Studie des EU-Parlaments: KI-Haftungsrichtlinie sollte allgemeine KI abdecken
Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) empfahl in einer Studie, dass die Haftungsregelung für Produkte mit künstlicher Intelligenz (KI) für allgemeine Zwecke umfassen sollte. Ebenfalls wurde ein umfassenderes Rechtsinstrument für die Software-Haftung empfohlen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) empfahl in einer Studie, dass die KI-Haftungsregelung auch KI-Produkte für allgemeine Zwecke umfassen sollte. Ebenfalls wurde ein umfassenderes Rechtsinstrument für die Software-Haftung empfohlen.
In der Studie, die am Donnerstag (19. September) veröffentlicht wurde, wird eine Änderung des Haftungssystems empfohlen. Dessen Geltungsbereich soll die KI für allgemeine Zwecke sowie verbotene und risikoreiche KI-Anwendungen gemäß der Definition im KI-Gesetz abdecken. Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments empfahl außerdem, die vorgeschlagene Richtlinie über die Haftung für künstliche Intelligenz (AILD) in ein umfassenderes Instrument für die Haftung für Software umzuwandeln.
Die im September 2022 vorgeschlagene Haftungsrichtlinie (AILD) zielt darauf ab, die Regeln für die außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstlicher Intelligenz anzupassen. Sie geht Hand in Hand mit Änderungen der Produkthaftungsrichtlinie (PLD), einer 40 Jahre alten Richtlinie, die Verantwortlichkeiten und Strafen für fehlerhafte Produkte festlegt.
Die Studie untersuchte die Wechselwirkung zwischen der Haftungsrichtlinie (AILD), dem KI-Gesetz und der aktualisierten Produkthaftungsrichtlinie, die auch Software umfasst.
Nach der Empfehlung des Forschungsdienstes „werden die nächsten Schritte im JURI-Ausschuss [für Rechtsangelegenheiten] im Oktober beschlossen“, sagte EU-Abgeordneter der CDU, Axel Voss (EVP), der im Ausschuss die Arbeit an der vorgeschlagenen Haftungsrichtlinie leitet, am Donnerstag.
Der Vorschlag der Kommission für die Haftungsrichtlinie (AILD) liegt seit über einem Jahr bei den Ausschüssen des Parlaments. Diese Studie, soll dazu dienen, nun die nächsten Schritte zu prüfen.
Der wissenschaftliche Dienst sagte, der Anwendungsbereich der Haftungsrichtlinie sollte auf den Übergang „von einer auf KI ausgerichteten Richtlinie zu einer Software-Haftungsregelung“ ausgeweitet werden. Damit wird eine Marktfragmentierung verhindert und die Klarheit in der gesamten EU verbessert.
Die Studie wies auf mehrere Bereiche hin, die zwar von der Haftungsrichtlinie, aber nicht von der Produkthaftungsrichtlinie abgedeckt werden, wie Diskriminierung, Hassreden und Grundrechte.
Der wissenschaftliche Dienst des Parlaments kritisierte die frühere Folgenabschätzung der Kommission zum AILD-Vorschlag. Sie schenkte der Entschließung des Parlaments aus dem Jahr 2020, in der eine Regelung der „strikten Haftung“ für Betreiber von KI-Systemen mit hohem Risiko gefordert wurde, nur wenig Aufmerksamkeit.
„Strikte Haftung“ bedeutet, dass eine rechtliche Verantwortung auch ohne Verschulden oder kriminelle Absicht besteht. Der wissenschaftliche Dienst ist der Ansicht, dass dies zumindest für KI gelten sollte, was nach dem KI-Gesetz verboten ist. Sie empfehlen außerdem, den Rahmen des Parlaments von 2020 für die Anwendung der strikten Haftung auf „Systeme mit hoher Auswirkung“ zu berücksichtigen.
In der Studie wurde der umstrittene California Senate Bill 1047 als Beispiel für eine strenge Haftung für KI beschrieben, was auf die Möglichkeit eines „California-Effekts“ hindeutet.
Der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments schrieb, dass Haftungsvorschriften einheitlichere Standards in der gesamten EU gewährleisten und besser mit den aktuellen Trends im Produktsicherheitsrecht übereinstimmen würden als Haftungsrichtlinien. Sie fordern eine überarbeitete Produkthaftungs- und Software-Haftungsrichtlinie.
[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Alice Taylor-Braçe/Kjeld Neubert]