EU-Bürokratie-Entlastungspaket: Wenig Begeisterung unter Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am Dienstag (12. September) Vorschläge zur Erleichterung bürokratischer Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt. Wirtschaftsvertreter kritisierten jedoch den vagen Charakter des Pakets.

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European Parliament plenary session in Strasbourg
Das KMU-Erleichterungspaket wurde ursprünglich in Ursula von der Leyens Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt. Die Kommission brauchte jedoch bis einen Tag vor der diesjährigen Rede, um die Vorschläge genauer zu formulieren. [EPA-EFE/JULIEN WARNAND]

Die Europäische Kommission hat am Dienstag (12. September) Vorschläge zur Erleichterung bürokratischer Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vorgelegt. Wirtschaftsvertreter kritisierten jedoch den vagen Charakter des Pakets.

Das KMU-Erleichterungspaket wurde ursprünglich in Ursula von der Leyens Rede zur Lage der Union 2022 angekündigt. Die Kommission brauchte jedoch bis einen Tag vor der diesjährigen Rede, um die Vorschläge genauer zu formulieren.

„Ich denke, das Paket wurde bereits erwartet“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton bei der Vorstellung der Vorschläge und verwies auf die schweren Zeiten, die kleine und mittlere Unternehmen angesichts von COVID, der Energiekrise und der Inflation hinter sich haben.

„Wir alle sind uns der Herausforderungen bewusst, mit denen die KMU konfrontiert sind“, sagte er. Er nannte es „fast eine Art Dauerkrise – eine Krise jagt die nächste.“

Ein Großteil des Pakets bleibt jedoch vage, da es sich eher um eine unverbindliche Mitteilung als um Gesetzesvorschläge handelt, was bei den Vertretern der Wirtschaft auf Kritik stieß.

„Die Ankündigung des KMU-Pakets hat große Erwartungen bei den KMU geweckt“, sagte Freya Lemcke, EU-Cheflobbyistin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), gegenüber EURACTIV.

Die beiden Vorschläge, die das Herzstück des Kommissionspakets bilden – ein Gesetzesvorschlag zur Unternehmensbesteuerung und einer zum Zahlungsverzug – seien jedoch nicht spezifisch auf KMU bezogen und hätten bereits vor der Ankündigung des KMU-Pakets auf der To-do-Liste der Kommission gestanden, fügte sie hinzu.

Der Vorschlag zur Unternehmensbesteuerung soll es Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, ermöglichen, nur ein einziges Steuerverfahren in ihrem Heimatland zu durchlaufen – und nicht in allen Mitgliedstaaten, in denen sie eine ständige Vertretung haben.

Das System der „Head Office Tax“ (HOT), wie es die Kommission nennt, würde für Unternehmen fakultativ bleiben.

Die derzeitige Situation, in der Unternehmen mehrere verschiedene nationale Vorschriften befolgen müssen, würde zu einer unverhältnismäßigen Belastung für kleinere Unternehmen führen, sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni.

„Denken Sie nur daran, dass KMU 2,5 Prozent ihres Umsatzes ausgeben, nur um ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen“, sagte er Journalisten. „Das ist etwa drei- bis viermal so viel wie bei größeren Unternehmen.“

Viele KMU haben jedoch die Rechtsform von Personengesellschaften und nicht von Kapitalgesellschaften und unterliegen daher häufig nicht der Körperschafts-, sondern der Einkommenssteuer. Die Vorschläge könnten daher an der Sache vorbeigehen, so die Vertreter der Wirtschaft.

„Der Vorschlag zur Körperschaftssteuer richtet sich an Körperschaften. Aber die meisten KMUs sind Personengesellschaften“, sagte Lemcke.

Der Vorschlag der Kommission richtet sich an KMU, die beginnen, über nationale Grenzen hinweg zu expandieren.

