Europaparlament gibt EU Teilschuld für Ungarns "Wahlautokratie"
Das EU-Parlament hat die EU dafür verurteilt, Ungarn zu spät und zu zögerlich für seine Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit anzuprangern. Laut den Parlamentariern handelt es sich bei Ungarn inzwischen um ein "hybrides Regime der Wahlautokratie."
Das EU-Parlament hat die EU dafür verurteilt, Ungarn zu spät und zu zögerlich für seine Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit anzuprangern. Laut den Parlamentariern handelt es sich bei Ungarn inzwischen um ein „hybrides Regime der Wahlautokratie“, dass nicht mehr als Demokratie bezeichnet werden könne.
In dem am Donnerstag (15. September) angenommenen Bericht unterstreicht das EU-Parlament, dass die ungarische Regierung die Werte der EU untergräbt, und fordert Ergebnisse im Rahmen des Artikel 7-Prozesses.
Die Abgeordneten äußerten sich besorgt über das „Verfassungs- und Wahlsystem, die Unabhängigkeit der Justiz, Korruption und Interessenkonflikte sowie die Meinungsfreiheit, einschließlich des Medienpluralismus. Auch die akademische Freiheit, die Religionsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Recht auf Gleichbehandlung, einschließlich der Rechte von LGBTIQ, die Rechte von Minderheiten sowie die Rechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen sind problematisch“.
Das Parlament hat 2018 den Artikel 7 des EU-Vertrages ausgelöst, mit dem gegen Länder vorgegangen werden soll, die systematisch gegen die Rechtsstaatlichkeit und die Werte der EU verstoßen.
Seitdem hätten sich Demokratie und Grundrechte in dem Land verschlechtert, so die Abgeordneten. Sie fügten hinzu, dass die von den EU-Regierungen ergriffenen Maßnahmen unzureichend gewesen seien und erklärten, dass Ungarn zu einem Land geworden sei, in dem es keinen „Respekt für demokratische Normen“ gebe.
Weitere Verzögerungen seitens der EU-Regierungen im Ministerrat beim Handeln nach Artikel 7, um die EU-Werte in Ungarn zu schützen, kämen einem Verstoß gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit durch den Rat selbst gleich, so die Abgeordneten.
„Ungarn ist keine Demokratie. Angesichts des alarmierenden Rückgangs der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn sei es für das Parlament dringender denn je, diese Haltung einzunehmen. Abgesehen davon, dass wir die autokratische Strategie von Fidesz zur Kenntnis nehmen, ist die große Mehrheit der Abgeordneten, die diese Position im EU-Parlament unterstützen, bisher einzigartig. Dies sollte ein Weckruf für den Rat und die Kommission sein“, sagte die französische Grüne/EFA-Abgeordnete Gwendoline Delbos-Corfield, die Berichterstatterin dieser Initiative.
Das Parlament forderte die EU-Exekutive außerdem auf, ihre Verordnung zur Haushaltskonditionalität auf Ungarn anzuwenden, die den EU-Haushalt vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit schützen würde und von der Kommission seit ihrem Inkrafttreten im Januar 2021 noch nicht angewendet wurde.
Die Abgeordneten fordern die Kommission außerdem auf, die Auszahlung der 5,8 Milliarden Euro zu blockieren, die für den Rettungsfonds der EU für Ungarn vorgesehen sind.
Die EU-Exekutive hat vorgeschlagen, 70 Prozent dieser Mittel auszusetzen, bis Ungarn Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Interessenkonflikten im öffentlichen Beschaffungswesen ergriffen hat.
Es wird erwartet, dass die Kommission am Sonntag bekannt gibt, dass sie einen Teil der ungarischen Konjunkturmittel aussetzen wird, nachdem in den letzten Wochen eine Reihe von Treffen zwischen ungarischen Ministern und Kommissionsbeamten zu diesem Thema stattgefunden hat.
Sie forderten die Kommission außerdem auf, „jene Kohäsionsprogramme von der Finanzierung auszuschließen, die zum Missbrauch von EU-Geldern oder zu Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit beitragen“.
Darüber hinaus sollten die Dachverordnung (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen) und die EU-Haushaltsordnung strenger angewandt werden, um den Missbrauch von EU-Mitteln durch Ungarn besser überwachen und bekämpfen zu können.