"Schlag ins Gesicht für die europäischen Grundrechte"
Die Daten von Flugpassagieren sollen in Zukunft automatisch an europäische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die EU-Kommission hat hierzu einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) vorgelegt. EU-Abgeordnete sprechen von einem weiteren Fall von Vorratsdatenspeicherung.
Die Daten von Flugpassagieren sollen in Zukunft automatisch an europäische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die EU-Kommission hat hierzu einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie zu Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) vorgelegt. EU-Abgeordnete sprechen von einem weiteren Fall von Vorratsdatenspeicherung.
Der Vorschlag der Kommission verpflichtet die Fluggesellschaften, Daten der Fluggäste, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen, an die EU-Mitgliedsstaaten weiterzuleiten. Gleichzeitig soll er einen "angemessenen Schutz von Privatsphäre und personenbezogenen Daten" gewährleisten.
"Dieser Vorschlag für eine PNR-Richtlinie der EU ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Sicherheitspolitik. Gemeinsame EU-Vorschriften sind notwendig, um gegen schwere Kriminalität wie Drogenschmuggel und Menschenhandel sowie Terrorismus vorgehen zu können und sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Fluggäste gewahrt bleibt und deren Rechte überall in der EU umfassend geschützt werden. Nach dem Vorschlag sind die Mitgliedsstaaten gehalten, alle erfassten PNR-Daten zu anonymisieren", so Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.
Die Fluggesellschaften sollen die in ihren Buchungssystemen erfassten Fluggastdaten an eine eigens dafür zuständige Stelle im Ankunfts- oder Abflugmitgliedsstaat übermitteln. Die Mitgliedsstaaten werden die Daten zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von schwerer Kriminalität oder terroristischen Straftaten auswerten und speichern.
"Eindeutig unverhältnismäßig"
Der Grüne Innenexperte im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, erklärt hingegen: "Der heute veröffentlichte Vorschlag von Innenkommissarin Malmström ist ein Schlag ins Gesicht für die europäischen Grundrechte und Verfassungswerte. Es gibt keinerlei Belege für die Notwendigkeit einer flächendeckenden Überwachung aller Flugpassagiere, obwohl das Europaparlament wiederholt eine solche Datenbasis in Bezug auf die Weitergabe an die USA eingefordert hat. Die Kommission nimmt keinerlei Abwägung mit weniger grundrechtsinvasiven Maßnahmen vor. Die generelle Erhebung und Auswertung aller Fluggastdaten ist damit eindeutig unverhältnismäßig und widerspricht grundlegenden Datenschutz- und Rechtsstaatsprinzipien. Weder ist hinreichend bestimmt, welche Bedingungen für die Auswertung der Daten vorliegen müssen, noch gibt es wirksame Schutzbestimmungen vor willkürlichem oder zweckfremdem Zugriff der Ermittlungsbehörden." Der Richtlinienvorschlag sei daher vollkommen untragbar.
Daten sollen über fünf Jahre vorgehalten werden können
Der geplante Zugriff auf die Fluggastdaten stelle einen weiteren Fall von Vorratsdatenspeicherung dar, so Albrecht: "Über fünf Jahre sollen die ausgewerteten Daten vorgehalten werden können. Die EU-Kommission scheint damit noch immer zu ignorieren, dass mehrere Verfassungsgerichte und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte deutliche Worte zu solchen Mitteln der Generalüberwachung verloren haben. Ohne konkreten Tat- oder Gefahrenverdacht sind persönliche Daten sofort wieder zu löschen. Die nun beabsichtigte staatliche Vorratspeicherung von Fluggastdaten würde damit einen weiteren Baustein grundrechtswidriger Überwachungsmaßnahmen darstellen. Der Versuch, durch oberflächliche Pseudonymisierung nach 30 Tagen eine bessere Akzeptanz der Richtlinie zu fördern, soll die europäische Bevölkerung in die Irre führen. Hier soll die Generalüberwachung salonfähig gemacht werden. Das muss sofort gestoppt werden."
"Kommission muss noch Überzeugungsarbeit leisten"
"Die Kommission muss erst noch Überzeugungsarbeit leisten. Im Parlament überwiegt derzeit eine abwartende Haltung", sagten der stellvertretende EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber (CSU) und der CDU-Datenschutzexperte Axel Voss. "Zwar ist der heute von Kommissarin Malmström vorgelegte Vorschlag gegenüber dem ersten Anlauf 2007 deutlich ausgewogener. Ebenso gibt es eine positive Resonanz aus einigen Mitgliedsstaaten, die über ein PNR-System verfügen. Die Argumente müssen jedoch sorgsam abgewogen werden. Noch ist unklar, ob der Mehrwert für die Bekämpfung des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität den Aufbau eines EU-Systems wirklich rechtfertigt", sagten Weber und Voss. 2007 hatte die Kommission nach heftiger Kritik aus dem Parlament ihren Vorschlag für ein EU-PNR-System auf Eis gelegt.
