Gesetzgebung gegen Greenwashing: EU will CO2-Kompensation nicht verbieten

Die von der Europäischen Kommission am Mittwoch (22. März) vorgestellt Gesetzgebung gegen Greenwashing erlaubt es Unternehmen, weiterhin klimaneutrale Angaben vorzunehmen, sofern diese bestimmten Transparenzanforderungen entsprechen.

Euractiv.com
Virginijus Sinkevicius
"Die Botschaft muss klar sein: Wir verbieten keine Kompensationsgeschäfte, sie sind erlaubt", erklärte Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, der den Vorschlag präsentierte. [<a href="https://audiovisual.ec.europa.eu/en/photo-details/P-060669~2F00-22" target="_blank" rel="noopener">European Union, 2023 Copyright Source: EC - Audiovisual Service</a>]

Das neue Gesetz gegen Greenwashing erlaubt es Unternehmen, weiterhin klimaneutrale Angaben vorzunehmen, sofern diese bestimmten Transparenzanforderungen entsprechen.

Für klimabezogene Aussagen – wie ‚CO2-neutral‘ oder ’netto null‘ – verlangt die neu vorgeschlagene „Green-Claims“-Richtlinie, dass Unternehmen zwischen ihren eigenen Bemühungen zur Emissionsreduzierung und Kompensationsmaßnahmen, wie Bäume pflanzen, unterscheiden.

Die Unternehmen müssen angeben, ob sich die Kompensationen auf die Reduzierung oder den Abbau von Emissionen beziehen. Dazu müssen sie klarstellen, woraus sich die Behauptung errechnet. Ebenfalls müssen die Gesamtemissionen, die durch die Kompensationen ausgeglichen werden, angegeben werden.

„Die Botschaft muss klar sein: Wir verbieten keine Kompensationsgeschäfte, sie sind erlaubt“, erklärte Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, der den Vorschlag am Mittwoch (22. März) präsentierte.

„Verbraucher sollen lediglich umfassend informiert werden sollen. Wenn Sie angeben, dass das Produkt, das Sie verkaufen, klimaneutral ist, und es ist klimaneutral, dann sind zusätzliche Informationen erforderlich, um den Kohlenstoffausgleich zu präzisieren“, fügte er hinzu.

In ihrem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass Aussagen wie „klimaneutral“, „kohlenstoffneutral“ oder „100 Prozent CO2-kompensiert“ für Verbraucher oft irreführend sind.

Solche Aussagen beruhen oft auf dem Ausgleich von Emissionen durch „CO2-Gutschriften“, die außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens generiert werden. Das kann aus der Forstwirtschaft oder aus Projekten für erneuerbare Energien stammen, wobei Methoden verwendet werden, die oft intransparent sind.

Dies kann zu „erheblichen Risiken von Überschätzungen und Doppelzählungen vermiedener oder reduzierter Emissionen“ führen und Unternehmen von „Emissionsreduktionen in ihren eigenen Tätigkeiten und Wertschöpfungsketten“ abhalten, so die Kommission in ihrem Gesetzesentwurf.

Um dem entgegenzuwirken, werden gegen Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, Strafen verhängt, die von Geldbußen bis hin zur Beschlagnahmung von Einnahmen und dem vorübergehenden Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und öffentlichen Geldern reichen.

„Wir verschärfen die Bedingungen für die Verwendung von Kompensationsgeschäften durch Unternehmen“, erklärte ein hochrangiger Kommissionsbeamter bei einer Pressekonferenz am Dienstag.

„Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Reduktionen in der eigenen Organisation stattfinden. Wir verbieten keine Ansprüche im Zusammenhang mit Kompensationen, aber wir sind streng, wenn es darum geht, diese zu begründen und sie den Verbrauchern mitzuteilen.“

Aktivisten fordern Verbot aller Behauptungen zur Klimaneutralität

Grüne Nichtregierungsorganisationen argumentieren, dass Behauptungen zur Klimaneutralität verboten werden sollten, weil sie die Verbraucher in die Irre führen. Sie suggerieren nämlich, dass Produkte oder Dienstleistungen keine Auswirkungen auf das Klima haben. Die Behauptungen der Klimaneutralität würde Unternehmen außerdem davon abhalten, „echte“ Emissionsreduzierungen vorzunehmen.

Ein aktueller Bericht von Carbon Market Watch, der Unternehmen im Rahmen der Race to Zero-Initiative bewertet, hat ergeben, dass mit den aktuellen Klimaplänen bis zu den Netto-Null-Zieljahren nur 36 Prozent der kombinierten Emissionen eingespart werden, anstatt der erforderlichen 90 bis 95 Prozent.

In dem Bericht heißt es, dass fast alle Klimapläne von Unternehmen auf Kompensationsmaßnahmen beruhen. Insgesamt planen die untersuchten Unternehmen, zwischen 23 und 45 Prozent ihres kombinierten CO2-Ausstoßes auszugleichen.

Nach Ansicht des Europäischen Umweltbüros (EEB) ist dieser Vorschlag „eine verpasste Gelegenheit, eine kohlenstoffneutrale Wirtschaft zu erreichen, die von den Unternehmen verlangt, dass sie sich auf die Reduzierung ihrer Emissionen konzentrieren.“

Im Februar hat eine Gruppe von Umweltorganisationen ein gemeinsames Schreiben an die EU gerichtet, in dem ein Verbot aller Behauptungen zur Klimaneutralität wie ‚kohlenstoffneutral‘ und ‚CO2-neutral‘ gefordert wurde.

Auch forderten sie strengere Beschränkungen für Aussagen über zukünftige Umweltleistung, wie zum Beispiel ‚Netto-Null bis 2050‘, wenn diese auf Kompensationen zur Neutralisierung von Emissionen beruhen, sowie ein Verbot von Umweltaussagen, die fossile Brennstoffe fördern.

„Diese Behauptungen behindern den Fortschritt wirklich nachhaltiger Produkte und Verhaltensweisen“, heißt es in dem Brief.

„Solche Behauptungen sind wissenschaftlich falsch, beruhen oft auf der Verwendung von billigen Emissionsgutschriften und vermitteln den Verbrauchern das falsche Gefühl, dass sie und die Händler sich wie gewohnt verhalten und weiterhin konsumieren können, ohne die Umwelt und das Klima negativ zu beeinflussen.“

[Bearbeitet von Frédéric Simon/Zoran Radosavljevic]