Industrie kritisiert mangelnde Transparenz im EU-Zulassungsverfahren für "nachhaltige Biokraftstoffe"

Das Konsortium, das die Europäische Kommission in Fragen geeigneter Quellen für die Herstellung nachhaltiger Biokraftstoffe berät, steht in der Kritik. Es soll es versäumt haben, die Kriterien für die Bewertung von Rohstoffen gegenüber der Industrie offenzulegen.

EURACTIV.com
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Der Bericht des Konsortiums zeigt auf, welche Rohstoffe für Biokraftstoffe möglicherweise in die Liste der von der EU zugelassenen Rohstoffe aufgenommen werden könnten. [<a href="https://www.shutterstock.com/image-photo/biodiesel-production-process-producing-biofuel-laboratory-1059360791" target="_blank" rel="noopener">Rattiya Thongdumhyu / Shutterstock.com</a>]

Das Konsortium, das die Europäische Kommission in Fragen geeigneter Quellen für die Herstellung nachhaltiger Biokraftstoffe berät, steht in der Kritik. Es soll es versäumt haben, die Kriterien für die Bewertung von Rohstoffen gegenüber der Industrie offenzulegen.

Die Europäische Kommission hatte das Konsortium zunächst gebeten, einen Bericht zu erstellen. Dieser sollte den EU-Gesetzgebern als Leitfaden für potenzielle Rohstoffe dienen, die in die EU-Liste der zugelassenen fortschrittlichen und Abfall basierende Biokraftstoffe aufgenommen werden sollen.

Der Bericht, der am Mittwoch (26. Januar) auf der Konferenz „Fuels of the Future“ vorgestellt wurde, bewertet Biokraftstoff-Rohstoffe, die möglicherweise in die Liste der zugelassenen Rohstoffe – Anhang 9 der Richtlinie über erneuerbare Energien – aufgenommen werden könnten, und zeigt Betrugsrisiken für bestehende und potenzielle Anhang-9-Rohstoffe auf.

Quellen aus der Industrie äußerten sich jedoch bestürzt darüber, dass sie nicht darüber informiert wurden, wie die Nachhaltigkeit und das Betrugsrisiko von Rohstoffen beurteilt werden würden. Sie argumentierten, dass eine negative Wahrnehmung bestimmter Rohstoffe neue Investitionen behindern und die Verwirklichung der Ziele für erneuerbare Energien erschweren würde.

An der Erstellung des Berichts waren sechs Beratungsunternehmen oder Forschungseinrichtungen beteiligt: E4tech, das International Council on Clean Transportation (ICCT), Cerulogy, Wageningen University & Research, Navigant und SCS Global Services.

Bei vier von den sechs beteiligten Beratungsunternehmen handelt es sich um Firmen, die außerhalb der EU ansässig sind: E4tech, Cerulogy und Navigant sind private Beratungsunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, während SCS Global Services seinen Hauptsitz in den Vereinigten Staaten hat. Navigant ist seinerseits zudem Teil der US-Beratungsfirma Guidehouse.

Außerdem stellten Kritiker die Neutralität der mit der Erstellung des Berichts beauftragten Berater:innen in Frage. Einige Organisationen haben Verbindungen zu NGOs, die sich offen kritisch gegenüber Biokraftstoffen als Energiequelle äußern.

„Der wirklich heikle Punkt ist, dass die Kommission für diese Revision ein Konsortium von Beratern gewählt hat, von denen mehrere Mitglieder eigene Interessen haben und nicht als unparteiisch angesehen werden können, um diese Arbeit zu erledigen“, sagte eine mit dem Prozess vertraute Quelle, die mit EURACTIV mit der Bedingung von Anonymität sprach.

„Wie ist es möglich, dass E4tech, Cerulogy und ICCT mit dieser wichtigen Arbeit betraut werden und warum hat die Kommission nicht die Universitäten gebeten, diese Arbeit zu übernehmen? Dieser Haufen von Unternehmen stellen eine inzestuösen Beziehung dar“, sagte die Quelle.

Das ICCT ist eine in den USA ansässige gemeinnützige Organisation, die 2015 durch die Aufdeckung des Dieselgate-Skandals bekannt wurde. Sie hat in der Vergangenheit Berichte verfasst, in denen sie pflanzenbasierte Biokraftstoffe kritisiert und auf Probleme mit Landnutzungsänderungen und langfristiger Nachhaltigkeit hingewiesen hat.

Das ICCT wies jedoch Behauptungen, die Organisation sei kein unparteiischer Schiedsrichter, entschieden zurück. „ICCT verfolgt stets einen soliden, evidenzbasierten wissenschaftlichen Ansatz und betreibt keine Lobbyarbeit bei politischen Entscheidungsträgern zu Biokraftstoffen oder anderen Themen“, sagte Stephanie Searle, ICCT-Direktorin für Kraftstoffe, gegenüber EURACTIV.

