EU will bei Defizitverfahren Reformen stärker berücksichtigen

Die EU-Kommission will Mitgliedsländern wie Frankreich oder Italien etwas mehr Spielraum bei Strukturreformen und Investitionen zugestehen.

Euractiv.de
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Die EU-Kommission will Mitgliedsländern wie Frankreich oder Italien etwas mehr Spielraum bei Strukturreformen und Investitionen zugestehen.

Der für den Euroraum zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, machte in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag aber deutlich, dass die Kommission dabei lediglich eine Interpretation des Stabilitäts- und Wachstumspakts vornehme. „Wir verändern oder berichtigen die Regeln nicht.“ Vielmehr gehe es darum, wie der Pakt Strukturreformen und Investitionen am besten fördern könne.

Laut EU-Regeln dürfen die Mitgliedsländer nur ein maximales Haushaltsdefizit von drei Prozent und eine Verschuldung von 60 Prozent gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) aufweisen. Das Defizit Frankreichs liegt seit Jahren über drei Prozent, Italien wiederum schiebt einen riesigen Schuldenberg vor sich her. Anfang März will die EU-Kommission entscheiden, ob sie Frankreich, das sich bereits in einem Defizitverfahren befindet, mit einer Strafe von bis zu 4,2 Milliarden Euro belegt. „Für Länder, die sich bereits in einem Defizitverfahren befinden, werden Strukturreformen als relevanter Faktor betrachtet, wenn dadurch das Defizit unter drei Prozent gedrückt wird“, sagte Dombrovskis und signalisierte damit, dass auch Frankreich noch Chancen auf ein Entgegenkommen aus Brüssel habe, wenn es im Februar detaillierte Pläne für Reformen vorlegt.

Nach den EU-Regeln müssen zudem alle Staaten ihre Defizite um 0,5 Prozent pro Jahr reduzieren, bis sie einen ausgeglichenen Haushalt oder einen Überschuss erreichen. Nach Lesart der EU-Kommission kann einem Land aber gar keine Reduzierung auferlegt werden, wenn es Strukturreformen vornimmt, die wiederum zu einer Verbesserung der Haushaltslage führen und das Wirtschaftswachstum fördern.

Das gleiche gilt für staatliche Investitionen, wozu auch Beiträge in das 315-Milliarden-Euro schwere Investitionspaket der EU-Kommission gehören. Die beiden Komponenten dürfen aber nicht doppelt angerechnet werden und ein Land kann damit nicht die Drei-Prozent-Grenze beim Defizit überschreiten. Voraussetzung ist zudem, dass die Wirtschaft insgesamt in schlechter Verfassung ist und die Produktionslücke mehr als 1,5 Prozent des BIP beträgt. Diese ungenutzte Kapazität belief sich in Italien 2014 auf minus 4,5 Prozent und soll dieses Jahr noch minus 3,4 Prozent betragen.