Spanien unternimmt letzten Versuch zur Reform der obersten Justizbehörde

Regierung und Opposition in Spanien haben sich am Montag auf einen Versuch geeinigt, den Generalrat der Justiz (CGPJ), ein unabhängiges Gremium von Richter:innen und Jurist:innen, in letzter Minute zu reformieren.

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Die CGPJ gilt als Spaniens Rechtsaufsicht und ist für die Ernennung von Richtern und die Gewährleistung der Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern in dem iberischen Land zuständig. [Shutterstock/niroworld]

Regierung und Opposition in Spanien haben sich am Montag auf einen Versuch geeinigt, den Generalrat der Justiz (CGPJ), ein unabhängiges Gremium von Richter:innen und Jurist:innen, in letzter Minute zu reformieren.

Die CGPJ gilt als Spaniens Rechtsaufsicht und ist für die Ernennung von Richter:innen und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz in dem Land zuständig.

Das Treffen zwischen dem sozialdemokratischen Premierminister Pedro Sánchez und dem Generalsekretär der Volkspartei, Alberto Núñez Feijóo, am Montagmorgen erfolgte nach dem Rücktritt von Carlos Lesmes, dem Präsidenten der CGPJ.

Lesmes hatte sowohl der Regierung als auch der Volkspartei (PP) eine Frist gesetzt, um eine Einigung über die Neugründung des Rechtsorgans zu erzielen, die seit fast vier Jahren festgefahren war und die Arbeit von Tausenden von Richter:innen und Gerichten blockiert hatte.

Nach dem Treffen räumten Sánchez und Feijóo ein, dass man einen „letzten Versuch“ unternehme, eine Einigung zu erzielen.

„Wir haben Fortschritte bei der gemeinsamen Neugestaltung der CGPJ und des Verfassungsgerichts (TC) mit einem neuen Rahmen gemacht, der die Kriterien der Unabhängigkeit stärken wird“, sagte Feijóo auf seinem Twitter-Account.

Die von Sanchez‘ Linkskoalition vorgeschlagene Reform des CGPJ würde die Art und Weise ändern, wie die Mitglieder des Rechtsorgans ernannt werden. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Knackpunkt in der Zusammenarbeit mit der konservativen Opposition.

Die CGPJ besteht aus 20 Mitgliedern – 12 Richter:innen oder Staatsanwält:innen und acht Rechtsanwält:innen oder anderen Jurist:innen – die sowohl vom Kongress als auch vom Senat gewählt werden.

Die von der Regierung vorgeschlagene umstrittene Reform betrifft ausdrücklich die Ernennung der 12 Richter:innen.

Am Montag äußerte die EU-Kommission die Ansicht, dass Lesmes‘ Rücktritt als Präsident der CGPJ „die Dringlichkeit“ einer Neugestaltung des Gremiums der spanischen Richter bekräftige.

Nach einem kürzlichen Besuch in Spanien, bei dem er mit Premierminister Sánchez, Oppositionsvertreter:innen und Mitgliedern des spanischen Justizorgans zusammentraf, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders (30. September), dass es seiner Ansicht nach eine „echte Verpflichtung“ zur Neubildung der CGPJ gebe.

Der belgische Kommissar betonte, dass es „sehr gut wäre“, wenn zu Beginn der spanischen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 die Empfehlungen der EU-Kommission (zur Neugestaltung der CGPJ) bereits umgesetzt wären.