Rumäniens Schengen-Zukunft in Gefahr
Die Europäische Kommission hat am Montag gewarnt, sie könne schon bald ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 gegen Rumänien einleiten.
Die Europäische Kommission hat am Montag gewarnt, sie könne schon bald ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren nach Artikel 7 gegen Rumänien einleiten. Eine der möglichen Folgen wäre, dass sich Rumäniens Aussichten, dem Schengenraum beizutreten, deutlich verringern würden.
Die EU-Kommission wartete kaum das Ende des Gipfeltreffens im rumänischen Sibiu ab, um schon am Freitag ihr Mahnschreiben an die rumänischen Behörden zu richten. Dies wurde am Montag von Kommissionssprecher Margaritis Schinas bestätigt.
Er erklärte, das Schreiben sei an den rumänischen Präsidenten, die Premierministerin sowie die Präsidenten der beiden Kammern des Parlaments gerichtet worden. Hauptanliegen der EU seien dabei die Unabhängigkeit der Justiz sowie eine effektive Bekämpfung der Korruption, einschließlich des Schutzes der finanziellen Interessen der EU.
Gesetzesänderungen
Insbesondere die jüngsten Änderungen des Strafgesetzbuches wurden angeprangert. Diese könnten eine „faktische Straffreiheit“ für hochrangige Beamte schaffen.
Die Gesetze sind die jüngsten in einer Reihe von rechtlichen und personellen Änderungen, die die regierenden Sozialdemokraten seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2017 vorgenommen haben. Viele dieser Maßnahmen werden als Bedrohung für die Unabhängigkeit der Justiz angesehen und in der EU, vom US-Außenministerium und von tausenden rumänischen Richtern mit Besorgnis beobachtet.
Eine der am 24. April angenommenen Änderungen verkürzt die Verjährungsfrist für einige Straftaten, was dazu führen könnte, dass eine Reihe laufender Fälle automatisch eingestellt werden. Weitere Änderungen betreffen niedrigere Strafen für bestimmte Straftaten und die Entkriminalisierung von „Fahrlässigkeit“ am Arbeitsplatz.
Artikel 7 und Kontrollverfahren
Sollten „notwendige Verbesserungen“ an diesen Gesetzen nicht vorgenommen oder gar weitere negative Schritte unternommen werden, „wird die Kommission unverzüglich das Rechtsstaatsverfahren auslösen und den Kooperations- und Kontrollmechanismus aussetzen“, kündigte Schinas unmissverständlich an.
In gewisser Weise hatte man in Rumänien gehofft, dass das sogenannte Kooperations- und Kontrollverfahren, mit dem „die Fortschritte Bulgariens und Rumäniens in bestimmten Bereichen“ überprüft werden, bald ausgesetzt würde – allerdings auf andere, positivere Weise. Ein Verfahren nach Artikel 7 würde dagegen noch deutlich schärfere Kontrollen sowie Strafen nach sich ziehen.
Schengen-Beitritt in Gefahr?
Während der gestrigen Pressekonferenz fragte EURACTIV Schinas, ob der Aufruf von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker an die Mitgliedstaaten, den Beitritt zum Schengenraum für Rumänien zu öffnen, auch nach der neuesten scharfen Warnung noch gültig sei.
Schinas antwortete verklausuliert, wenn die im Brief angesprochenen Probleme in Rumänien nicht richtig angegangen würden, wäre die „bisher sehr konsequente“ Position von Juncker bezüglich eines Schengen-Beitritts gefährdet.
Bulgarien, Rumänien und Kroatien sind Beitrittskandidaten für die Schengenzone. Im vergangenen September hatte auch EVP-Spitzenkandidat Manfred Weber gefordert, Bulgarien und Kroatien sollten Schengen beitreten.
Rumänien nannte er dabei nicht.