Schädliche Chemikalien: Überarbeitung von EU-Kosmetikverordnung auf Eis gelegt

Interne Unstimmigkeiten haben die EU-Kommission daran gehindert, die seit langem angekündigte Überarbeitung der Verordnung über kosmetische Mittel vorzunehmen. Daher wird sie vorerst auf technische Befugnisse und weichere Leitlinien zurückgreifen, um den Sektor zu regulieren.

Euractiv.com
shutterstock_1775465768_
Eine Überarbeitung der Verordnung über kosmetische Mittel (CPR) wurde für 2020 als Teil der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt. Diese zielt darauf ab, die schädlichsten Chemikalien aus Verbraucherprodukten zu entfernen und eine giftfreie Umwelt zu schaffen. Wie die REACH-Verordnung wurde jedoch auch die Überarbeitung der Kosmetikverordnung aufgeschoben. [Shutterstock/Gingerapple]

Interne Unstimmigkeiten haben die EU-Kommission daran gehindert, die seit langem angekündigte Überarbeitung der Verordnung über kosmetische Mittel vorzunehmen. Daher wird sie vorerst auf technische Befugnisse und weichere Leitlinien zurückgreifen, um den Sektor zu regulieren.

Eine Überarbeitung der Verordnung über kosmetische Mittel (CPR) wurde für 2020 als Teil der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt. Diese zielt darauf ab, die schädlichsten Chemikalien aus Verbraucherprodukten zu entfernen und eine giftfreie Umwelt zu schaffen. Wie die REACH-Verordnung wurde jedoch auch die Überarbeitung der Kosmetikverordnung aufgeschoben.

„In Anbetracht der zu erwartenden Komplexität des anschließenden Gesetzgebungsverfahrens und der gegenwärtigen Parlamentspause wurde es als ratsam erachtet, den Vorschlag in dieser Phase der Legislaturperiode nicht vorzulegen“, erklärte Kommissionssprecherin Johanna Bernsel gegenüber Euractiv.

Hans Ingels, Referatsleiter in der Generaldirektion GROW der Kommission, nahm an der Jahreskonferenz von Cosmetics Europe (CEAC) vom 19. bis 20. Juni teil. Dort erklärte er, dass nach einer Folgenabschätzung, die gezeigt habe, dass einige Optionen für die Industrie kostspielig seien, und einer öffentlichen Konsultation im Jahr 2022 Diskussionen auf politischer Ebene über das weitere Vorgehen bei der Überarbeitung der Grundverordnung stattgefunden hätten.

Allerdings „gab es keinen Konsens innerhalb der Kommission“, sagte Ingels.

„Der Vorschlag zur Verordnung über kosmetische Mittel ist ein bisschen wie das Monster von Loch Ness. Einige Leute behaupten, es gesehen zu haben, aber seine Existenz ist nie endgültig bewiesen worden“, erklärte John Chave, Direktor von Cosmetics Europe (CE), den Delegierten der Konferenz.

Ein Hauptziel der Überarbeitung war die Ausweitung des „generischen Ansatzes“ auf weitere schädliche Chemikalien. Dieser Ansatz erlaubt es der Kommission derzeit nur, krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe zu verbieten.

Die Kommission macht bereits von ihren bestehenden Befugnissen Gebrauch. Am 24. Juni teilte sie der Welthandelsorganisation mit, dass sie an einer Beschränkung der Inhaltsstoffe von Kosmetika arbeitet.

Dieser Ansatz stellt eine schnellere und einfachere Möglichkeit dar, gefährliche Chemikalien einzuschränken. Allerdings wird die überwiegende Mehrheit der Chemikalien derzeit noch auf einer langsameren Fall-zu-Fall-Basis geregelt.

Eine Überarbeitung der Kosmetikverordnung hätte es der Kommission ermöglicht, Chemikalien in Kosmetika zu verbieten, die sich unter anderem auf das Fortpflanzungssystem oder das endokrine System auswirken oder persistent und bioakkumulierbar sind.

Die Kommission signalisierte auch, dass sie die Befugnis haben wollte, Chemikalien zu verbieten, die das Immunsystem, das neurologische System oder die Atemwege beeinträchtigen, sowie Chemikalien, die für ein bestimmtes Organ giftig sind.

Die Vertreter der Industrie auf der Konferenz bezweifelten die Vorzüge einer breiteren Anwendung des „generischen Ansatzes.“ Sie zeigten sich besorgt über die möglichen Auswirkungen der Überarbeitung der Kosmetikverordnung auf die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors.

In einem Interview mit Euractiv argumentierte Chave von Cosmetics Europe, dass „es einen soliden wissenschaftlichen Mechanismus zur Bewertung von Inhaltsstoffen in der aktuellen Kosmetikgesetzgebung gibt […] wir sind der Ansicht, dass dieses System gut funktioniert, und wir sehen nicht wirklich die Notwendigkeit, es zu ändern.“

‚Wesentliche Verwendungszwecke‘

Das Konzept der „wesentlichen Verwendungszwecke“ ist ein weiteres Schlüsselelement der Chemikalienstrategie der Kommission für Nachhaltigkeit. Dieses Konzept hilft bei der Festlegung von Umständen, unter denen schädliche Stoffe zugelassen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Verwendung aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit oder des kritischen Funktionierens der Gesellschaft als notwendig erachtet wird und dass es keine akzeptablen Alternativen gibt.

Am 22. April 2024 verabschiedete die Kommission Leitkriterien und Grundsätze, um festzulegen, wie das Konzept der „wesentlichen Verwendungszwecke“ angewandt werden soll.

Diese Kriterien sind vorerst nicht verbindlich und hätten nur dann rechtliche Wirkung, wenn sie in spezifische Rechtsvorschriften aufgenommen würden. Gleichzeitig gibt es Zweifel an ihrer Anwendung.

Laut Pavlina Chopova-Leprêtre, Partnerin bei Mayer Brown, die ebenfalls auf der Konferenz von Cosmetics Europe sprach, können die Kriterien für wesentliche Verwendungszwecke auf viele Arten ausgelegt werden.

Wie von Euractiv berichtet, werden die nationalen Umweltminister am 14. Oktober 2024 über die Umsetzung der Chemikalienstrategie diskutieren.

[Edited by Donagh Cagney/Alice Taylor/Kjeld Neubert]