Rechnungshof - Bundestag soll bei ESM Haushaltsrecht erhalten

Der Bundesrechnungshof hat den Bundestag ausdrücklich aufgefordert, sich bei der Finanzierung des künftigen Euro-Rettungsschirms ESM die Kontrolle über deutsche Milliardenzahlungen zu sichern.

Um wieviel Geld geht es beim neuen Rettungsschirm ESM? Der Bundesrechnungshof hat nachgerechnet. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de.
Um wieviel Geld geht es beim neuen Rettungsschirm ESM? Der Bundesrechnungshof hat nachgerechnet. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de.

Der Bundesrechnungshof hat den Bundestag ausdrücklich aufgefordert, sich bei der Finanzierung des künftigen Euro-Rettungsschirms ESM die Kontrolle über deutsche Milliardenzahlungen zu sichern.

"Alle Festlegungen zur Art und Höhe, insbesondere die Bestimmungen von Obergrenzen der deutschen Beiträge zum ESM (Bareinlagen und Garantien) sind gesetzlich zu regeln und unterliegen damit der parlamentarischen Zustimmungserfordernis", heißt es in einem Reuters vorliegenden vertraulichen Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages. Kritisch wird vermerkt, dass es bisher keine Überlegungen für eine Prüfung und Kontrolle der künftigen ESM-Gremien gebe.

In dem achtseitigen Bericht vom 11. April analysiert der Rechnungshof den von den EU-Regierungen beschlossenen Aufbau eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms ab 2013. Um angeschlagenen Euro-Staaten Geld leihen zu können, werden danach ein Kapitalstock von 80 Milliarden Euro und Garantien in Höhe von 620 Milliarden Euro im ESM bereit gestellt.

Der EU-Gipfel hatte dazu am 24. und 25. März eine politische Vereinbarung getroffen, den der Rechnungshof nun beschreibt. Die Umsetzung in einen ESM-Vertrag und vor allem in ein nationales Gesetz steht aber noch aus. Bereits in dem EU-Ratsbeschluss heißt es jedoch, dass die genauen Modalitäten für den Aufbau des Kapitalstocks noch nicht feststünden. So könne es sein, dass bei dem auf fünf Jahre gestreckten Aufbau des Kapitalstocks des ESM eine schnelle Zahlung nötig sei, heißt es bereits in der offiziellen Abschlusserklärung des EU-Rates vom 25. März.

Deutschland muss für den Kapitalstock anteilig 21,7 Milliarden Euro zur Verfügung stellen muss. Auch ohne das Veto eines Landes könne zudem der Verwaltungsrat des ESM Kapital aus den Mitgliedstaaten abrufen, wenn dies kurzfristig nötig werde. Dies gilt für den Fall, dass ein Euro-Staat Hilfe braucht, der eigentlich selbst in den ESM einzahlen sollte.

Haftungs-Obergrenze: 190 Milliarden Euro

Allerdings stellten sowohl die EU-Gipfelerklärung als auch jetzt der Rechnungshof klar, dass es bei der Obergrenze der nationalen Belastung bleiben wird. "Ingesamt ist die Haftung der Mitgliedstaaten auf deren jeweiligen Anteil am gezeichneten Kapital beschränkt. Damit kann der Bundeshaushalt maximal mit 190 Milliarden Euro belastet werden", stellt der Rechnungshof fest. Dies setzt sich aus den erwähnten 21,7 Milliarden Euro Kapitaleinlage und den 168,3 Milliarden Euro Kreditgarantien zusammen. Müsste Deutschland zumindest vorübergehend mehr Geld in den Kapitalstock zahlen, würde sich also gleichzeitig die Garantiesumme verringern.

Dem Bundestag raten die Rechnungsprüfer, die Zustimmung zum ESM-Gesetz mit der Auflage zu knüpfen, sich das Zustimmungsrecht an deutsche Zahlungen zu sichern. Eine Änderung der Obergrenze erfordere ohnehin die Zustimmung des Parlaments. "Auch ein etwaiger Kapitalabruf im Zuge von Nachschuss- oder Aufstockungspflichten ist begrenzt auf den vom Gesetzgeber eingeräumten Ermächtigungsrahmen."

Der SPD-Haushälter Carsten Schneider wertete den Rechnungshofbericht dennoch als "Debakel für die Bundeskanzlerin". Die wahren Auswirkungen des ESM würden seit Monaten verschleiert, kritisierte er. Die Bundesregierung müsse nun bei den ESM-Vertragsverhandlungen darauf achten, dass sich der Mechanismus nicht verselbständige und das Parlament nicht ausgeschaltet werde.

ESM in der Kritik

Die führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute übten vergangene Woche scharfe Kritik an der geplanten Ausgestaltung des ESM (EURACTIV.de vom 8. April 2011). Die Bundesregierung solle auf Nachbesserungen beim ESM mit dem Ziel hinwirken, einen "funktionsfähigen und anreizkompatiblen Insolvenzmechanismus" für Staaten zu schaffen.

EURACTIV/rtr/awr

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