In ihrem Richtlinienvorschlag schreibt die Kommission, dass „der Vorschlag in erster Linie auf die Bedürfnisse grenzüberschreitend tätiger Unternehmen abzielt, die in mehr als einem Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, so dass viele Kleinstunternehmen de facto aus dem Anwendungsbereich herausfallen.“

In der Zwischenzeit dürfte die neue Verordnung über den Zahlungsverzug die Zeit verkürzen, die ein Schuldner im Geschäftsverkehr mit Unternehmen zur Begleichung offener Rechnungen hat. Während in der vorherigen Regelung bereits eine Höchstfrist von 30 Tagen vorgesehen war, sollte es nun weniger Möglichkeiten geben, davon abzuweichen, betonte der Kommissar.

Spätere Verringerung der Meldepflichten

Im März 2023 hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, die Berichtspflichten für Unternehmen um 25 Prozent zu reduzieren – ein Versprechen, dass sie in ihrer Rede zur Lage der EU am Mittwoch noch einmal wiederholte.

Während das Ziel in der am Dienstag veröffentlichten unverbindlichen Mitteilung der Kommission bekräftigt wurde, sollen konkrete Vorschläge erst im Oktober folgen.

Während die Kommissare betonten, dass bereits erste Schritte in diese Richtung unternommen worden seien, bleibe unklar, wie und ob das Ziel einer 25-prozentigen Reduzierung tatsächlich erreicht werden könne, so Lemcke vom DIHK.

„Die Frage ist, wie diese Berichtspflichten verringert werden können, so dass die Belastungen für Unternehmen spürbar abnehmen. Braucht es dafür zum Beispiel Gesetzesakte?“, fragte sie.

„Dann kämen die Vorschläge jetzt so spät, dass die Gesetzgebung in dieser Legislatur wohl nicht mehr abgeschlossen werden kann“, so Lemcke weiter.

Gentiloni sagte, dass sie „heute von der Präsidentin an diese Verpflichtung erinnert“ worden seien. Breton meinte, dass „wir das natürlich nicht alleine machen können“ und wies darauf hin, dass auch andere Kommissare ihren Teil dazu beitragen müssten.

„Diese Aufgabe wird nun – nicht durch eine spezifische Verordnung – auf der Ebene des Generalsekretärs wahrgenommen, um eine übergreifende Lösung zu finden“, sagte Breton.

„Ich bin sicher, dass wir in der Lage sein werden, die für eine Senkung um 25 Prozent erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“, fügte er hinzu.

Konflikte über die Definition von KMU

Die Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen macht zwar 99 Prozent aller europäischen Unternehmen aus, aber sie umfasst auch sehr unterschiedliche Arten von Organisationen.

„Wir sprechen von sehr kleinen Unternehmen, von Familienbetrieben bis hin zum so genannten Mittelstand“, sagte Breton. Der Mittelstand, also Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, die in Deutschland besonders häufig anzutreffen sind, fallen derzeit jedoch häufig nicht unter die spezifischen Vorschriften für KMU, da die EU-Definition von KMU bei 250 Beschäftigten endet.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat Deutschland kürzlich vorgeschlagen, die KMU-Definition auf „kleine mittelgroße Unternehmen (250-500 Beschäftigte)“ zu erweitern und auch die finanziellen Schwellenwerte zu überprüfen, die derzeit einen Jahresumsatz von nur 50 Millionen Euro pro Jahr oder eine Bilanzsumme von 43 Millionen erlauben, damit Unternehmen als KMU gelten.

In der Mitteilung vom Dienstag verpflichtete sich die Kommission, die Bedürfnisse von Unternehmen zu berücksichtigen, die über die Schwellenwerte der KMU-Definition hinauswachsen, und nach einer gründlicheren Analyse „die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine überarbeitete KMU-Definition in den einschlägigen Rechtsakten zu berücksichtigen.“

SME United, ein Unternehmensverband, der kleinere Firmen vertritt, sagte jedoch, dass „die Definition von Midcaps separat und mit separaten Maßnahmen aufgegriffen werden muss“, wobei der Präsident des Verbandes, Petri Salimen, in einer Erklärung davor warnte, dass größere Firmen sonst Programme, die speziell auf KMU ausgerichtet sind, „kannibalisieren“ könnten.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann /Alice Taylor]