EU-Institutionen einig: CO2-Preis weiter nur für Flüge innerhalb Europas
Die EU-Institutionen haben sich am frühen Mittwochmorgen (7. Dezember) darauf geeinigt, dass der europäische Emissionshandel (EU ETS) im Luftverkehr weiterhin nur für Flüge innerhalb Europas gelten wird – ein Rückschlag für Umweltschützer:innen, die sich für eine vollständige Erfassung eingesetzt hatten.
Die EU-Institutionen haben sich am frühen Mittwochmorgen (7. Dezember) darauf geeinigt, dass der europäische Emissionshandel (EU ETS) im Luftverkehr weiterhin nur für Flüge innerhalb Europas gelten wird – ein Rückschlag für Umweltschützer:innen, die sich für eine vollständige Erfassung eingesetzt hatten.
Flüge von und nach Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fallen unter das CORSIA-Abkommen der Vereinten Nationen, ein Kompensationssystem, das einen wesentlich niedrigeren Preis für Emissionen vorsieht als der EU-Emissionshandel.
Gemäß der Vereinbarung muss die Europäische Kommission jedoch bis zum 1. Juli 2026 prüfen, ob das CORSIA-System ein wirksames Instrument zur Verringerung der globalen Flugemissionen ist.
Sollte die EU-Exekutive zu dem Schluss kommen, dass dies nicht der Fall ist, wird das ETS für alle Flüge gelten, die von einem Flughafen im EWR (Europäisches Wirtschaftsgebiet) abgehen. Flüge in Länder, die CORSIA nicht anwenden, werden ab 2027 ebenfalls in den Anwendungsbereich des ETS fallen.
Darüber hinaus wurde eine Ausnahmeregelung für Flüge in Regionen in äußerster Randlage eingeführt, sofern sie sich innerhalb desselben Landes befinden, z. B. Flüge von Madrid nach Teneriffa.
Langstreckenflüge machen etwa 6 Prozent der vom EWR ausgehenden Flüge aus, sind aber für etwa die Hälfte aller CO2- und Stickoxid-Emissionen verantwortlich.
Die EU-Mitgliedstaaten lehnten eine Ausweitung des ETS auf internationale Flüge strikt ab, da diese am besten von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) geregelt werden, einer UN-Organisation, die für das Kompensationsprogramm CORSIA zuständig ist.
Ein früherer Versuch im Jahr 2012, eine Kohlenstoffsteuer für internationale Fluggesellschaften einzuführen, führte zu einer Gegenreaktion anderer ICAO-Mitglieder. China und die Vereinigten Staaten drohten damals mit Vergeltungsmaßnahmen, etwa der Stornierung von Aufträgen des in der EU ansässigen Flugzeugherstellers Airbus.
Auch die traditionellen Fluggesellschaften wehrten sich gegen die Einbeziehung von Langstreckenflügen in das Emissionshandelssystem mit der Begründung, dass dies für sie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren internationalen Konkurrenten bedeuten würde.
Umweltschützer und Billigfluggesellschaften wie Ryanair und easyJet hatten sich jedoch bei den Gesetzgebern dafür eingesetzt, alle Flüge in das Emissionshandelssystem einzubeziehen, da die derzeitige Vereinbarung die umweltschädlichsten Flüge vom Haken lässt.
„Durchschnittliche europäische Familien werden weiterhin viel mehr für ihre CO2-Emissionen zahlen als Vielflieger auf Langstrecken“, sagte Jo Dardenne, Direktorin für Luftverkehr bei der Umweltorganisation Transport & Environment.
„Wir sind dabei, ein weiteres Jahrzehnt der Untätigkeit im Klimaschutz zu verlieren, weil die EU-Regierungen gegenüber der ICAO so feige sind“, fügte sie hinzu.
Einigung erzielt
Obwohl eine Einigung im Vorfeld als unwahrscheinlich galt, gelang es den Vertreter:innen des Europäischen Parlaments, der Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission am Mittwochmorgen gegen 2.30 Uhr, einen Kompromiss zu erzielen.
In einem beispiellosen Schritt müssen sogenannte „Nicht-CO2-Effekte“ ab 2025 von den Fluggesellschaften gemeldet werden. Dazu gehört die Freisetzung schädlicher Gase wie Stickoxide, Schwefeldioxid und Rußpartikel, die von Düsentriebwerken ausgestoßen werden.
Im Jahr 2028 soll ein Gesetzesvorschlag vorgelegt werden, um den Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels auf diese Emissionen auszuweiten.
„Jahrelang haben die Kommission und die EU-Länder die Augen vor den größten Klimaauswirkungen des Fliegens verschlossen, aber jetzt haben wir es geschafft, dem ein Ende zu setzen“, sagte der grüne Europaabgeordnete Bas Eickhout und lobte die Einbeziehung von Nicht-CO2-Effekten in die Vereinbarung.
„Dies ist ein wirklich großer Schritt nach vorne bei der Bekämpfung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs“, fügte er hinzu.
Die kostenlosen Zuteilungen von Emissionszertifikaten, die es den Fluggesellschaften zurzeit noch ermöglichen, nicht für CO2-Emissionen zu zahlen, werden bis 2026 auslaufen, ein Jahr früher als im ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission. Für 2024 wurde ein Rückgang der kostenlosen Zuteilungen um 25 Prozent und für 2025 um 50 Prozent vereinbart.
Der CDU-Abgeordnete Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion, lobte das Auslaufen der kostenlosen CO2-Zertifikate.
„Viel zu lange hat es kostenlose Zertifikate für den Flugverkehr gegeben, während die Bahnkunden lange Zeit den Preis für das ETS bezahlt haben, weil die Bahn hauptsächlich mit Strom betrieben wird“, sagte er. „Das war eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, und es ist gut, dass sie jetzt korrigiert wird.“
Der Branchenverband der Fluggesellschaften A4E kritisierte jedoch die Entscheidung des Gesetzgebers, die kostenlosen Zertifikate abzuschaffen, da dies die Fluggesellschaften ohne Alternativen bestrafen würde.
„Die Entscheidung des Gesetzgebers, die kostenlosen Zertifikate abzuschaffen, benachteiligt die Fluggesellschaften, die keine Alternativen haben“, sagte ein Sprecher von A4E. Das Jahr 2026 sei „weit vor dem Zeitpunkt, an dem tatsächlich wirksame Lösungen zur Dekarbonisierung in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen werden“.
Ebenfalls wurde ein System zur Zertifizierung von nachhaltigen Flugkraftstoffen (SAF) vereinbart, das es den Fluggesellschaften ermöglichen wird, die Kosten für umweltfreundliche Flugkraftstoffe von ihrer ETS-Rechnung abzuziehen. Etwa 20 Millionen Zertifikate wurden für den Zeitraum von 2024 bis Ende 2030 reserviert, um Fluggesellschaften zu unterstützen, die ihre Nutzung von SAFs erhöhen.
Ein Teil der Einnahmen aus dem ETS wird in den EU-Innovationsfonds fließen, einen Mechanismus zur Finanzierung bahnbrechender sauberer Technologien.
Die Vereinbarung sieht auch vor, dass die Emissionsdaten in einer für die Verbraucher verständlichen Form veröffentlicht werden, sodass sie die Auswirkungen des Fliegens auf das Klima besser verstehen können.
Der Kompromiss wird nun dem Parlament und dem Rat zur endgültigen Verabschiedung vorgelegt.
(Bearbeitet von Zoran Radosavljevic)