Menschenrechtskommissarin: Kosovo muss sozialen Zusammenhalt stärken
Mehr als 20 Jahre nach dem Kosovo-Krieg sei der soziale Zusammenhalt im Land noch immer angekratzt, erklärte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, nach einem Besuch in dem Land.
Mehr als 20 Jahre nach dem Kosovo-Krieg sei der soziale Zusammenhalt im Land noch immer angekratzt, erklärte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, nach einem Besuch in dem Land.
Die Ursachen für diesen sozialen Unfrieden liegen aus Sicht der Kommissarin in der Straflosigkeit für Kriegsverbrechen, ungelösten Vermisstenfällen und dem fehlenden Zugang zu Wiedergutmachungsleistungen für alle Kriegsopfer.
Ihr Bericht wurde am Dienstag veröffentlicht und wies auch auf Hindernisse für eine dauerhafte Rückkehr von Vertriebenen und die ethnische Spaltung des Landes hin.
„Alle zivilen Kriegsopfer sollten ausnahmslos Zugang zu Wiedergutmachung haben, und es sollten sichere Bedingungen für die Opfer von Kriegsverbrechen und sexueller Gewalt geschaffen werden, damit sie sich melden können“, sagte sie.
Die Kommissarin wies auf Mängel bei der Untersuchung und Verfolgung von Kriegsverbrechen hin und sagte, dass diese wirksam angegangen werden sollten.
In Bezug auf vermisste Personen forderte die Kommissarin Belgrad und Pristina auf, ihre Streitigkeiten beizulegen und bei der Lösung der verbleibenden Fälle zusammenzuarbeiten, wobei die Familien der Vermissten im Mittelpunkt aller Erwägungen stehen sollten. Mehr als 1.600 Kosovo-Albaner:innen werden noch immer vermisst.
In Bezug auf die Medienfreiheit forderte die Kommissarin die vollständige Umsetzung der Gesetze, insbesondere was den Zugang zu Informationen betrifft.
„Journalisten sollten in der Lage sein, ihre wichtige Arbeit frei von strategischen Klagen gegen die Öffentlichkeit (SLAPPs) und von Gewalt auszuführen. Die Belästigung und Straflosigkeit bei Verbrechen gegen Journalisten muss ein Ende haben, auch im Hinblick auf die 13 Morde und das Verschwinden von kosovo-albanischen und serbischen Journalist:innen zwischen 1998 und 2005“, sagte sie.
In Bezug auf die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter stellte die Kommissarin fest, dass zwischen der innerstaatlichen Gesetzgebung und der Situation vor Ort eine erhebliche Lücke klaffe. Dies sei vornehmlich auf das Fortbestehen tief verwurzelter patriarchalischer Normen in der Gesellschaft zurückzuführen.
Schließlich unterstreicht die Kommissarin die Notwendigkeit einer Harmonisierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit der Istanbul-Konvention und ihrer wirksamen Umsetzung. Außerdem müssen die Mitglieder der Justiz und der Strafverfolgungsbehörden in diesem Bereich kontinuierlich geschult werden.