Die Einführung einer Sicherungshaft für als eingestufte gefährliche Asylwerber dominiert die öffentliche Debatte in Österreich. Doch ihre Einführung dürfte eine schwere Geburt werden.
Die Einführung einer Sicherungshaft für Asylwerber dominiert die öffentliche Debatte in Österreich. Doch ihre Einführung dürfte eine schwere Geburt werden.
Die FPÖ will in der Debatte um eine Sicherungshaft für Asylwerber den Ton angeben. Doch auch auf SPÖ-Seite zieht man die Zügel straffer. In Zusammenhang mit einem in Syrien festgenommenen österreichischen IS-Kämpfer lässt nun Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) bereits prüfen, ob ihm die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.
In der Frage zur Einführung einer Sicherheitshaft für Asylwerber hat der neue burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (ebenfalls SPÖ) gleich die Ausweitung auf österreichische Gefährder angedacht. Er wurde mittlerweile allerdings von der Bundesparteiführung zurückgepfiffen.
Ringen um Verfassungsmehrheit
Noch ist aber das letzte Wort nicht gesprochen. Die Regierung hat nun ihre Absicht bezüglich der Sicherungshaft für als gefährliche eingestuften Asylbewerber präzisiert. Ein Asylwerber, der als gefährlich gilt, kann demnach auf Anordnung des Bundesamts für Fremdenwesen aufgrund eines Bescheides festgenommen werden. Innerhalb von 48 Stunden muss eine erste Beurteilung durch einen Richter des Bundesverwaltungsgerichts, das auch über Schubhaft entscheidet, über die Rechtmäßigkeit der Festnahme erfolgen.
Doch um diese Gesetzesnovellierung beschließen zu können, bedarf es einer Verfassungsänderung und damit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament. Diese kommt aber nur zustande, wenn die SPÖ oder die NEOS dazu ihr Placet geben, wobei sich die Liberalen mehr zieren dürften als die Sozialdemokraten. Letztere wollen jedenfalls noch die Untersuchung des Falles abwarten, der die Debatte angestoßen hatte. Ein Vorarlberger Beamter des Sozialamts war durch einen abgewiesenen und wieder illegal eingereisten Asylwerber ermordet worden.
Sicherheitshaft in 15 EU-Ländern eingeführt
Wenngleich Innenminister Kickl normalerweise den Scharfmacher in der Asylpolitik spielt, so wird sein Vorhaben grundsätzlich durch den Artikel 8 der EU-Aufnahmerichtlinie gedeckt. Zulässig ist das – neben verfahrenstechnischen Gründen wie Identitätsfeststellung und Beweissicherung – allerdings nur „wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist“. In Kraft ist eine solche Bestimmung übrigens bereits in 15 EU-Ländern – vorwiegend in Osteuropa sowie den Benelux-Staaten und Irland. Diese Lücke – so die Argumentation der Regierung – will man nun schließen.
Voraussetzung, um eine solche Haft überhaupt verhängen zu dürfen, wäre „eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder für den Schutz der nationalen Sicherheit“. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein, die Prüfung in jedem Einzelfall ist notwendig. Die Sicherungshaft darf nur für den kürzest erforderlichen Zeitraum verhängt werden. Bis es soweit, wenn überhaupt, muss jetzt zwischen Regierung und Oppositionsparteien verhandelt werden.