Neues EU-Verpackungsgesetz: Mitgliedstaaten fordern mehr Flexibilität ein
Die Umweltminister der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, angeführt von Italien und Belgien, fordern mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die von der Europäischen Kommission im November vorgelegt wurde.
Die Umweltminister der 27 EU-Mitgliedstaaten fordern mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Den Protest führen Italien und Belgien.
Die Verordnung, die im November präsentiert wurde, zielt darauf ab, Abfall zu vermeiden und Recycling zu fördern. Das sollt mithilfe neuer Ziele für die Wiederverwendung und verpflichtende Pfandsysteme für gebrauchte Verpackungen erreicht werden.
Während einer Debatte im Umweltrat letzte Woche äußerten die Minister jedoch die Befürchtung, dass das vorgeschlagene Gesetz die bestehenden nationalen Recyclingsysteme unterwandern wird.
Italien, das nach Angaben von Eurostat eine der höchsten Recyclingraten für Verpackungen in Europa hat, führt die Kampagne gegen den Vorschlag an.
„Methoden und Lösungen vorzuschreiben, die für alle Mitgliedsstaaten gleich sind, ohne irgendeine Art von Differenzierung auf der Grundlage der Bedingungen und Umstände, wenn es um die Mülltrennung und die Recyclingziele geht – wir glauben einfach nicht, dass das die beste Lösung ist“, sagte der italienische Umweltminister Gilberto Pichetto Fratin.
Seiner Meinung nach sei es wichtig, ehrgeizige gemeinsame Ziele zu haben und gleichzeitig den Mitgliedstaaten „genügend Spielraum zu lassen, um diese Ziele zu erreichen“.
Seine Ansichten werden von anderen Ministern, die an dem Treffen in Brüssel teilgenommen haben, weitgehend geteilt.
„Diese Verordnung greift lediglich in bereits bestehende nationale Maßnahmen ein und beseitigt damit die Rechtssicherheit“, sagte die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler, die sich um die bestehenden Pfandrücknahmesysteme in der EU sorgt.
Um eine größere Harmonisierung zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat sich die Europäische Kommission für eine Verordnung und nicht für eine Richtlinie entschieden. Während EU-Richtlinien Ziele vorgeben, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gelten Verordnungen direkt für die nationale Gesetzgebung.
Doch die Minister mehrerer Mitgliedstaaten der EU waren mit dieser Entscheidung nicht einverstanden. Sie pochen darauf, dass das Gesetz zu einer Richtlinie umgewandelt werden soll.
„Die Wahl des Rechtsinstruments – eine Verordnung – ist nicht angemessen“ und „wird zur Schaffung eines ineffizienten Systems führen“, sagte die belgische Umweltministerin Zakia Khattabi.
„Es wird uns nicht erlauben oder helfen, unsere Ziele zu erreichen, weil es weit davon entfernt ist, die kulturellen und nationalen Besonderheiten und Investitionen zu berücksichtigen, und es wird auch jene Staaten einschränken, die in diesem Bereich führend sind“, fügte sie hinzu.
Auf der anderen Seite würde eine Richtlinie den Mitgliedstaaten ehrgeizige Ziele und den nötigen „Spielraum“ bieten, um diese zu erreichen, sagte Khattabi.
Die Europäische Kommission verteidigte ihren Vorschlag mit dem Hinweis, dass die vorherige Richtlinie es nicht geschafft habe, Verschwendungen zu reduzieren.
„Wir sind definitiv nicht für eine Richtlinie“, weil sie in der Vergangenheit „einfach nicht funktioniert hat“, sagte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius, der während der Debatte zu den zuständigen Ministern sprach.
„Eine Verordnung als Rechtsinstrument zur Festlegung von Nachhaltigkeitsanforderungen auf Produktebene hat sich bereits in vielen Bereichen als Erfolgsgeschichte erwiesen“, argumentierte er.
Die Regulierung werde auch „enorme wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen“ haben, und die Industrie unterstütze diese Entscheidung, sagte der Kommissar.
„Die Industrie, darunter kleine und mittelständische Unternehmen als auch multinationale Konzerne, beklagen nachdrücklich, dass der EU-Markt für Verpackungen und Abfallmanagement fragmentiert ist, und sie fordern eine Regulierung, die dazu beitragen kann, Effizienzgewinne in einem wahren Binnenmarkt zu erzielen.“
Mitgliedstaaten uneins über Zielsetzung
Nach der neuen Verordnung müssen die Mitgliedstaaten den Verpackungsmüll bis 2030 um 5 Prozent reduzieren. Bis Ende 2025 sollen 65 Prozent aller Verpackungsabfälle recycelt werden, darunter 50 Prozent der Kunststoffe, 50 Prozent des Aluminiums, 70 Prozent des Glases und 75 Prozent des Papiers und Kartons.
Während einige Länder flexiblere Fristen fordern, wollen andere, wie die Niederlande, höhere Ziele für Recycling, Wiederverwendung und Wiederbefüllung.
„Wir sollten noch ehrgeiziger sein“, sagte die niederländische Ministerin Vivianne Heijnen.
„Angesichts des exponentiellen Wachstums der Verpackungsmenge auf dem Markt können wir es uns nicht leisten, bis 2040 zu warten, um eine Reduzierung zu erreichen“, sagte sie.
Luxemburg schloss sich dieser Position an, aber andere Minister teilten diese Ansicht nicht.
„Wir müssen einen schrittweisen Ansatz verfolgen“, schlug Petros Varelidis, Generalsekretär des griechischen Umweltministeriums, vor.
„Einige dieser Maßnahmen können verfolgt werden, aber schrittweise und mit niedrigen Prozentsätzen, sodass wir sehen können, dass sie funktionieren, und wenn sie funktionieren, dann können wir darauf aufbauen“, sagte er.
Auswirkungen des Tourismus
Mittelmeerländer wie Griechenland und Malta prangerten die Methodik zur Berechnung des Abfallaufkommens an, da sie die Auswirkungen des Tourismus nicht berücksichtige.
„Der Tourismus schwankt stark von einem Jahr zum anderen und wirkt sich direkt auf den pro Kopf erzeugten Verpackungsmüll aus. Es muss also einen Korrekturfaktor für die Berechnung geben“, sagte Varelidis.
Seine Aussage wurde von der maltesischen Ministerin Miriam Dalli aufgegriffen, die darauf bestand, dass Mitgliedsstaaten mit „einem hohen Zustrom von Touristen und folglich einer erhöhten Abfallerzeugung in absoluten Zahlen“ durch die vorgeschlagene Methodik bestraft werden.
[Bearbeitet von Frédéric Simon/Alice Taylor]