Regulierungsbehörden zweifeln an EU-Energieagentur [DE]
Der Kommissionsvorschlag zur weiteren Liberalisierung des EU-Energiemarktes enthält einen Plan zur Schaffung einer neuen europäischen Agentur. Diese soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Gas- und Stromübertragung zwischen den Mitgliedstaaten beaufsichtigen. Regulierungsbehörden stellen jedoch in Frage, ob eine solche Agentur genug Befugnisse haben werde, um ihrer Aufgabe in effektiver Weise nachzukommen.
Der Kommissionsvorschlag zur weiteren Liberalisierung des EU-Energiemarktes enthält einen Plan zur Schaffung einer neuen europäischen Agentur. Diese soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Gas- und Stromübertragung zwischen den Mitgliedstaaten beaufsichtigen. Regulierungsbehörden stellen jedoch in Frage, ob eine solche Agentur genug Befugnisse haben werde, um ihrer Aufgabe in effektiver Weise nachzukommen.
Die begrenzten Befugnisse einer neuen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER; Agency for the Cooperation of Energy Regulators), wie sie von der Kommission vorgeschlagen worden war, sind am 24. Januar 2008 während einer öffentlichen Anhörung im Parlamentsausschuss für Industrie scharf kritisiert worden.
Sir John Mogg, Präsident des Rats der europäischen Regulierungsbehörden im Energiebereich (CEER) und Vorsitzender der Gruppe europäischer Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas (EREG), sagte vor den Europaabgeordneten, um effektiv arbeiten zu können, müsse die ACER starke unabhängige Regulierungsbefugnisse besitzen, ähnlich denen der nationalen Regulierungsbehörden.
Pippo Ranci, Professor an der Katholischen Universität in Mailand und Experte in Regulierungsfragen, stellte die Effektivität der neuen Agentur in Frage. Ranci hatte bereits zuvor erklärt, dass die ACER vermutlich nicht sehr erfolgreich sein werde, da sie von einem übermäßigen Verwaltungsaufwand und von wenigen starken Regulierungsbefugnissen gekennzeichnet sein werde.
Der EU-Energiemarkt sei geprägt von Unterinvestitionen in grenzüberschreitende Stromübertragungskapazitäten und von einem Mangel an Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern, die die technische Übertragung von Gas und Strom zwischen den Mitgliedstaaten regelten, so die Folgenabschätzung der Kommission.
Die Kommission schlussfolgert, dass man das Problem besser durch eine Gemeinschaftsagentur beheben könne, die durch ihre Struktur alle Regulierungsbehörden in der EU in hohem Maße einbeziehen könne. Ein Vorschlag für eine Verordnung zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden wurde von der Kommission am 19. September 2007 als Teil ihres dritten Vorschlagspakets über Energieliberalisierung vorgelegt (siehe weitere Nachrichten und LinksDossier).
Die ACER würde keinerlei direkte Regulierungsbefugnisse auf nationaler oder europäischer Ebene haben, so der Kommissionsvorschlag. Sie wäre stattdessen berechtigt, in Fällen einzuschreiten, in denen grenzüberschreitende Tätigkeiten als wettbewerbswidrig eingestuft würden, oder falls es den nationalen Regulierungsbehörden nicht gelingen sollte, in effektiver Form zusammen zu arbeiten.
Die Kommission hat weiterhin Forderungen nach einer Stärkung der Befugnisse und der Unabhängigkeit der bestehenden nationalen Regulierungsbehörden aufgenommen. Diese werden verpflichtet werden, miteinander zu kooperieren.
ERGEG und CEER sind jedoch der Meinung, verbesserte Regulierungsmaßnahmen auf nationaler Ebene würden, wenn auch von großer Bedeutung, allein nicht ausreichen, um den Prozess der Schaffung eines einheitlichen europäischen Energiemarktes zu beschleunigen.
Philippe de Ladoucette, Vorsitzender der Commission de Régulation de l’Enérgie (CRE), der französischen Energiebehörde, sagte während der Anhörung im Industrieausschuss, die ACER müsse mehr als ein einfaches Aufsichtsorgan sein. Er forderte mehr Befugnisse, einschließlich der Möglichkeit, die zehnjährigen Investitionspläne der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber zu prüfen.
Die Kommission sieht sich jedoch mit mindestens zwei Hindernissen konfrontiert, die einer Erweiterung der Befugnisse der ACER im Weg stehen:
Die erste ist die politische Ablehnung seitens der Mitgliedstaaten. Die Kommission erklärte in ihrer Folgenabschätzung, dass die Möglichkeit, eine einzige europäische Regulierungsbehörde einzurichten, zum jetzigen Zeitpunkt unausgereift sei. Sie werde vermutlich in einer Reihe von Mitgliedstaaten und Entscheidungsträgern vehement abgelehnt werden.
Das zweite Hindernis sei, dass die EU-Verträge es der Kommission nicht gestatteten, einer Agentur oder einem anderen Organ Befugnisse zu gewähren, die die Kommission selbst nicht besitze, erklärte Professor Antonio Napolitano der Universität von Neapel während der Anhörung im Industrieausschuss.