Als Antwort auf die Vorwürfe der Industrie erklärte E4tech, der Leiter des Projektkonsortiums, dass zu Beginn des Berichtsprozesses eine umfassende Konsultation mit der Industrie durchgeführt worden sei. Dazu gehörte auch die Anforderung von Nachweisen und Unterlagen von Interessengruppen, um die Analyse der einzelnen Rohstoffe zu unterstützen.

„Dies war eine geeignete Vorgehensweise, um die Interessengruppen in eine unabhängige Studie einzubeziehen, und entsprach den vertraglichen Anforderungen der Europäischen Kommission“, sagte Sébastien Haye, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit und Ressourcen bei E4tech.

Haye wies auch darauf hin, dass der Auftrag des Berichts darin bestehe, eine unabhängige und evidenzbasierte Analyse darüber zu erstellen, ob Biomasse-Rohstoffe die EU-Kriterien für die Aufnahme in Anhang 9 erfüllen könnten.

„Der Bericht enthält keine Empfehlungen an die Europäische Kommission, welche Rohstoffe in den Anhang 9 aufgenommen werden sollten oder nicht. Als solches haben die Interessenvertreter:innen die Möglichkeit, direkt mit der Europäischen Kommission als Teil des Verfahrens der delegierten Rechtsakte zu diskutieren“, sagte er gegenüber EURACTIV.

E4tech sei bereit, jeden Aspekt der Analyse nach ihrer Veröffentlichung durch die Europäische Kommission zu diskutieren, fügte Haye hinzu.

In privaten Nachrichten, die EURACTIV zugesandt wurden, äußerten Quellen ihre Unzufriedenheit mit der Konsultation von Industrievertreter:innen und wiesen darauf hin, dass sie mit der Aufforderung, sensible Geschäftsinformationen zur Verfügung zu stellen, nicht einverstanden seien.

Sie hätten den Eindruck, dass zu dem Konsortium „Think-Tank“-Berater:innen zählen, die Verbindungen zu NGOs haben, die gegen Biokraftstoffe Lobbyarbeit betreiben.

Ausweitung der Biokraftstoff-Rohstoffe

In dem Bericht wurden insgesamt 30 Rohstoffe bewertet, von denen sieben als „unbedenklich“ eingestuft wurden, wodurch sie als wahrscheinliche Kandidaten für die Aufnahme in Anhang 9 der bevorstehenden Richtlinie über erneuerbare Energien gelten.

Bei neun Rohstoffen wurden „erhebliche Bedenken“ geäußert, was bedeutet, dass sie vermutlich nicht von den Gesetzgeber:innen akzeptiert werden, während bei den übrigen 14 Rohstoffen „einige Bedenken“ geäußert wurden. Dies lässt darauf schließen, dass das Risiko akzeptabel sein könnte, wenn entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.

In den letzten Jahren hat die Europäische Kommission die Produktion von Biokraftstoffen auf Pflanzenbasis aufgrund von Umweltbedenken stark eingeschränkt. Infolgedessen hat es eine Obergrenze von 7 Prozent für die im Verkehrssektor verwendeten Biokraftstoffe auf Pflanzenbasis festgelegt.

Zugelassene Rohstoffe für fortschrittliche Biokraftstoffe und Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen sind in Anhang IX der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien aufgeführt. Dieser Anhang ist in die Abschnitte A und B unterteilt.

Nach den EU-Vorschriften können Rohstoffe zu dieser Liste hinzugefügt, aber nicht gestrichen werden. Diese können von der Kommission durch einen „delegierten Rechtsakt“ hinzugefügt werden – ein legislatives Instrument, das es der EU-Exekutive ermöglicht, technische Anpassungen von Rechtsvorschriften im Schnellverfahren vorzunehmen.

Zu den Rohstoffen des Teils A gehören land- und forstwirtschaftliche Rückstände und Abfälle – wie Stroh, Borke und Laub sowie tierischer Dünger, die durch den Einsatz fortschrittlicher Technologien in Kraftstoff verarbeitet werden können.

Teil B umfasst derzeit lediglich zwei Rohstoffe: Altspeiseöl und Tiertalg – beides Rohstoffe, die mit Hilfe etablierter oder „ausgereifter“ Technologien zu Kraftstoff verarbeitet werden können.

Der Anteil der Rohstoffe in Teil B ist auf 1,7 Prozent der Energieziele für den Verkehrssektor begrenzt. Allerdings können die EU-Mitgliedstaaten einen Antrag bei der Kommission stellen, um diese Grenze anzuheben, da es sich dabei um eine „weiche Obergrenze“ handelt.

Nur sechs aller bewerteten Rohstoffe wurden als für die Verarbeitung durch „fortschrittliche Technologien“ geeignet eingestuft. Das bedeutet, dass die maximal vierundzwanzig übrigen Rohstoffe, die künftig in Anhang IX aufgenommen werden könnten, nur für Teil B in Frage kämen.

Dadurch würden diese der 1,7 Prozent-Obergrenze gemäß der Richtlinie über erneuerbare Energien unterliegen.

[Bearbeitet von Frédéric Simon]