Debatte über Konditionalisierung von Strukturfondsmitteln

Die EU-Kommission will die Vergabe von Strukturfondsmitteln künftig von der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards abhängig machen. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) übt Kritik an den Vorschlägen.

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Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg überwacht, was EU-Instutionen ausgeben und einnehmen. Foto: EURH
Der Europäische Rechnungshof in Luxemburg. [EuRH]

Die EU-Kommission will die Vergabe von Strukturfondsmitteln künftig von der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards abhängig machen. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) übt Kritik an den Vorschlägen.

Der Anfang Mai präsentierte Vorschlag der EU-Kommission für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen enthält viele kontroverse Punkte – von der Kürzung der Agrarmittel bis bin zu kostspieligen Euro-Stabilisierungsbudgets. Ein besonders strittiges Vorhaben besteht darin, Mittel aus den Strukturfonds künftig abhängig von der Einhaltung bestimmter rechtsstaatlicher Standards zu machen. Ein Vorschlag, der sich eindeutig gegen Polen und Ungarn richtet, die einerseits zu den Hauptempfängern der Fondsmittel gehören und andererseits von Regierungen geführt werden, deren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit nicht immer mit jenen der EU in Einklang stehen.

Die Kommission schlägt daher einen neuer Mechanismus vor, der dafür sorgt, dass die Mittel gekürzt oder ausgesetzt werden können, wenn bestimmte Standards nicht eingehalten werden. Dieses Vorhaben wurde allerdings nicht nur von Polen und Ungarn, sondern auch von der bulgarischen Ratspräsidentschaft deutlich kritisiert.

Nun hat auch der EuRH das Thema mit einer Stellungnahme aufgegriffen. Die Rechnungsprüfer kommentieren regelmäßig geplante EU-Gesetzesvorhaben, die ihre Arbeit betreffen und geben entsprechende Empfehlungen hab. Zuletzt forderte die Luxemburger Institution mehr Fokus auf den „europäischen Mehrwert“ bei der Verwendung von EU-Haushaltsmitteln.

In der neuen Stellungnahme wird der Ansatz, die Mittelvergabe an rechtsstaatliche Normen zu koppeln, grundsätzlich positiv aufgenommen: „Der Hof begrüßt die Initiative, den EU-Haushalt vor generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip mit möglichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Haushaltsführung und den wirksamen Einsatz der EU-Mittel zu schützen.“, heißt es in dem Papier. Der EuRH komme zu dem Schluss, „dass der vorgeschlagene Mechanismus hinsichtlich seiner Zielsetzung, seines Anwendungsbereichs und der Maßnahmen spezifischer ist als das bestehende System und schneller umgesetzt werden kann.“

Soweit, so gut. Allerdings müssten, so heißt es weiter, „die Kriterien, das Verfahren und der Umfang der Maßnahmen genauer spezifiziert“ werden. Zwar ist der Hof mit den generellen Prinzipien einverstanden, denen zufolge das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit beispielsweise dann verletzt wird, wenn die Unabhängigkeit der Gerichte gefährdet ist oder willkürliche Entscheidungen nicht verhütet beziehungsweise korrigiert werden. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, welche verfügbaren Quellen die Kommission als Orientierungshilfe für ihre Bewertungen heranziehen sollte. Dies zu ändern würde die Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Prüfbarkeit des vorgeschlagenen Mechanismus verbessern.

„Als Prüfer der Union ist es unsere Aufgabe, das Geld der Steuerzahler zu schützen. Wir begrüßen die Zielsetzung des Vorschlags, denn wir benötigen einen Mechanismus, um den EU-Haushalt vor solchen Eventualitäten zu schützen“, fasste Annemie Turtelboom, das für die Stellungnahme zuständige EuRH-Mitglied zusammen. „Es sind jedoch Verbesserungen erforderlich, da es unter diesen Umständen umso wichtiger ist, dass sich die Maßnahmen auf eindeutige und konkrete Kriterien stützen.“

Die Rechnungsprüfer sprechen eine Reihe weiterer Empfehlungen an die zuständigen EU-Institutionen aus. So legen sie dem Gesetzgeber nahe, eindeutige und konkrete Kriterien aufzustellen, um festzulegen, was unter einem generellen Mangel in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip zu verstehen ist und die Grundlage zu präzisieren, auf der den Mitgliedsstaaten Fristen gesetzt werden und gegebenenfalls entsprechende Fristen für die Kommission einzuführen. Darüber hinaus legt der EuRH dem EU-Parlament und der Kommission nahe, die möglichen haushaltstechnischen Auswirkungen einer Kürzung von EU-Fördermitteln auf den nationalen Haushalt zu bewerten, wenn sie darüber beschließt, welche Maßnahmen vorzuschlagen sind und die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Europäischen Staatsanwaltschaft zu präzisieren.

Ob der Mechanismus überhaupt jemals eingeführt wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Gegen Polen, Ungarn und Bulgarien kann er formell nicht durchgesetzt werden, da alle Mitgliedsstaaten dem Haushalt zustimmen müssen. Möglich natürlich, dass die Kommission versucht, einen Deal zu machen, indem sie die Zustimmung der betroffenen Länder durch Zugeständnisse in anderen Bereichen kauft. Ob sich die Regierungen in Warschau und Budapest darauf einlassen würden, ist allerdings fraglich.