EU-Kommission begrüßt EuGH-Urteil zu Sozialmissbrauch
Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Die EU-Kommission stellt sich hinter das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Deutschland darf Ausländer aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließen, wenn sie nur zum Bezug von Sozialleistungen einreisen. Die EU-Kommission stellt sich hinter das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die EU-Kommission begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag zum Sozialmissbrauch von EU-Zuwanderern. Der Grundsatz der Freizügigkeit für EU-Bürger bedeute „nicht das Recht auf freien Zugang zu Sozialsystemen der Mitgliedstaaten“, das habe die Kommission schon mehrfach deutlich gemacht, erklärte eine Sprecherin in Brüssel. Das Urteil bringe mehr Klarheit für EU-Bürger, die in anderen Mitgliedsländern leben.
Der EuGH in Luxemburg bestätigte mit einem entsprechenden Urteil das geltende nationale Recht Deutschlands. Das Gericht entschied, dass eine in Leipzig mit ihrem Sohn lebende Rumänin keinen Anspruch auf Sozialhilfe habe. Sie verfüge nicht über ausreichende Mittel zur Existenzsicherung und könne daher kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen. In Deutschland war eine Flut von neuen Hartz-IV-Anträgen von EU-Zuwanderern befürchtet worden, wenn der Gerichtshof eine Korrektur der nationalen Regeln gefordert hätte.
Das Urteil des EuGH ist eine sogenannte Vorabentscheidung, um die das höchste europäische Gericht gebeten worden war, bevor vor einem deutschen Gericht ein endgültiges Urteil fällt. Arbeitsuchende Zuwanderer aus Ländern der EU sind in Deutschland generell von Hartz IV ausgeschlossen.
Im konkreten EuGH-Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Die Frau hat keinen Beruf und arbeitete auch in ihrem Heimatland nicht.
Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, mache das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten.
„Das Urteil der Luxemburger Richter schafft Rechtssicherheit für die Städte und Gemeinden in Deutschland“, erklärten der Vorsitzende und die Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament, Herbert Reul (CDU) und Angelika Niebler (CSU). „Es bleibt in Übereinstimmung mit EU-Recht möglich, Bürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten von bestimmten Sozialleistungen auszuschließen. Deutschland muss keine Leistungen der Existenzsicherung wie Hartz IV für EU-Ausländer bereitstellen. Die Vorschriften des deutschen Sozialgesetzbuches tragen und können dabei helfen, Sozialtourismus zu unterbinden.“
Auch CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber zeigt sich zufrieden mit dem Urteil: „Das schafft Klarheit für die deutschen Gerichte und schiebt dem gezielten Zuzug in die Sozialsysteme in Europa einen Riegel vor. Außerdem bestätigt das Urteil auch die CSU-Linie in dieser Debatte: Europa ist zwar eine Solidargemeinschaft, aber Sozialleistungstourismus muss verhindert werden.“ Mit dem Urteil hätte man endlich Rechtssicherheit. „EU-Bürger, die nur mit der Absicht in ein anderes EU-Land kommen, um mit Sozialleistungen ihren Lebensunterhalt zu sichern, haben keinen Anspruch darauf“, so Ferber.
Die SPD-Innenexpertin im Europaparlament, Birgit Sippel, sieht die Kontrollmechanismen des deutschen Sozialsystems durch das EuGH-Urteil bestätigt. „Personen, die sich nachweislich nicht in den Arbeitsmarkt integrieren wollen, darf der Anspruch auf Sozialleistungen verweigert werden.“ Allerdings müsse immer der Einzelfall geprüft werden“, meint Sippel. „Die Einzelfallprüfung ist ein rechtliches Grundprinzip, an dem nicht gerüttelt werden darf.“
Gleiches gilt für das Grundrecht der Arbeitnehmerfreizügigkeit, wie Jutta Steinruck, Beschäftigungs- und Sozialexpertin der SPD-Europaabgeordneten, erläutert. „Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundrecht. Daran wird auch mit diesem Urteil nicht gerüttelt. Im Gegenteil: Es trägt dazu bei, Regeln klar auszulegen und bietet so auch Sicherheit und Orientierung für Kommunen, die vor ähnlichen Fällen stehen. Klar ist nun, dass immer die persönliche Situation des Einzelnen zu berücksichtigen ist.“
Die Linkspartei fordert die Politik zum Handeln auf: „Gesetze, die dem Ausbau des Binnenmarktes dienen, werden ‚europäisiert‘. Unbequeme Entscheidungen wie das Recht aller BürgerInnen auf ein Leben in sozialer Sicherheit, die Armut tatsächlich verhindert, bleiben oft mangelhaft“, sagt der EU-Abgeordnete Thomas Händel. „Die EU muss eine soziale Union werden, mit allem, was dazu gehört.“