Die beiden EVP-Innenpolitiker bezeichneten eine Speicherdauer von fünf Jahren vertretbar. "Das Prinzip der Datensparsamkeit muss Vorrang haben. Kommission und Mitgliedsstaaten sollten zunächst für eine bessere Vernetzung zwischen den Ermittlungsbehörden zu sorgen. Projekte wie das System zur Speicherung der EU-Bankdatentransfers (EU-TFTP) oder eine EU- Terrorwarndatei müssen endlich vorangebracht werden. Immer neue Daten zu sammeln ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir sollten keine ungebremste Datensammelwut entwickeln."
Weber und Voss lobten zudem die von Malmström vorgeschlagene Anonymisierung der Datensätze als wichtigen Fortschritt. Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser bezeichnet diese hingegen als fadenscheinig. "Nur die Löschung von Daten garantiert Datenschutz, denn es besteht die Möglichkeit, eine Anonymisierung rückgängig zu machen", erklärt er weiter. Zudem fordert Ehrenhauser eine Kontrolle jeder einzelnen Abfrage durch ein "Datenschutz-Trio", das aus dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, einem betrieblichen Datenschützer der Fluglinie sowie einem nationalen Kontrolleur besteht. Die Verarbeitung der Daten dürfe nur unter Anwendung rechtsstaatlicher Verfahren, wie etwa einem Beschluss eines Untersuchungsrichters, zugelassen sein.
Kein "weiterer Fauxpas wie bei SWIFT"
"Die Bedingungen für die Verwendung von Fluggastdaten müssen klar definiert sein. Europa verliert seine Glaubwürdigkeit als Datenschützer, wenn nicht mit höchster Genauigkeit auf Datenschutzstandards eingegangen wird. Ein weiterer Fauxpas wie bei SWIFT darf nicht passieren."
Der Umfang der Daten sowie die Speicherfrist müsse stark reduziert werden, um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen. "Nur Informationen, die zur Identifizierung der Person und dem Reiseverlauf notwendig sind, dürfen verarbeitet werden. Die Löschung der Daten muss in der Regel direkt nach Beendigung der Reise erfolgen", so Ehrenhauser. Eine Vorratsdatenspeicherung und den verdachtsunabhängigen Transfer von Massendaten lehnt der unabhängige österreichische Abgeordnete prinzipiell ab.
Hintergrund
Fluggastdatensätze (PNR-Daten) bestehen aus Angaben der Fluggäste, die die Fluggesellschaften bei der Reservierung und Buchung der Flugscheine und bei der Flugabfertigung erheben.
In der Praxis erfassen bereits viele Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedsstaaten PNR-Daten in konkreten Fällen oder bei bestimmten Flügen. Der Kommissionsvorschlag würde eine systematischere Verwendung der Daten für alle relevanten Flüge und eine einheitliche Vorgehensweise sämtlicher Mitgliedsstaaten ermöglichen. So würden Unterschiede im Schutzniveau bei personenbezogenen Fluggastdaten ebenso vermieden wie Sicherheitslücken, höhere Kosten und Rechtsunsicherheit für die Fluggesellschaften und die Fluggäste.
Die Verarbeitung von PNR-Daten auf der Grundlage des Vorschlags wird mit den Datenschutzbestimmungen des Rahmenbeschlusses von 2008 im Einklang stehen und daher einen umfassenden Schutz personenbezogener Daten gewährleisten.
Derzeit verlangen die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien von Fluggesellschaften in der EU, die PNR-Daten aller Personen bereitzustellen, die in diese Länder fliegen bzw. aus ihnen in die EU fliegen. Wie die Erfahrungen dieser Länder und der EU-Mitgliedsstaaten, die PNR-Daten verwenden, bestätigen, werden PNR-Daten benötigt, um wirksam gegen schwere Kriminalität und Terrorismus vorgehen zu können.
Dieser Vorschlag ersetzt den Vorschlag der Kommission von 2007 für einen Rahmenbeschluss über die Verwendung von PNR-Daten. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde eine Neuvorlage des Vorschlags von 2007 auf der Grundlage der neuen Vertragsbestimmungen erforderlich.
Nächste Schritte
Für die Verhandlungen über den Vorschlag im Ministerrat und im Europäischen Parlament werden ca. zwei Jahre veranschlagt.
dto
Links
Dokumente
EU-Kommission: Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus: EU-Vorschlag zur Verwendung von Fluggastdaten (2. Februar 2011)
EU-Kommission: Proposal for a Directive of the European Parliament and of the Council on the use of Passenger Name Record data for the prevention, detection, investigation and prosecution of terrorist offences and serious crime (2. Februar 2011)
EU-Kommission: EU Passenger Name Record (PNR) – Frequently Asked Questions (2. Februar 2011)
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