Rechtsstatlichkeit: Artikel 7 hat "viele Missverständnisse geschaffen"
Deutschland und Belgien haben einen gemeinsamen Vorschlag für eine jährliche Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten vorgelegt.
Deutschland und Belgien haben am Dienstag einen gemeinsamen Vorschlag für eine jährliche Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in allen EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Der neue Mechanismus soll parallel zu dem bereits bestehenden und in den EU-Verträgen verankerten Verfahren nach Artikel 7 angewendet werden.
Der belgische Außenminister Didier Reynders und der deutsche Staatssekretär für Europa im Auswärtigen Amt, Michael Roth, forderten gemeinsam die Schaffung eines alljährlichen Überwachungsmechanismus. In gewisser Weise würde dieser der Kontrolle über die Haushaltspläne der EU-Staaten ähneln.
Dabei soll auf Grundlage von „objektiven Kriterien“ geprüft werden, wie es um den Rechtsstaat in den EU-Ländern bestellt ist, so Roth. Er betonte, dass dies „nicht nur für zwei oder drei Mitgliedstaaten, sondern für alle gelten würde“.
„Wir haben eine sehr große Mehrheit von über 20 Ländern, die die Einrichtung eines solchen Mechanismus zur gegenseitigen Bewertung der Rechtsstaatlichkeit unterstützen,“ zeigte sich Reynders gegenüber Journalisten in Brüssel zuversichtlich.
Belgien befürwortet seit mehr als drei Jahren die Schaffung eines derartigen Verfahrens. Bisher ist das Konzept jedoch nicht über die Beratungsphase hinausgekommen.
In dem Vorschlagsentwurf, der EURACTIV vorliegt, heißt es, eine derartige regelmäßige und gegenseitige Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit könne innerhalb der EU „einen substanziellen Meinungsaustausch über die Art und Weise, wie die Rechtsstaatlichkeit umgesetzt, überwacht, garantiert und verbessert wird“, ermöglichen.
Dem Vorschlagsentwurf zufolge soll der Mechanismus jedoch „keine verbindlichen Rechtsfolgen haben“ und keine Sanktionen gegen die teilnehmenden Mitgliedstaaten beinhalten. Die Teilnahme werde freiwillig sein; eine Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten solle jedoch „angestrebt“ werden.
Roth und Reynders betonten in dieser Hinsicht auch, der neue Mechanismus werde nicht das bestehende Verfahren nach Artikel 7 ersetzen. Viel mehr handele es sich zukünftig dann um „parallele“ aber voneinander unabhängige Mechanismen.
Brücken zwischen Ost und West
Das Verfahren nach Artikel 7, nach dem die EU bestimmte Rechte eines Mitgliedstaates aussetzen kann, wenn anhaltende Verletzungen der Grundwerte der EU festgestellt werden, wurde 2017 erstmals gegen Polen eingeleitet. Damals wie heute gab/gibt es Bedenken aufgrund von Reformen des Justizsystems des Landes.
Am 12. September 2018 stimmte das Europäische Parlament dann auch für ein Verfahren gegen Ungarn wegen angeblicher Verstöße gegen die EU-Werte.
Die äußerste Strafe ist eine Aussetzung des Stimmrechts im Europäischen Rat für das entsprechende Land. Dies muss jedoch von allen anderen EU-Ländern gebilligt werden. Auch deswegen sind die laufenden Prozesse nach Artikel 7 seit Monaten festgefahren.
Roth kommentierte, Artikel 7 habe somit „viele Missverständnisse geschaffen“.
Weiter sagte er: „Das Verfahren nach Artikel 7 konzentriert sich aktuell sehr stark auf zwei Mitgliedstaaten. Einige Kollegen haben uns und das Verfahren nach Artikel 7 deswegen kritisiert: Es wirke wie ein Instrument des Westens, um den Osten zu erpressen. Das ist aber absolut nicht der Fall.“
Das neue, zusätzliche Verfahren soll daher integrativer sein und alle Staaten gleich behandeln.
„Vielleicht kann unser neuer Mechanismus Brücken zwischen Ost und West, Nord und Süd bauen, um Vorurteile zu überwinden,“ hofft Roth.
Keine Änderung der EU-Verträge
Polens Europaminister Konrad Szymański kommentierte den deutsch-belgischen Vorschlag mit der Einschätzung, er erwarte keine schnelle Umsetzung.
Er erklärte aber: „Wir werden einem solchen Mechanismus beitreten, wenn wir volle Garantie über die Unparteilichkeit, Objektivität, die Rolle der EU-Organe und -Staaten sowie die Beziehung zu anderen Verfahren im Bereich der Grundrechte haben.“
Derweil unterstrichen Reynders und Roth, es seien keine Vertragsänderungen erforderlich, sollte der Vorschlag umgesetzt werden.
„Unsere Leitsätze sind sehr pragmatisch. Denn wir alle wissen, dass eine Vertragsänderung, um den bereits bestehenden Mechanismus leistungsfähiger zu machen, weit von der Realität entfernt ist. Deshalb wird unser Mechanismus in den bestehenden EU-Vertrag eingebettet sein,“ so Roth.
Auf die Frage nach alternativen Instrumenten antwortete Roth, dass neben Artikel 7 und den Vertragsverletzungsverfahren des Gerichtshofes der EU nach wie vor auch eine mögliche Konditionalität und Verknüpfung der Rechtsstaatlichkeit mit Zahlungen aus den EU-Töpfen auf dem Tisch bleibe. „Wir wollen das Zusammenspiel zwischen dem Mehrjahreshaushalt der EU und der Rechtsstaatlichkeit stärken,“ sagte der Staatssekretär.
Laut Reynders könnte das Projekt bereits Ende dieses Jahres Gestalt annehmen: „Finnland hat versprochen, das Verfahren auf seine Prioritätenliste für die Präsidentschaft zu setzen,“ kündigte der belgische Diplomat an. Helsinki übernimmt die EU-Ratspräsidentschaft ab Juli 2019.
Der Spitzenkandidat der EVP für die Europawahl, Manfred Weber (CSU), hatte indes am Sonntag selbst einen neuen Mechanismus zur Überprüfung und Sicherung der Rechtsstaatlichkeit vorgeschlagen. Weber sprach sich für die Einrichtung eines „unabhängigen Expertenrates“ aus, der die Bedingungen in allen EU-Mitgliedstaaten regelmäßig überprüft und eine „objektive Bewertung“ für mögliche Sanktionen vornimmt.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic und Tim Steins]