Polen: Vertragsverletzungsverfahren geht in die zweite Phase

Die EU-Kommission hat am Dienstag die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen der umstrittenen Justizreform eingeleitet.

Euractiv.de
President Andrzej Duda during the press conference on the Polish judicary system reforms
Polens Präsident Andrzej Duda. [<a href="http://www.epa.eu/crime-law-and-justice-photos/judiciary-system-of-justice-photos/president-andrzej-duda-during-the-press-conference-on-the-polish-judicary-system-reforms-photos-53791065" target="_blank" rel="noopener">[Radek Pietruszka/ EPA]</a>]

Die EU-Kommission hat am Dienstag die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Polen wegen der umstrittenen Justizreform eingeleitet.

„Die Kommission bleibt dabei, dass das polnische Gesetz nicht mit EU-Recht übereinstimmt, weil es die Unabhängigkeit der Justiz unterminiert, zu der auch die Unabsetzbarkeit von Richtern gehört“, teilte die Behörde am gestrigen Dienstag in Brüssel mit. Polen hat nun einen Monat Zeit, um Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen. Sonst wird die Kommission Klage beim Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen.

Auslöser ist die Entscheidung der regierenden nationalkonservativen PiS-Partei in Warschau, Richter des Obersten Gerichtshofes in vorzeitigen Ruhestand zu schicken. Das Rentenalter für die Richter wurde dabei von 70 auf 65 Jahre gesenkt, wogegen etwa die Oberste Richterin des Landes, Malgorzata Gersdorf, protestierte.

Die PiS hatte zuvor bereits viele Richter des Verfassungsgerichts und an normalen Gerichten ersetzt. Zugleich wurde der Druck auf die öffentlichen Medien und Nicht-Regierungsorganisationen verstärkt, seit die PiS 2015 die polnische Regierung bilden konnte.

Die EU-Institutionen sorgen sich insbesondere um die künftige Durchsetzbarkeit europäischen Rechts in Polen. Daher versucht sie, die polnische Regierung zum Einlenken zu bewegen. Zusätzlicher Druck auf Warschau geht von den aktuellen Verhandlungen um den nächsten EU-Haushalt aus. Die Kommission möchte die Vergabe von Strukturfondsmitteln gerne an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards knüpfen. Da Polen der größte Empfänger dieser Gelder ist, würde ein Wegfall oder eine Kürzung das Land empfindlich treffen.