Verfassungsrichter stoppen Euro-Sondergremium

Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen, geheim tagenden Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF. Im Eilverfahren entschied Karlsruhe: Die Hilfsmaßnahmen dürfen nicht im kleinen Kreis beschlossen werden. Damit könnten Entscheidungen verzögert werden.

Das Sondergremium, das über die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm entscheiden soll, darf seine Arbeit vorerst nicht aufnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung. Foto: dpa
Das Sondergremium, das über die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm entscheiden soll, darf seine Arbeit vorerst nicht aufnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht hegt Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines neuen, geheim tagenden Sondergremiums zur parlamentarischen Kontrolle des Euro-Rettungsschirms EFSF. Im Eilverfahren entschied Karlsruhe: Die Hilfsmaßnahmen dürfen nicht im kleinen Kreis beschlossen werden. Damit könnten Entscheidungen verzögert werden.

Das Gericht in Karlsruhe gab am Freitag einem Antrag der SPD-Bundestagsabgeordneten Peter Danckert und Swen Schulz auf einstweilige Anordnung statt. Das bedeutet, dass das neunköpfige Bundestagsgremium vorerst keine Entscheidungen über den Einsatz des Euro-Rettungsschirms EFSF fällen darf.

Das Sondergremium war vor kurzem ins Leben gerufen worden, um in besonders eiligen Fällen rasch grünes Licht für EFSF-Hilfen zu geben. Die Entscheidung in Karlsruhe könnte also die Abstimmung im Bundestag über den weiteren Einsatz deutscher Kreditgarantien im Rahmen des Euro-Rettungsschirms verlangsamen.

Danckert und Schulz sehen sich durch die Delegation der parlamentarischen Haushaltsverantwortung auf das 9-er Sondergremium in ihren Rechten als Abgeordnete aus Artikel 38 Grundgesetz verletzt. Das Bundesverfassungsgericht folgt dieser Argumentation: Die "Folgenabwägung ergibt, dass den Antragstellern gewichtige Nachteile entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge und sich das Organstreitverfahren später als begründet erwiese. […] Bis zur Entscheidung in der Hauptsache könnte das Sondergremium Entscheidungen treffen, die die Statusrechte der Antragsteller im Hinblick auf die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags berühren."

Bis zur Entscheidung im Organstreitverfahren dürfen die Beteiligungsrechte des Bundestages nicht durch das neu konstituierte Gremium wahrgenommen werden. Karlsruhe hat eine Entscheidung noch vor Weihnachten in Aussicht gestellt. Dies sei möglich, sofern die Verfahrensbeteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichteten, sagte eine Gerichtssprecherin unter Verweis auf Äußerungen von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.

"Ohrfeige für’s Parlament"

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler bezeichnete den Beschluss der Verfassungsrichter als "Ohrfeige für’s Parlament". Konsequenz müsse sein, dass die "Schuldenschirmpolitik nicht im Hinterzimmer" entschieden werde, sagte Schäffler dem Handelsblatt. "Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments und nicht nur von neun Abgeordneten."

Über Nothilfen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms EFSF muss nach Einschätzung sowohl der Unions- als auch der SPD-Fraktion bis auf weiteres der Bundestag als Plenum entscheiden. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Peter Altmaier, sagte in Berlin, das Plenum habe in den vergangenen Monaten gezeigt, dass es notfalls auch in kürzester Zeit zusammentreten könne. Auch sein SPD-Kollege Thomas Oppermann sagte, bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache müsse das Plenum des Bundestages alles entscheiden.

"Das Ei hat nun die Bundesregierung im Nest"

Die SPD sieht sich in ihren Bedenken gegen das Bundestags-Sondergremium für Euro-Hilfen bestätigt. "Das Ei hat nun die Bundesregierung im Nest", sagte der SPD-Haushaltsexperte Carsten Schneider der Nachrichtenagentur Reuters. Der Haushaltsausschuss werde am Mittag in einer Sondersitzung tagen. Auch das Justizministerium werde daran teilnehmen. "Ich will von der Bundesregierung wissen, an wen sie jetzt ihre Entscheidungsvorlagen richten will, ob das Bundestagsplenum oder den Haushaltsausschuss", sagte Schneider.

"Jetzt kommt die Quittung aus Karlsruhe", sagte Oppermann. "Wir werden das Gesetz ändern müssen." Die Koalition habe die Bedenken der SPD beiseite gewischt. Schneider sagte, seine Fraktion habe bei der Gesetzgebung darauf gedrungen, dass der Haushaltsausschuss vertraulich über Nothilfen des Euro-Rettungsschirms EFSF entscheide. Die Regierungskoalition habe aber auf der Einrichtung des Sondergremiums beharrt. Die beiden in Karlsruhe klagenden SPD-Abgeordneten machten dies jedoch im eigenen Namen und nicht für die SPD-Fraktion, weil die Bundestagsfraktion letztlich dem Gesetz zugestimmt hatte.

Altmaier sagte, bis zum Urteil müsse das Bundestagsplenum entscheiden, der Haushaltsausschuss müsse die Beschlüsse vorbereiten. Er hoffe, dass die Karlsruher Richter zügig über die Organklage entschieden und eine monatelange Diskussion vermieden werde.

dto mit EURACTIV/rtr

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Dokumente

Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium (27. Oktober 2011)

Presse

Handelsblatt: Gericht feuert Warnschuss auf deutsche Euro-Retter ab (28. Oktober 2011)

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