EU-Freizügigkeit stößt bei Regenbogenfamilien an ihre Grenzen

Die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht gelten als eines der Grundpfeiler der Europäischen Union. Gerade für gleichgeschlechtliche Paare oder Regenbogenfamilien stößt dieses Recht allerdings in vielen Bereichen an seine Grenzen. 

Euractiv.com
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Der Vorschlag der EU-Kommission, der sicherstellen soll, dass in einem Land geknüpfte elterliche Beziehungen in der gesamten Union anerkannt werden, zielt darauf ab, allen Eltern - auch gleichgeschlechtlichen Paaren oder "Regenbogenfamilien" - in grenzüberschreitenden Situationen Elternrechte zu gewähren. [<a href="https://www.shutterstock.com/fr/image-photo/mother-holding-hand-her-daughter-spring-100800745" target="_blank" rel="noopener">[Shutterstock/Rafal Olechowski]</a>]

Die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht gelten als eines der Grundpfeiler der Europäischen Union. Gerade für gleichgeschlechtliche Paare oder Regenbogenfamilien stößt dieses Recht allerdings in vielen Bereichen an seine Grenzen. 

Anfang Dezember hatte die EU-Kommission neue Regeln vorgeschlagen, um diese Hindernisse für die Freizügigkeit von LGBTQ+-Familien in den Mitgliedstaaten zu beseitigen.

Der Vorschlag der EU-Kommission soll sicherstellen, dass eine in einem EU-Land begründete Elternschaft in der gesamten Union anerkannt wird. Dies zielt darauf ab, allen Eltern – also auch jenen aus Regenbogenfamilien – in anderen EU-Ländern Elternrechte zu gewähren.

Obwohl alle Länder gemäß Artikel 21 der EU-Verträge die Freizügigkeit und das Aufenthaltsrecht in der gesamten Union anerkennen müssen, erkennen derzeit nicht alle Mitgliedstaaten eine anderswo begründete Elternschaft an.

„Die Nichtanerkennung einer Elternschaft kann einige Familien davon abhalten, ihr Recht auf Freizügigkeit in einigen Mitgliedstaaten wahrzunehmen, sodass sie möglicherweise nicht in einen Umzug in einen anderen Mitgliedstaat investieren“, sagte EU-Justizkommissar Reynders bei der Vorstellung des Vorschlags am 7. Dezember.

Der Vorschlag kam als Folge des sogenannten „Baby-Sara“-Falls, bei dem das in Spanien geborene Kind eines gleichgeschlechtlichen Paares aus Bulgarien und Gibraltar staatenlos wurde, nachdem Bulgarien sich geweigert hatte, eine Geburtsurkunde auszustellen, da das Land keine gleichgeschlechtlichen Ehen im Land zulässt oder aus dem Ausland anerkennt.

Obwohl der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass das Baby und seine Eltern im Rahmen des Rechts auf Freizügigkeit anerkannt werden sollten, ist die Situation weiterhin festgefahren.

Reynders sagte, die neue Verordnung werde allen Kindern unabhängig von ihrer familiären Situation das Recht auf Unterhalt und Erbfolge sichern und gleichzeitig den Eltern das Recht garantieren, über medizinische und erzieherische Fragen zu entscheiden, wenn sie von einem Land in ein anderes ziehen.

Dieser Weg wird kein leichter sein

Viele EU-Abgeordnete und nationale Regierungen stimmen zu, dass die Rechte von Eltern in der gesamten EU anerkannt werden müssen, um das Recht auf Freizügigkeit in allen Mitgliedsstaaten zu respektieren.

„Die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union ist ein Recht für alle Kinder, auch für die Kinder von Regenbogenfamilien“, sagte die Europaabgeordnete Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D) während einer Plenardebatte zu diesem Thema im November.

Einige sahen in dem Schritt jedoch einen Versuch, gleichgeschlechtliche Paare und Familien EU-weit anzuerkennen und damit in das nationale Familienrecht einzugreifen – trotz der Zusicherung der Kommission, dass es nicht darum gehe, die rechtliche Definition von Familie auf nationaler Ebene zu ändern.

So kritisiert beispielsweise der Europaabgeordnete François-Xavier Bellamy (EVP) das Vorgehen der EU-Kommission heftig. Laut ihm „will die Kommission mit dieser Verordnung allen Mitgliedstaaten eine Änderung aufzwingen, die in keiner Weise in ihrer Zuständigkeit liegt: über die Definition der Familie und die Anerkennung der Abstammung zu entscheiden.“

Auch der bulgarische Europaabgeordnete Angel Dschambaski (EKR) kritisierte die grenzüberschreitende Anerkennung der Elternschaft als einen Versuch, „unsere Lebensweise zu verändern.“

Da der Vorschlag als Nächstes von den Mitgliedsstaaten diskutiert wird, ist mit Widerstand aus konservativen Ländern wie Polen, Ungarn und Bulgarien zu rechnen, die befürchten, dass die Verordnung zu einer breiteren Anerkennung von LGBTQ+-Rechten führen könnte.

Wie ein „Gummiband“

Die Kommission setzt sich an mehreren Fronten für einen besseren Schutz des Rechts auf Freizügigkeit für Regenbogenfamilien ein, unter anderem mit einer Überarbeitung des Leitfadens für die Anwendung der Freizügigkeitsrichtlinie aus dem Jahr 2009, die sich laut Gleichstellungskommissarin Helena Dalli in einem „fortgeschrittenen Stadium“ befindet.

Doch trotz des Vorstoßes für einen besseren Schutz von LGBTQ-Familien wird der Konflikt mit den nationalen Werten wohl auch in Zukunft weiter bestehen.

„Es wurde nie erwartet, dass die Freizügigkeit unbegrenzt sein würde“, sagte die EU-Rechtsprofessorin Alina Tryfonidou und fügte hinzu, dass die Beziehung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten „wie ein Gummiband“ sei.

„Auf der einen Seite steht die EU, die die Freizügigkeit vorantreiben und die Grundrechte der Bürger:innen schützen will. Auf der anderen Seite haben wir die Mitgliedsstaaten, die […] sicherstellen wollen, dass sie ihre Macht behalten, Aspekte und Bereiche zu regulieren, die für sie sehr wichtig sind.“

Tryfonidou ist der Ansicht, dass die EU versucht, den „perfekten Kompromiss“ zu erreichen. Einschränkungen der Freizügigkeit werde es aber immer geben und diese seien auch in den Verträgen vorgesehen.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde beispielsweise 2009 das Konzept der „nationalen Identität“ eingeführt.

„Das zeigt, dass die EU sagt: Wir wissen, dass es Rechte gibt, die im EU-Recht verankert sind, aber gleichzeitig wollen wir uns nicht in die nationale Identität einmischen.“

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Nathalie Weatherald]